Güterkraftverkehr

Allgemeines

Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 573 KB) mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Genehmigungspflicht über 2,5 t zHm ab 21. Mai 2022
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen seit dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2,5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Einsatz haben, bis zu diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben müssen, das vom bekannten Verfahren lediglich beim Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit abweicht, da geringere Summen nachzuweisen sind, als wenn ausschließlich Fahrzeuge über 3,5 t zHm genutzt werden.
Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht.
Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Verkehrsleiters.
Teilnehmer, die über einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder ähnliches) verfügen, haben am Tag der Prüfung eine gültige Wohnsitz- bzw. Meldebescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde vorzulegen.

Schulungsveranstalter Fachkundelehrgänge

VI Verkehrsinstitut Bayern GmbH
Am Goldenen Feld 19
95326 Kulmbach
Tel.: 09221 7600
Fax: 09221 76069
Fahrschule Lisowski
Landsknechtstr. 20
96103 Hallstadt
Tel. 0951 71004
Fahrschule Gefahrgutbüro
Heiko Rödel GbR
Rothleitener Weg 30
95180 Berg
Tel.: 09293 7230
Fax: 09293 1371
Fahrschule runnersdrive
Oliver Strohschein
Gaustadter Hauptstr. 133
96049 Bamberg
Tel.: 0951 9684542
Fax: 0951 9684543
Driver Akademie UG
Schillerstr. 66
90547 Stein
Schulungen in Oberhaid und Bamberg
Tel.: 0911 89357273
Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung von Lehrgangsveranstaltern ist keine Wertung verbunden. Sie bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Veranstalter in anderen Regionen erfahren Sie über die örtlich zuständige IHK. Darüber hinaus steht Ihnen für eine Suche nach Lehrgängen auch das Weiterbildungsinformationssystem WIS der IHKs zur Verfügung: wis.ihk.de/

Prüfungstermine 2026/2027

jeweils Donnerstag um 09:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Hof
22. Oktober 2026
12. November 2026
10. Dezember 2026
21. Januar 2027
18. Februar 2027
18. März 2027
15. April 2027
13. Mai 2027
17. Juni 2027
15. Juli 2027
16. September 2027
14. Oktober 2027
11. November 2027
9. Dezember 2027

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt für die schriftliche und mündliche Prüfung 170,00 Euro.