Förderprogramm zur Schaffung privater Lkw-Stellplätze

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt die Schaffung und Ertüchtigung von autobahnnahen Lkw-Stellplätzen mit bis zu 90 % Förderung.
Gefördert werden können private Investitionen in zusätzliche Lkw-Stellplätze, für:
  • den Neubau von Lkw-Parkplätzen inklusive Zuwegung,
  • den Ausbau bestehender Lkw-Parlplätze (z.B. auf Autohöfen) oder
  • Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen Flächen, die bisher nicht als Lkw-Stellplätze genutzt werden (z.B. auf Betriebshöfen von Speditionsunternehmen oder Transport- und Logistikunternehmen, Parkflächen von Handelsunternehmen oder Messeparkplätzen).
Geeignete Projekte können mit einer Anteilfinanzierung von bis zu
  • 80 % für Aus- und Neubaumaßnahmen
  • 90 % für Ertüchtigungsmaßnahmen
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert werden. Die Zuwendung wird bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Frist zur Antragstellung läuft bis zum 15. März 2024.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das so genannte eService-Portal des BAG. Bitte beachten Sie, dass Sie vor der erstmaligen Antragstellung einmalig ein individuelles Konto für jedes antragstellende Unternehmen erstellen müssen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Die Richtlinie zum Förderprogramm können Sie hier einsehen.