Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches

Auf Antrag des Prüflings kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter gebundener Form in der gewählten Fremdsprache in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen Prüfungsgegenstand eine Fremdsprache ist.
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag mit Ihrer Anmeldung zur ‎Prüfung im Original bei der IHK für Oberfranken Bayreuth ein.