Mitarbeiterentsendung nach Tschechien

Die Entsendung von Mitarbeitenden nach Tschechien ist für viele oberfränkischen Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten, Aufträge im Nachbarland durchzuführen und einen neuen Markt zu erschließen. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sind dabei jedoch eine Vielzahl an rechtlichen und administrativen Anforderungen zu beachten. Der Dienstleistungskompass Bayern unterstützt Unternehmen dabei mit umfassenden Informationen und praktischen Hilfestellungen.
Unterstützung durch den Dienstleistungskompass Bayern

Der Dienstleistungskompass Bayern bietet Unternehmen eine wertvolle Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Mitarbeiterentsendungen nach Tschechien und in eine Vielzahl weiterer Länder. Kostenlos bereitgestellt werden Informationen zu den Themen Rechtsgrundlagen, Meldepflichten, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, sowie Rechnungsstellung und Umsatzsteuer.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union unterliegt Tschechien den Regelungen des Europäischen Binnenmarktes, einschließlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit. Dennoch müssen entsandte Mitarbeitende bestimmte nationale Vorschriften beachten und einhalten, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Mitarbeitende nach Tschechien entsenden, sind verpflichtet, diesen einen bestimmten, arbeitsrechtlichen Schutz zu gewährleisten. Dazu zählen Regelungen zu Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Urlaubsanspruch. Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie auch im Dienstleistungskompass Bayern unter dem Abschnitt „Arbeitsrecht“.

Steuerrechtliche Bestimmungen

Die Steuerpflicht hängt von der Dauer der jeweiligen Entsendung ab. Bei einer kurzfristigen Entsendung (bis zu 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten) bleibt die Besteuerung in Deutschland. Bei einer längerfristigen Entsendung erfolgt die Besteuerung in Tschechien. Um eine doppelte Steuerpflicht zu vermeiden, sind hier Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tschechien zu beachten.
Rechtsgrundlagen

EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG, überarbeitet durch 2018/957/EU

Tschechisches Arbeitsgesetzbuch §319 Nr. 262/2006 Slg.

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten EU-Verordnung (EG) 883/2004.

Meldepflichten und erforderliche Unterlagen

EU-Bürgerinnen und -Bürger unterliegen grundsätzlich als entsandte Arbeitnehmende der heimischen Sozialversicherung, sofern ein Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen besteht und die Dauer auf maximal 24 Monate befristet ist. Zur Dokumentation ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass der Mitarbeitende während der gesamten Dauer der Entsendung dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt. Diese Bescheinigung ist vor Beginn der Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Krankenkasse des Mitarbeitenden zu beantragen.

Während der Entsendung müssen somit zwingend vom entsandten Mitarbeitenden der Personalausweis oder Reisepass, die Europäische Krankenversicherungskarte, die A1-Bescheinigung und der Arbeitsvertrag übersetzt in die tschechische Sprache (einfache Übersetzung ausreichend) mitgeführt werden.

Für weiterführende Beratung und individuelle Fragen sind wir in der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth gerne für Sie da. Machen Sie sich mit den aktuellen Vorschriften vertraut und nutzen Sie unsere Ressourcen, um Ihre Mitarbeiterentsendung erfolgreich und rechtskonform durchzuführen und Sanktionen durch Nichteinhaltung der Meldepflichten zu vermeiden.
Neues Registrierungsportal: Was Sie beachten müssen

Seit dem 1. Juli 2024 müssen Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien zudem über ein neues Registrierungsportal der tschechischen staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde gemeldet werden. Das zuvor genutzte Online-Meldeformular des Ministeriums für Arbeit und Soziales ist seither nicht mehr gültig. Eine Anleitung zur Nutzung des neuen Meldeportals, sowie einen entsprechenden Link zum Registrierungsportal finden Sie unter mpsv.cz. Hierbei sind die Sonderstellungen von Selbstständig Erwerbstätigen, Werk- und Dienstverträgen, sowie Arbeitnehmerüberlassungen zu berücksichtigen. Außerdem gelten für Bau und Montage, sowie den Güter- und Personentransport zusätzliche Regelungen.
Stefanie Hader
Außenwirtschaft und Zoll