#BesserImBlick: Förderung von Abbiegeassistenzsystemen - Förderperiode 2023

Die Antragsfrist für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (“AAS”), Förderperiode 2023 beginnt am 23. Januar 2023 um 09:00 Uhr.
Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat das Ziel:
- deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit,
- signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrende und Fußgängerinnen und -fußgänger durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse,
- stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative zum motorisierten Verkehr.
Die freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits ab Anfang 2019 sind dabei wesentliche Schritte.
Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie “AAS” (Abbiegeassistenzsysteme) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim BALM-Antragsportal einzureichen.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie “AAS” bzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Homepage des Bundesamtes.