Mobilitätspaket: Rückkehrpflicht für Lkw-Anhänger aufgehoben
Die EU nimmt Lkw-Anhänger und Sattelauflieger von der Rückkehrpflicht aus.
Lkw-Anhänger und Sattelauflieger, die von Transportunternehmen im Ausland eingesetzt werden, sind ab sofort von der Rückkehrpflicht nach spätestens acht Wochen in das Heimatland des Transportunternehmens ausgenommen. Das geht aus überarbeiteten Leitlinien hervor. die die EU-Kommission zur praktischen Umsetzung des Mobilitätspakets jetzt veröffentlicht hat. Bislang hatte die EU-Kommission darauf bestanden, dass auch Anhänger und Sattelauflieger der Rückkehrpflicht unterliegen.
In der neuen Version der Leitlinie werden jetzt ausdrücklich nur noch “motorisierte Fahrzeuge” und “motorisierte Fahrzeugkombinationen” genannt, die nach spätestens acht Wochen in das Land ihrer Registrierung zurückkehren müssen. Die Einhaltung dieser Rückkehrpflicht werde anhand der Fahrtenschreiber überprüft.