IHK-Unternehmensförderung im Tourismus

Wenn Sie als Existenzgründer einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten oder als etablierter Unternehmer Ihren Betrieb aus Altersgründen an einen Nachfolger übergeben wollen, beraten wir Sie kompetent und individuell im Rahmen unserer Nachfolge-Beratung.
  • Existenzgründungsberatung für Sie vor Ort

    Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich selbstständig machen oder mit Ihrem Start-Up Team durchstarten? Das IHK-Team der Unternehmensförderung unterstützt Sie gerne und berät Sie kostenfrei zu allen relevanten Themen rund um Ihre Unternehmensgründung.
  • 1x1 der Existenzgründung

    Grundsätzliche Hilfestellung rund um Ihren Existenzgründung in allen Branchen bietet Ihnen die kostenpflichtige Broschüre des DIHK. Von grundlegenden Informationen bis hin zum Jugendschutz bietet die Broschüre einen guten Überblick über nationale und auch europäische Richtlinien.
  • Gaststättenerlaubnis

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis (Konzession). Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt. Zusätzlich finden Sie das Gaststättengesetz hier.
  • Gaststättenunterrichtung

    Die IHK für Oberfranken Bayreuth vermittelt Personen, die eine Gaststätte betreiben und dort Speisen und Getränke verabreichen wollen, die notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse und stellt darüber einen Teilnahmenachweis aus.
    Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine Erlaubnis. So sieht es das Gaststättengesetz (§ 4 Gaststättengesetz) vor. Diese Erlaubnis wird von der Behörde nur Personen erteilt, die u. a. nachweisen, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Gaststättenbetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden sind und mit ihnen als vertraut gelten können (sog. Gaststättenunterrichtung).Die Termine, weitere Informationen, die Ausnahmen von der Erfordernis der Unterrichtung und den persönlichen Ansprechpartner in der IHK für Oberfranken Bayreuth finden Sie hier. Den Einblick in den gesetzlichen Rahmen erhalten Sie hier.
  • Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs. Hier gelangen Sie zur Gewerbeanmeldung in Bayern.
  • Belehrung nach §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz

    Wer eine Tätigkeit in der Lebensmittelbranche aufnimmt muss eine Belehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz nachweisen können. Die Information, welche Personen nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt werden müssen finden Sie im Link in der Überschrift. Die Erst-Belehrungen können sowohl bei regionalen Gesundheitsämtern oder Ärzten erteilt werden. Hier geht es zur Anmeldung über das Bayern Portal.
  • Unternehmensnachfolge

    Die IHK hilft Ihnen, wenn Sie einen Nachfolger oder tätigen Teilhaber (nicht nur finanzielle Beteiligung) suchen bzw. sich tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen.