Bayerisches Förderprogramm: Wasserstoff-Nutzfahrzeuge (N1–N3)

Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern

Das Programm zielt darauf ab, die Mehrkosten bei der Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu reduzieren und die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur zu ergänzen.
Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben zur Anschaffung von wasserstoffbasierten Nutzfahrzeugen (N1, N2 und N3) in Bayern. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Förderrichtlinie trat zum 01.01.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2028.
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Erster von zwei geplanten Förderaufrufen soll voraussichtlich Anfang Juni 2026 starten.
Gefördert werden Der Erwerb und das Leasing von emissionsfreien (Art. 2 Nr. 102g AGVO) oder sauberen (Art. 2 Nr. 102f AGVO) neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb auf Basis des Art. 36b AGVO.

Erster von zwei geplanten Förderaufrufen sollte voraussichtlich in Juni 2026 starten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss:
  • Bis zu 80 % der der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme pro Fahrzeug variiert je nach Fahrzeugklasse und wird im jeweiligen Förderaufruf festgesetzt
  • Mit Deckelung der Förderung je nach Nutzfahrzeugklasse.
Voraussetzungen
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben darf nicht im Rahmen anderer Programme der Länder, des Bundes oder der EU gefördert werden.
  • Mindestens 20.000 km durchschnittliche Fahrleistung pro Kalenderjahr.
  • Stationierung und Zulassung der Fahrzeuge in Bayern.
  • Der Zuwendungsnehmer muss einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die genauen Förderbedingungen werden in den Aufrufen bekannt gegeben. Weitere Informationen unter folgendem Link bei Bayern Innovativ