Immobiliardarlehensvermittler

Seit dem 21. März 2016 ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden Finanzierungshilfen eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Gewerbeordnung erforderlich.

Ziel der Prüfung

Um Immobiliardarlehen gewerbsmäßig gemäß § 34i GewO vermitteln zu dürfen, muss im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann durch das Bestehen der IHK-Prüfung „Geprüfte/r Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung“ erbracht werden, sofern keine andere als gleichwertig anerkannte Berufsqualifikation vorliegt.

Anmeldung der Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung Immobiliardarlehensvermittler wird online über unsere Homepage durchgeführt.

Gliederung der Prüfung

Die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittlung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
  • Schriftliche Prüfung
PC-Prüfung: Geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice)
Dabei können folgende Fragetypen vorkommen:
- Einfachauswahlaufgabe (Single Choice): Es ist eine richtige Antwort auszuwählen.
- Mehrfachauswahlaufgabe (Multiple Choice): Es sind mehrere richtige Antworten auszuwählen.
- Kurzantwortaufgabe: Ein Rechenergebnis oder ein Datum ist einzutragen.
Die Prüfungsaufgaben decken folgende Themenbereiche ab:

- Fachliche Kenntnisse in der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
  • Teil 1 Dauer 60 Minuten
- Finanzierung sowie Kreditprodukte
  • Teil 2 Dauer 90 Minuten

  • Mündliche Prüfung
Der praktische Prüfungsteil erfolgt in Form einer simulierten Kundenberatung, bei der der Prüfling kundenorientierte Lösungen erarbeiten und anbieten muss.
Die Grundlage bildet eine von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichte Fallvorgabe (gültig ab 01.03.2024), die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit führen Sie ein 20-minütiges Beratungsgespräch mit einem Alltagskunden.

Befreiung von der praktischen Prüfung

Nach § 3 Abs. 5 ImmVermV ist der praktische Prüfungsteil nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
  • eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung hat oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBI. I S. 2483) gleichgestellten Abschluss besitzt oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.

Bestehen der Prüfung

Gemäß § 11 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ ist der schriftliche Prüfungsteil bestanden, wenn der Prüfling in den geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt. Die Gesamtprüfung ist nach § 11 Abs. 4 der Prüfungsordnung insgesamt bestanden, wenn der Prüfling beide Prüfungsteile (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) bestanden hat oder nur der schriftliche Prüfungsteil bestanden ist und der praktische Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) nicht zu absolvieren ist.

Gewerbeerlaubnis

In Bayern werden die Erlaubniserteilung und Registrierung (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt.

Prüfungstermine

Die mündliche Prüfung erfolgt im Anschluss an das Bestehen der schriftlichen Prüfung.
Prüfungstermin Anmeldeschluss
14. Juli 2026 16. Juni 2026
13. Oktober 2026 15. September 2026

Prüfungsgebühr

Gesamt: 400,00 €
Teilprüfungsgebühr (schriftliche Prüfung): 260,00 €
Wiederholung praktische Prüfung: 190,00 €

Veranstaltungsort

IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Friedrich-von-Schiller-Straße 2a
95444 Bayreuth

Wiederholung der Prüfung

Gemäß § 13 Abs. 3 Prüfungsordnung weisen wir darauf hin, dass die Prüfung
gem. § 14 Prüfungsordnung beliebig oft wiederholt werden kann.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benöti­gen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Ab­meldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.