Bilanzbuchhalter/-in

Die Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in Bachelor Professional in Bilanzbuchhhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen
Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
1. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von
Unternehmen und Institutionen beachten
2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
3. Die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der
International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen
Rechtsnormen vergleichen
4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
5. Das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und
Interpretieren
6. Ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen
sicherstellen
7. Finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern,
Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Bilanzbuchhalter“ oder „Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ vorangestellt.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt haben und nachweisen, dass Sie
1. die Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (vorgeschriebene Ausbildungszeit: drei Jahre) erfolgreich abgeschlossen haben oder
2. einen der folgenden Abschlüsse erfolgreich abgeschlossen haben:
  • Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in oder
3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie
oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis im
betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen nachweisen können.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung recht­fertigen.

Anmeldung zur Prüfung

Bevor Sie sich zur Fortbildungsprüfung anmelden können, überprüfen wir, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden können.
Ihre Zulassung beantragen Sie bitte über unser IHK-Bildungsportal
Hierfür müssen alle benötigten Unterlagen einzeln eingescannt und an der jeweiligen Stelle mit hochgeladen werden.
Diese sind unter anderem:
  • Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
Sobald Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt, können Sie sich bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich bei uns anmelden.
Das Anmeldeformular erhalten Sie gesondert und automatisch von uns, sobald wir Ihren Zulassungsantrag vollständig bearbeitet haben

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation mit je 240 Minuten. Die Aufgabenstellungen sind gleich gewichtet und es wird eine Gesamtpunktzahl errechnet.

Aufgabenstellung 1 (240 Minuten)
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Aufgabenstellung 2 (240 Minuten)
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Aufgabenstellung 3 (240 Minuten)
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Sie besteht aus einer Präsentation (nicht länger als 15 Minuten) und einem Fachgespräch (nicht länger als 30 Minuten). Das Thema wählen Sie selbst und reichen es zusammen mit einer Gliederung und einer Kurzbeschreibung zum Termin der dritten schriftlichen Prüfung ein. Das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen.

Bestehen der Prüfung

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabestellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung sind die drei schriftlichen Aufgabenstellungen gleich zu gewichten. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten. Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das arithmetische Mittel gebildet; anhand dessen wird die Gesamtnote festgestellt.
Achtung: Sollten Sie bei mindestens einer schriftlichen Aufgabenstellung (siehe Gliederung der Prüfung) aus wichtigen Grund oder auch unentschuldigt fehlen, müssen Sie alle drei Aufgabenstellungen nachholen/wiederholen. Einzelne abgelegte Aufgabenstellungen werden Ihnen nicht angerechnet. Die Teilnahme an den weiteren schriftlichen Aufgabenstellungen ist dann hinfällig.

Prüfungstermine

Prüfungstermin Anmeldeschluss
22./24./29. September 2026 22. Juni 2026
21./23./29. September 2027 21. Juni 2027
19./21./27. September 2028 19. Juni 2028

Prüfungsgebühr

Gesamt: 750,00 €
Schriftliche Prüfung: 600,00 €
Mündliche Prüfung: 150,00 €

Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, dürfen Sie zweimal wiederholen.
Bitte beachten Sie: Bei einer Wiederholungsprüfung müssen alle drei schriftlichen Aufgabenstellungen erneut abgelegt/wiederholt werden. Es erfolgt keine Befreiung von Aufgabenstellungen, die mit mindestens 50 Punkten absolviert wurden.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben. Leider können wir jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl von Prüfungsterminen anbieten, so dass Sie unter Umständen erst ein Jahr nach Abschluss des erfolglosen Prüfungsversuches die Wiederholung an­treten können.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benöti­gen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Ab­meldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch ge­gen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren ge­nommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.