Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss ist ein Organ der Kammer. Er ist von der Kammergeschäftsführung in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.

Der Berufsbildungsausschuss - und nicht die Vollversammlung - hat die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von der IHK als der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen. Die vom Gesetzgeber gewählte Konstruktion hat zwar das Selbstverwaltungsrecht der Kammer auf dem Gebiete der beruflichen Bildung eingeschränkt, aber den Berufsbildungsausschuss nicht organisatorisch verselbständigt, vielmehr ihn als Einrichtungsteil innerhalb des Organismus der IHK belassen.
Dem Ausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an. Die Lehrkräfte haben beratende Stimmen. Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten. Berufen werden die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses von der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die Berufung erstreckt sich auf längstens vier Jahre.
Dem Ausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an. Die Lehrkräfte haben beratende Stimmen. Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten. Berufen werden die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses von der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die Berufung erstreckt sich auf längstens vier Jahre.
Aufgabenbereiche des Ausschusses
Das Berufsbildungsgesetz bestimmt, dass der BBA in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist. Wichtig sind alle Angelegenheiten, die von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung für die Berufsbildung nach dem BBiG sind Wie zum Beispiel folgende Regelbeispiele:
Nach § 79 Abs. 2 BBiG ist der BBA insbesondere anzuhören bei:
a) Erlass von Verwaltungsgrundsätzen:
Nach § 79 Abs. 2 BBiG ist der BBA insbesondere anzuhören bei:
a) Erlass von Verwaltungsgrundsätzen:
- über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten
- für das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen
- für die Verkürzung der Ausbildungsdauer
- für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
- für die Durchführung von Prüfungen
- zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung
b) Erlass von Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung
c)Umsetzung der vom Landesausschuss für Berufsbildung empfohlenen Maßnahmen
d) wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters.
c)Umsetzung der vom Landesausschuss für Berufsbildung empfohlenen Maßnahmen
d) wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters.
Wichtige Angelegenheiten, bei denen der Berufsbildungsausschuss zu unterrichten ist, sind nach § 79 Abs. 3 BBiG insbesondere:
a) Zahl und Art der der IHK angezeigten Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung und beruflichen Umschulung sowie der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse
b) Zahl und Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen sowie hierbei gewonnene Erfahrungen
c) Tätigkeit der Ausbildungsberater
d) für den räumlichen und fachlichen Zuständigkeitsbereich der zuständigen Stelle neue Formen, Inhalte und Methoden der Berufsbildung
e) Stellungnahmen oder Vorschläge der IHK gegenüber anderen Stellen und Behörden, soweit sie sich auf die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beziehen.
f) Bau eigener überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
g) Beschlüsse, die für ihre Wirksamkeit der Zustimmung der für den Haushaltsplan zuständigen Organe bedürfen
h) Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen
i) Arbeitsmarktfragen, soweit sie die Berufsbildung im Zuständigkeitsbereich der IHK berühren
j) Haushaltsansätze
a) Zahl und Art der der IHK angezeigten Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung und beruflichen Umschulung sowie der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse
b) Zahl und Ergebnisse von durchgeführten Prüfungen sowie hierbei gewonnene Erfahrungen
c) Tätigkeit der Ausbildungsberater
d) für den räumlichen und fachlichen Zuständigkeitsbereich der zuständigen Stelle neue Formen, Inhalte und Methoden der Berufsbildung
e) Stellungnahmen oder Vorschläge der IHK gegenüber anderen Stellen und Behörden, soweit sie sich auf die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beziehen.
f) Bau eigener überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
g) Beschlüsse, die für ihre Wirksamkeit der Zustimmung der für den Haushaltsplan zuständigen Organe bedürfen
h) Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen
i) Arbeitsmarktfragen, soweit sie die Berufsbildung im Zuständigkeitsbereich der IHK berühren
j) Haushaltsansätze
Aufgabe des BBA ist es, die von der IHK aufgrund des BBiGs zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung zu beschließen. Der BBA beschließt also insbesondere die Prüfungsordnungen für Abschlussprüfungen sowie für Fortbildungs-, Umschulungs- und Ausbilderprüfungen, desgleichen Regelungen für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen. Bei den Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen beschließt der BBA, solange Rechtsverordnungen des Bundes nicht ergangen sind, Inhalt, Ziel und Prüfungsanforderungen. Die vom BBA beschlossenen Rechtsvorschriften werden von der IHK erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Mitglieder des IHK-Berufsbildungsausschusses
Wahlperiode: 1. Juli 2023 - 30. Juni 2027
- A) Mitglieder
1. Bitzinger Michael
bitzinger GmbH
Ossecker Str. 174
95030 Hof2. Lang Michael
Hassmann KG
Fachgroßhandel für Haustechnik
Leopoldstr. 50
95030 Hof3. Möslein Michael
Bildungszentrum der
Hanns-Seidel-Stiftung e. V.
