Bayerisches Förderprogramm "Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur"
Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“
3. Förderaufruf 29.09.2025, 10:00 Uhr – 31.10.2025, 16:00
Ziel dieses Förderprogramms ist der Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge. Damit soll für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden. Die Möglichkeit zur Antragsstellung endete am 31. Oktober 2025.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel ist pro Jahr ein Aufruf geplant.
Förderfähig im letzten Aufruf waren die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergaben sich aus der Förderrichtlinie sowie dem Förderaufruf.
