BAFA fördert Elektro-Lastenräder
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert den Kauf von elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern und Lastenanhängern für den gewerblichen Gütertransport. Ziel ist die Reduzierung von CO₂-, Schadstoff- und Lärmemissionen im Verkehr.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Private Unternehmen aller Rechtsformen (auch Freiberufler und Genossenschaften)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.
Was wird gefördert?
- Kauf von neuen, serienmäßig hergestellten E-Lastenfahrrädern oder E-Lastenanhängern
- Einsatz ausschließlich für den gewerblichen Transport von Gütern in Industrie, Gewerbe, Handel oder Dienstleistungen
Technische Mindestanforderungen
Das E-Lastenrad muss:
- eine fest integrierte Transportmöglichkeit besitzen,
- mehr Ladevolumen als ein normales Fahrrad bieten,
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg haben,
- sowie weitere Kriterien nach Richtlinie
Höhe der Förderung
- 25 % der Anschaffungskosten
- maximal 3.500 € Zuschuss pro E-Lastenfahrrad
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
Wichtige Voraussetzungen
- Der Förderantrag muss vor Kauf bzw. Vertragsabschluss gestellt werden.
- Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen werden.
- Eine Kombination mit anderen Bundesförderungen ist ausgeschlossen.
- Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
- Die Antragstellung erfolgt über das BAFA - Portal
Weitere Informationen finden sich hier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
