Alpentransit: Fahrverbotskalender 2025
Der europäische Transitverkehr entlang der Nord-Süd Route über den Brenner sowie der A10 Tauern stehen unter Druck. Grenzkontrollen, Blockabfertigung, Fahrverbote, Baustellen und Kapazitätsgrenzen machen den Gütertransport unberechenbar.
Übersicht der Fahrverbote A12/A13 (Inntalautobahn und Brenner) in Richtung Deutschland
Voraussetzung: Das Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll.
Wann: An allen Samstagen vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 27. September 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr sowie am 3. Oktober 2025 von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen nicht auf der A12 und A13 fahren.
Übersicht Fahrverbote A13/A12 in Richtung Italien
Voraussetzung: Das Ziel der FAhrt liegt in Italien ober in einem Land, das über Italien erreicht werden soll.
Wann: 25. April 205 von 11 bis 22 Uhr sowie am 2. Juni 2025 in der Zeit von 9 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen auf der Inntalautobahn und auf dem Brenner nicht in Richtung Italien fahren.
Übersicht Fahrverbote A12/A13/A14 Richtung Staatsgrenze A13 Brenner
Voraussetzung: Das Ziel der Fahrt soll über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Nößlach bis Anschlussstelle Brenner Nord der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A13 Brenner Autobahn erreicht werden.
Wann: An allen Samstagen vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 27. September 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr dürfen Lastkraftwagen nicht auf diesem Streckenabschnitt fahren. Dies gilt auch am Mittwoch, 28. Mai 2025, Mittwoch, 18. Juni 2025 und am Donnerstag, 2. Oktober 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 22 Uhr.
Abfahrtsverbot nachgelagertes Verkehrsnetz
An allen Samstagen vom 5. Juli 2025 bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, gilt außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen ein LKW-Fahrverbot auf der Seefelder Straße B177 im gesamten Bereich; Fernpassstraße B179 von Nassereith bis Biberwier; Achensee Straße B181 im gesamten Bereich und der Brenner Straße B182 im gesamten Bereich.
Fahrverbote auf der A4
An allen Samstagen vom 28. Juni 2025 bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden FAhrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Kornneuburg.
Gültig für welche Fahrzeuge?
Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mekr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IHK München