Handelsfachwirt/-in

Die Prüfung zum/zur Handelsfachwirt/-in ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und
Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Dazu zählen insbesondere:
1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen
2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der
Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik
3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen
4. Anwenden von Controllinginstrumenten
5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen
6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen
7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten
8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von
Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln
9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung
10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung
11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements
12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen
Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten
13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Handelsfachwirt“ oder „Geprüfte Handelsfachwirtin“.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie
1. die Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel erfolgreich abgeschlossen haben und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem ande­ren anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen können.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen und/oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung recht­fertigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung erfüllt haben, sofern Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, bereits zu Beginn des Lehrgangs.

Anmeldung zur Prüfung

Bevor Sie sich zur Fortbildungsprüfung anmelden können, überprüfen wir, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
Ihre Zulassung beantragen Sie bitte über unser IHK-Bildungsportal
Hierfür müssen alle benötigten Unterlagen einzeln eingescannt und an der jeweiligen Stelle mit hochgeladen werden.
Diese sind unter anderem:
  • Abschlusszeugnis (IHK oder andere Prüfungsstelle)
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
Sobald Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt, können Sie sich bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich bei uns anmelden.
Das Anmeldeformular erhalten Sie gesondert und automatisch von uns, sobald wir Ihren Zulassungsantrag vollständig bearbeitet haben.

Gliederung der Prüfung

Die Gesamtprüfung umfasst zwei schriftliche und eine mündliche Teilprüfung.
Erste schriftliche Teilprüfung (240 Minuten):
  • Unternehmensführung und -steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Zweite schriftliche Teilprüfung (ges. 300 Minuten):
  • Handelsmarketing und
  • Beschaffung und Logistik (180 Minuten)
sowie einen der Handlungsbereiche (Wahlfach 120 Minuten)
  • Vertriebssteuerung,
  • Handelslogistik,
  • Einkauf oder
  • Außenhandel
Für welches Wahlfach Sie sich entschieden haben, teilen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung zur Prüfung, spätestens 3 Monate vor der Prüfung mit. Das gewählte Fach kann in einer Wiederholungs-prüfung geändert werden.
Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation (soll 15 Minuten) und ein situationsbezogenes Fachgespräch (nicht länger als 20 Minuten dauern). Das Thema wird von Ihnen selbst gewählt und muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich der zwei schriftlichen Teilprüfungen (also zwei Handlungsbereiche!) beziehen.
(Bewertung: Präsentation 1/3, Fachgespräch 2/3).
Das Thema muss zum Zeitpunkt der zweiten schriftlichen Teilprüfung mit einer Kurzbeschreibung eingereicht werden. Das Formblatt finden Sie unter Downloads.
Hinweis:
Die nicht termingerechte Abgabe des Themas führt zu einem „nicht bestanden“ Bescheid.

Bestehen der Prüfung

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in der ersten und der zweiten schriftlichen Teilprüfung sowie in der mündlichen Prüfung (Präsentation/Fachgespräch) jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht haben. Den Ergebnisbescheid über die Prüfung erhalten Sie nach dem Ablegen aller Prü­fungsleistungen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie außerdem zwei Prüfungszeugnisse.
Zusätzliche Info bzgl. der zweiten schriftlichen Teilprüfung:
Aus dem Ergebnis der Handlungsbereiche
1. Handelsmarketing; Beschaffung und Logistik
sowie aus dem Ergebnis
2. des gewählten Wahlfaches (Vertriebssteuerung, Handelslogistik, Einkauf oder Außenhandel)
wird das arithmetische Mittel gebildet.
Wenn das arithmetische Mittel unter 50 Punkte ist, müssen beide (bzw. alle) Aufgabensätze der zweiten schriftlichen Teilprüfung wiederholt werden.

Prüfungstermine (schriftlich)

1. Teilprüfung
Prüfungstermin Anmeldeschluss
17. September 2026 17. Juni 2026
1. April 2027 1. Januar 2027
15. September 2027 15. Juni 2027
4. April 2028 4. Januar 2028
13. September 2028 13. Juni 2028
2. Teilprüfung
Prüfungstermin Anmeldeschluss
18. September 2026 18. Juni 2026
2. April 2027 2. Januar 2027
16. September 2027 16. Juni 2027
5. April 2028 5. Januar 2028
14. September 2028 14. Juni 2028
*Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gilt für alle Prüfungsteile, Sie melden sich also nur einmal an. Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten vor dem ersten Prüfungstag.

Prüfungsgebühr

Gesamt: 600,00 €
1. Teilprüfung: 250,00 €
2. Teilprüfung: 250,00 €
Mündliche Teilprüfung: 100,00 €

Wiederholung der Prüfung

Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, dürfen Sie zweimal wiederholen. Sie werden von bereits bestandenen Prüfungsleistungen befreit, sofern Sie sich für die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der nicht bestandenen Prüfung (Datum des Bescheides) anmelden und diese auch ablegen.
Die Wiederholung bestandener Prüfungsteile ist einmal möglich, muss aber ausdrücklich beantragt werden. Aber Vorsicht: Es wird jeweils das letzte Prüfungsergebnis gewertet, auch wenn es schlechter ausgefallen ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benöti­gen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Ab­meldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch ge­gen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren ge­nommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.