Binnenschiffer/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

Binnenschiffer transportieren Güter und Personen auf den mitteleuropäischen Wasserstraßen. Sie arbeiten auf Motorschiffen, Schub- oder Schleppkähnen, auf Fahrgastschiffen und Fähren, beherrschen die An- und Ablegemanöver sowie die Schleusenfahrten und kennen sich mit Wasserständen aus. Für ihren Beruf brauchen sie spezielle Kenntnisse in der Binnenschifffahrt: Wegerecht, Begegnungsverkehr, Sicherungsvorschriften. Wichtig ist auch das sachgerechte Verstauen der Ladung. Die Erledigung handwerklich-technischer Arbeiten (zum Beispiel Wartung der Maschinen und technischen Einrichtungen, Erhaltungsarbeiten am Schiffskörper) gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen
  • Arbeiten im Team
  • Information und Kommunikation
  • Mitwirken beim Fahren von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen
  • Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung
  • Bauliche Grundlagen von Binnenschiffen
  • Transportieren von Gütern und Befördern von Personen
  • Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen
  • Mitwirken bei logistischen Abläufen
  • Schiffsbetriebswirtschaft
  • Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen
  • Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen

Berufliche Tätigkeitsfelder

Binnenschiffer und Binnenschifferinnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Binnenschiffer/Binnenschifferin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 60% in die Gesamtbewertung ein.