Kloster Banz, 96231 Bad Staffelstein4. Stammberger Michael
Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG
Max-Brose-Str. 2
96103 Hallstadt5. Michael von Hertell
REHAU Industries SE & Co. KG
Helmut-Wagner-Str. 1
95111 Rehau6. Weismeier Max-Josef
Baur Versand (GmbH & Co. KG)
Bahnhofstr. 10
96224 Burgkunstadt - B) Stellvertretende Mitglieder Arbeitgeber
1. Haag Daniela
Sparkasse Hochfranken
Schillerstr. 3
95100 Selb2. Kaiser Martin
TBB – Technische Berufsbildung Bayreuth GmbH
Weiherstr. 5
95448 Bayreuth3. Dietzel Stefanie
Dr. Franz Schneider Verwaltungsges. mbH
Neuses, Lindenstr. 10 -12
96317 Kronach4. Lemmink Bernhard
LEWELL Kartonagen GmbH
Reundorfer Str. 13 – 15
96215 Lichtenfels5. Winkler Jürgen
Robert Bosch GmbH
Robert-Bosch-Str. 40
96050 Bamberg6. Wedlich Christian
WEDLICH.Servicegruppe GmbH & Co. KG
Logistikpark 7
95448 Bayreuth
- A) Mitglieder
1. Bodenschatz Frank
Ver.di Bezirk Oberfranken Ost
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth2. Eckardt Mathias
Regionsgeschäftsführer
DGB Region Oberfranken - Büro Bamberg
Starkenfeldstr. 21
96050 Bamberg3. Pfaff Gerd
Samvardhana Motherson Innovative
Autosystems B.V. & Co. KG - SMIA -
Siemensstr. 8
96247 Michelau i. Ofr4. Dittmar Kristin
IG Metall Bamberg
Gewerkschaftssekretärin Jugend
Starkenfeldstraße 21
96050 Bamberg5. Zimmermann Lena
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Regionalbüro Franken
Kolpinggasse 16 – 18
90402 Nürnberg6. Hummer Paul
DGB-Region Oberfranken
Starkenfeldstr. 21
96050 Bamberg - B) Stellvertretende Mitglieder Arbeitnehmer
1. Büttner Stefan
Wiegand-Glashüttenwerke GmbH
Otto-Wiegand-Str. 9
96361 Steinbach a. Wald2. Held Andreas
Autobahnmeisterei Trockau
Bockshügel 1
91257 Pegnitzg3. Bomba Dominik
Gerresheimer Tettau GmbH
Tettaugrund 1 - 5
96355 Tettau4. Heimler Michael
Universität Bayreuth
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth5. Bartel-Kert Lothar
Schmiedshügel 9
95512 Neudrossenfeld6. Berghammer Ingelore
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bahnhofstr. 1
95444 Bayreuth
- A) Mitglieder
1. Männlein Pankraz
Staatliche Berufsschule III Bamberg
Dr.-von-Schmitt-Str. 12
96050 Bamberg2. Battistella Alexander
Hans-Wilsdorf-Schule
Staatliche Berufsschule Kulmbach
Georg-Hagen-Str. 35
95326 Kulmbach3. Schmidt Michael
Staatl. Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel
Schulstr. 12
95615 Marktredwitz4. Nestvogel Monika
Staatl. Berufliches Schulzentrum
Textil und Bekleidung Münchberg-Naila
Schützenstr. 30
95213 Münchberg5. Dr. Selzam Joachim
Staatl. Berufsschule Lichtenfels
Goldbergstr. 5
96215 Lichtenfels6. Grünewald Bernhard
Staatl. Berufsschule II Bayreuth
Äußere Badstr. 32
95448 Bayreuth - B) Stellvertretende Mitglieder
1. Bankmann Ruth
Staatl. Berufsschule II Bamberg
Dr.-von-Schmitt-Str. 12
96050 Bamberg2. Dr. Brönner Andrea
Staatl. Berufliches Schulzentrum Hof
Pestalozziplatz 1
95028 Hof3. Bräunig Elisabeth
Berufliches Schulzentrum Forchheim
Fritz-Hofmann-Str. 3
91301 Forchheim4. Zahner Werner
Lorenz-Kaim-Schule
Berufliches Schulzentrum Kronach
Siechenangerstr. 13
96317 Kronach5. Dr. Mende Grit
Staatliches Berufliches Schulzentrum
für Produktdesign und Prüftechnik
Weißenbacher Str. 60
95100 Selb6. Hofmann Thomas
Staatl. Berufsschule I
Kerschensteinerstr. 6
95448 Bayreuth