Vollzugsdefizite im Onlinehandel beheben

DIHK und HDE legen 10-Punkte-Programm vor

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben ein gemeinsames 10-Punkte-Programm für eine wirksamere Kontrolle beim grenzüberschreitenden Onlinehandel vorgelegt.
Ziel des Maßnahmenkatalogs ist, das bestehende Recht konsequenter durchzusetzen und so faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Anbietern und Unternehmen aus Drittstaaten zu schaffen. "Wer ein Level Playing Field im globalen Onlinehandel herstellen will, muss sicherstellen, dass geltendes Recht nicht nur besteht, sondern auch durchgesetzt wird“, so die Kernbotschaft des Papiers.
DIHK und HDE schlagen zehn kurzfristig umsetzbare Maßnahmen vor, um bestehendes Recht konsequenter durchzusetzen, ohne für die Unternehmen neue bürokratische Pflichten zu schaffen.
Ein zentraler Vorschlag des Programms ist die Weiterentwicklung der Überwachungsstrukturen hin zu einer risikobasierten und stärker koordinierten Marktüberwachung. Die Bundesländer sollten hierzu beispielsweise spezialisierte Taskforces schaffen und ihre Zuständigkeiten aufteilen. Zugleich müsse der Zoll personell und technisch gestärkt werden. Weiterhin soll eine zentrale, leicht zugängliche digitale Meldestelle es Unternehmen ermöglichen, Hinweise auf Verstöße unkompliziert einzureichen und automatisch an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
DIHK und HDE sprechen sich außerdem für systematische Kontrollen in Fulfillment-Centern und den verstärkten Einsatz von Testkäufen aus. Ebenso sollten das europäische Safety-Gate-System verbessert und die Instrumente des Digital Services Act stärker eingesetzt werden.