Güterkraftverkehr

Allgemeines

Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 573 KB) mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Achtung! Genehmigungspflicht über 2,5 t zHm ab 21. Mai 2022
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen ab dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2,5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Einsatz haben, bis zu diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben müssen, das vom bekannten Verfahren lediglich beim Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit abweicht, da geringere Summen nachzuweisen sind, als wenn ausschließlich Fahrzeuge über 3,5 t zHm genutzt werden. Die Details werden an dieser Stelle konkretisiert, sobald mehr Informationen über die konkrete (verwaltungsseitige) Umsetzung der Vorschriften in Deutschland vorliegen.
Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht.
Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Verkehrsleiters.
Teilnehmer, die über einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches) verfügen, haben am Tag der Prüfung eine gültige Wohnsitz- bzw. Meldebescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde vorzulegen.

Schulungsveranstalter Fachkundelehrgänge

VI Verkehrsinstitut Bayern GmbH
Am Goldenen Feld 19
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TLA Transport Logistik
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Oliver Strohschein
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Prüfungstermine 2024

jeweils um 09:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Hof
18. April 2024
16. Mai 2024
13. Juni 2024
11. Juli 2024
12. September 2024
10. Oktober 2024
7. November 2024
5. Dezember 2024

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt für die schriftliche und mündliche Prüfung 140,00 Euro.