Im Einsatz für die Mitglieder

Was haben eine Imbissbude, ein mittelständischer Automobilzulieferer, eine Existenzgründerin und ein Dax-Konzern gemeinsam? Sie alle sind Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Der Gesetzgeber hat der IHK eine wichtige Aufgabe gegeben: Das Gesamtinteresse der IHK-Mitglieder zu vertreten und die regionale Wirtschaft zu fördern. Aber wie ermittelt man diese manchmal vielschichtigen Interessen? Auf welcher Basis äußert sich die IHK gegenüber den politischen Entscheidern?

Wie die politische Interessenvertretung der IHK funktioniert

Die IHKs sind demokratisch aufgebaut: Ihre Mitglieder wählen die Vollversammlung, das „Parlament der Wirtschaft“ – in unserer IHK das nächste Mal im Jahr 2027. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme. Alle Unternehmen im Inland – ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe – sind per Gesetz Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer. Diese Breite findet sich dann auch in den IHK-Gremien wieder, die die Vollversammlung, das Präsidium und auch das Hauptamt insbesondere bei regionalspezifischen Fragen fachlich beraten und damit Beschlüsse und Stellungnahmen wesentlich vorbereiten. Daneben gibt es die Fachausschüsse, die wichtigen Input zu Fachthemen geben. Die Mitarbeit dort ist nicht nur den gewählten Mitgliedern der IHK-Gremien oder der Vollversammlung vorbehalten: „Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer, die oder der sich für seine Branche oder seinen Standort, für die Region insgesamt engagieren möchte, kann mitarbeiten. Spürbar ist bei den Ausschussmitgliedern, dass sie nicht isoliert für ihr Unternehmen sprechen, sondern ihr Fachwissen zum Wohle des gesamten Wirtschaftsstandorts Oberfranken einbringen“, betont Wolfram Brehm, Hauptgeschäftsführer der IHK für Oberfranken Bayreuth.
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer, die oder der sich für seine Branche, seinen Standort oder für die Region insgesamt engagieren möchte, kann mitarbeiten.

IHK einfach erklärt

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IHK-Bürokratiemelder

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin kann unkompliziert und digital beim Bürokratieabbau helfen. Über den IHK-Bürokratiemelder lassen sich ganz konkret bürokratische Hürden, insbesondere auf regionaler Ebene, unter denen das betroffene Unternehmen ächzt, aber auch positive Beispiele aus dem Unternehmensalltag an die IHK übermitteln.

Gesetzes-TÜV

Mit dem „Gesetzes-TÜV“ haben Sie als Mitgliedsunternehmen der IHK die Möglichkeit, sich ohne großen Zeitaufwand online über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und wirtschaftspolitische Themen zu informieren und Ihre Anmerkungen hierzu unkompliziert an uns weiterzuleiten. Die IHK wägt die eingegangenen Rückmeldungen ab und positioniert sich dem Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft folgend. Dabei fließen auch die Kenntnisse und Erfahrungen aus vielen hundert Informationsgesprächen zu Rechts- und Steuerthemen ein, die die IHK-Juristen jedes Jahr mit den Mitgliedsunternehmen führen. Es braucht also Vernetzung, intensive Diskussionen und eine intelligente Struktur, um genau zu erkennen, bei welchen Themen die Unternehmen der Schuh besonders drückt.
IHK für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 886-0
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de
Internet: bayreuth.ihk.de