Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Erneute Förderaufrufe "Initialförderung" und "Breitenförderung“ im Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement gestartet
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) erneut zwei Förderaufrufe veröffentlicht: „Initialförderung“ und „Breitenförderung“.
Ziel ist es, Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung nachhaltiger, effizienter Mobilitätsstrategien zu unterstützen.
1. Initialförderung
- Fördergegenstand: Förderung von Beratungsleistungen zur Erstellung eines professionellen Standortkonzeptes als Grundlage für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Mit dem zu erstellenden Konzept sollen Potentiale der möglichen CO2-Rduktion im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten des Betriebsstandortes aufgezeigt werden. Die Umsetzung erfolgt über standardisierte Beratungsleistungen durch Fachberaterinnen und Fachberater.
- Anträge können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
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Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro je geförderter Mobilitätsberatung pro KMU gewährt.
👉 Beratungspool: www.balm.bund.de/Beratungspool👉 Weitere Informationen
2. Breitenförderung:
- Fördergegenstand: Dieser Förderaufruf fördert Projekte, die einen Beitrag zu Erreichung der Klimaschutzziele durch die Umsetzung effektiver Standardmaßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements leisten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
- Gefördert werden Umsetzungsprojekte im Sinne der Richtlinie, die sich aus effektiven Standardmaßnahmen zusammensetzen und die auf einem bestehenden Mobilitätskonzept beziehungsweise Mobilitätsüberlegungen basieren, die eine Verbesserung der Mobilitätssituation des Unternehmens bewirken. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie effektive Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen wollen.
- Anträge müssen bis spätestens 31.12.2026 eingereicht sein.
- Die Laufzeit von Projekten beträgt maximal zwölf Monate. Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit Ende bis spätestens 30.6.2027 festgelegt. Das jeweilige Vorhaben muss zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen sein.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und bei der Bewilligung au den Höchstbetrag von 60.000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten begrenzt. Außerdem wird eine Soll-Mindestfördersumme in Höhe von 8.000 Euro festgesetzt. Auch darunter liegende Projekte können ggf. nachrangig berücksichtigt werden.
👉 Förderaufruf
