Förderung für den Zugang zur Schiene
Förderung der Errichtung, Reaktivierung, dem Ausbau und dem Ersatz von Gleisanschlüssen sowie weiterer Anlagen des Schienengüterverkehrs
Mit der Anschlussförderung unterstützt der Bund Unternehmen bei der Errichtung, Reaktivierung, dem Ausbau und dem Ersatz von Gleisanschlüssen sowie weiterer Anlagen des Schienengüterverkehrs. Ziel des Förderprogramms ist es, bestehende Güterverkehre auf der Schiene zu sichern und zusätzliche Transporte von der Straße auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern.
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den förderfähigen Investitionskosten. Wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums bei Ersatz mindestens das bisherige bzw. bei Neu-, Ausbau und Reaktivierung das neue zusätzliche Frachtvolumen über den geförderten Anschluss auf der Schiene zu transportieren. Bei Nichterreichung dieses Frachtvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Über die Bewilligung der Fördermittel entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Unternehmen wird empfohlen, das EBA frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen. Dadurch können Fördervoraussetzungen rechtzeitig geklärt und Fehler im Antragsverfahren vermieden werden.
Weitere Informationen, Antragsunterlagen und FAQs stellt das Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung.
Die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Ansprechpartner für Fragen ist das EBA unter: Ref44-GLA@eba.bund.de.
