Förderung für den Zugang zur Schiene

Förderung von Gleisanschlüssen und weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)
Ziel des Programms
Der Bund unterstützt Unternehmen beim Neu- und Ausbau, der Reaktivierung und dem Ersatz von Gleisanschlüssen sowie weiterer SGV-Anlagen, um Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern und bestehende Schienenverkehre langfristig zu sichern.
  • Rechtsgrundlage: Richtlinie vom 20.01.2021, beihilferechtlich gestützt auf Art. 93 AEUV.
  • Geltung: bis 31.12.2025.
  • Bewilligungsbehörde:Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Privatrechtsform. Dabei sind ausgeschlossen: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes; Unternehmen in Insolvenz oder mit offenen Rückforderungsanordnungen; Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. d. EU-Leitlinien.
Was wird gefördert?
Investitionen in:
  1. Gleisanschlüsse inkl. Anschlussweiche,
  2. Multifunktionale Anlagen für Umschlag Schiene/Straße (diskriminierungsfrei zugänglich),
  3. Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen.
Förderhöhe (Zuschuss, nicht rückzahlbar)
  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben: Gleisanschlüsse und Zuführungs-/Industriestammgleise.
  • Bis zu 80 %: Multifunktionale Anlagen.
  • Kumulierung mit anderen Programmen möglich, Gesamtquote (50 %/80 %) darf nicht überschritten werden.
  • Wirtschaftlichkeitsdeckel:
    • max. 10 €/Tonne p. a. oder 40 €/1.000 tkm p. a. (Auslands-tkm max. 50 % ansetzbar),
    • bei leichten Gütern: 300 € je Güterwagen bzw. 120 € je 100 Wagen-km.
  • Bagatellgrenze: mindestens 15.000 € Zuschuss.
Ein Antrag schriftlich beim Eisenbahnbundesamt (EBA) zu stellen.
Weitere Informationen:

Bundesverkehrsministeriums.
Richtlinie