Ausbildereignung (AEVO)

Die Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation (AEVO) ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildereignungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht ausschließlich auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung festzustellen.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung nehmen Sie bitte über unser Online-Portal IHK Bayreuth - Veranstaltungen, Seminare, Lehrgänge vor.
Dort können Sie die Prüfungstermine, den Prüfungsort, die Anmeldefristen sowie die Verfügbarkeit von Teilnehmerplätzen einsehen.

Gliederung der Prüfung

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den 4 Handlungsfeldern:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen
Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.
Schriftliche Prüfung
Der schriftliche Prüfungsteil wird als PC-Prüfung durchgeführt und dauert 3 Stunden. Die Aufgaben werden in programmierter Form (multiple-choice) gestellt.
Praktische Prüfung
Der praktische Teil besteht aus
  • der Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation und dem Fachgespräch
    oder
  • der praktischen Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation und dem Fachgespräch
mit der Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Hierfür wählen Sie selbst eine „berufstypische Ausbildungssituation“ aus. Diese von Ihnen ausgewählte Ausbildungssituation arbeiten Sie eigenständig schriftlich aus und legen diese Ausarbeitung am Prüfungstag dem Prüfungsausschuss in dreifacher Ausfertigung vor. Bitte fügen Sie eine schriftliche Erklärung bei, dass Sie die Ausarbeitung selbst und ohne fremde Hilfe erstellt haben.
Die Dauer der Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation soll mindestens 12 Minuten betragen und darf 15 Minuten nicht überschreiten.
Hinweise zur Präsentation:
Der Schwerpunkt der Präsentation liegt auf der Darstellung Ihres „didaktischen Konzeptes“*) für die durch Sie gewählte Ausbildungssituation.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
  • Beschreibung und Analyse der Aufgabenstellung,
  • die Ausgangssituation,
  • die Zielformulierung,
  • Entscheidungen und Begründungen für Ihr Lehrhandeln (z. B. Methodenwahl, mögliche Alternativen mit Vor- und Nachteilen)
  • Beschreibung der Vorgehensweise mit Begründung für die einzelnen Gestaltungsmerkmale und der Darlegung der beabsichtigten pädagogischen Prozesse,
  • Medieneinsatz
Dabei sind auch betriebliche Gegebenheiten, soweit diese Ihr Lehrhandeln beeinflussen, zu benennen. Das Vorlesen eines vorbereiteten Textes wird nicht akzeptiert.
Es empfiehlt sich, die Präsentation des Themas mit Medien zu unterstützen. Es stehen Flip-Chart, Tafel und Visualizer zur Verfügung. Die vorhandenen, fest installierten Beamer können ohne Gewähr (auf Funktionalität und Kompatibilität mit Ihrem Notebook) verwendet werden. Das Notebook müssen Sie selbst mitbringen. Sollten Sie die Präsentation über Beamer und Notebook durchführen, muss diese auf einem lokalen Datenträger gespeichert sein (nicht auf einer Cloud oder ähnlichem, da keine Internetverbindung vorhanden ist).
*) Didaktik für eine Ausbildungssituation beschreibt Ziele, Inhalte, Methode, Medien und Organisation des Lehrens und Lernens.
Hinweise zur praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation:
Sie können die Ausbildungssituation auch praktisch durchführen. Ihr(e) Prüfungspartner(-in) übernimmt dabei die Aufgabe des/der Auszubildenden. Dafür haben Sie 3 Wahlmöglichkeiten. Dies kann zum Beispiel in Form von
  • einer Ausbildungssituation als Ausbildungseinheit (Ausbildungsmethode: 4-Stufen-Methode)
    oder
  • eines Lehrgesprächs (Ausbildungsmethode: Lehrgespräch)
    oder
  • einer Gesprächssituation mit selbstgewähltem Anlass zwischen Ausbilder/-in und Auszubildenden/-er (z.B. Feedbackgespräch, Personalauswahlgespräch)

Bestehen der Prüfung

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in beiden Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erzielt haben.
Den Bescheid über das Bestehen oder Nichtbestehen der Gesamt-Prüfung erhalten Sie nach Abschluss des schriftlichen und des praktischen Teils.

Prüfungsgebühr

Gesamt: 250,00 €
Schriftliche Prüfung: 100,00 €
Praktische Prüfung: 150,00 €

Wiederholung der Prüfung

Sofern Sie die Prüfung insgesamt abgelegt und nicht bestanden haben, dürfen Sie jeden nicht bestandenen Prüfungsteil zweimal wiederholen. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren (Datum des Ergebnisbescheides) wird das Ergebnis des bestandenen Prüfungsteils angerechnet. Wir weisen darauf hin, dass Sie die Wiederholungsprüfung grundsätzlich bei uns durchführen müssen, wenn Sie das Prüfungsverfahren bei uns begonnen haben.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benöti­gen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Ab­meldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als einen Monat vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen eines Monats, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch ge­gen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren ge­nommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.