Existenzgründung im Tourismus


Grundsätzliche Hilfestellung rund um Ihren Existenzgründung in allen Branchen bietet Ihnen die kostenpflichtige Broschüre des DIHK. Von grundlegenden Informationen bis hin zum Jugendschutz bietet die Broschüre einen guten Überblick über nationale und auch europäische Richtlinien. Für den Link zur Broschüre klicken Sie hier.

Zusätzlich können sie auch gerne von dem Service der IHK für Oberfranken Bayreuth Gebrauch machen und nutzen unsere persönliche Beratungsmöglichkeit für Ihre erfolgreiche Existenzgründung. Zum direkten Link, weiteren Informationen und Ihren Beratern klicken Sie hier.

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis (Konzession). Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt. Weitere detaillierte Informationen rund um die Gaststättenerlaubnis an Ihrem Unternehmensstandort finden sie hier. Das Gaststättengesetz finden Sie hier.

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs. Klicken sie hier für den Link zur Gewerbeanmeldung in Bayern.

Wer eine Tätigkeit in der Lebensmittelbranche aufnimmt muss eine Belehrung nach §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz nachweisen können. Die Information, welche Personen nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt werden müssen finden Sie hier. Die Erst-Belehrungen können sowohl bei regionalen Gesundheitsämtern oder Ärzten erteilt werden. Hier geht es zur Anmeldung über das Bayern Portal.

Die IHK für Oberfranken Bayreuth vermittelt Personen, die eine Gaststätte betreiben und dort Speisen und Getränke verabreichen wollen, die notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse und stellt darüber einen Teilnahmenachweis aus.
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine Erlaubnis. So sieht es das Gaststättengesetz (§ 4 Gaststättengesetz) vor. Diese Erlaubnis wird von der Behörde nur Personen erteilt, die u. a. nachweisen, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Gaststättenbetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden sind und mit ihnen als vertraut gelten können (sog. Gaststättenunterrichtung).Die Termine, weitere Informationen, die Ausnahmen von der Erfordernis der Unterrichtung und den persönlichen Ansprechpartner in der IHK für Oberfranken Bayreuth finden Sie hier. Den Einblick in den gesetzlichen Rahmen erhalten Sie hier.