BAFA fördert Elektro-Lastenräder

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert den Kauf von elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern und Lastenanhängern für den gewerblichen Gütertransport. Ziel ist die Reduzierung von CO₂-, Schadstoff- und Lärmemissionen im Verkehr.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
  • Private Unternehmen aller Rechtsformen (auch Freiberufler und Genossenschaften)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.
Was wird gefördert?
  • Kauf von neuen, serienmäßig hergestellten E-Lastenfahrrädern oder E-Lastenanhängern
  • Einsatz ausschließlich für den gewerblichen Transport von Gütern in Industrie, Gewerbe, Handel oder Dienstleistungen
Technische Mindestanforderungen
Das E-Lastenrad muss:
  • eine fest integrierte Transportmöglichkeit besitzen,
  • mehr Ladevolumen als ein normales Fahrrad bieten,
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg haben,
  • sowie weitere Kriterien nach Richtlinie
Höhe der Förderung
  • 25 % der Anschaffungskosten
  • maximal 3.500 € Zuschuss pro E-Lastenfahrrad
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
Wichtige Voraussetzungen
  • Der Förderantrag muss vor Kauf bzw. Vertragsabschluss gestellt werden.
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen werden.
  • Eine Kombination mit anderen Bundesförderungen ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.


Weitere Informationen finden sich hier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle