"Go online"

E-Commerce-Leitfaden für Betriebe veröffentlicht

Wie realisiert man einen Internetauftritt? Wie installiert man einen Online-Shop? Und wie umgeht man rechtliche Stolperfallen im Internet? Mit dem neuen E-Commerce-Leitfaden "Go online – Wie Handel und Dienstleistungen vom Internet profitieren" geben die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen Antworten auf diese Fragen und unterstützen mit Checklisten die schrittweise Umsetzung von Online-Strategien.

Veränderung im Einzelhandel

Erst kam die Selbstbedienung, dann siedelten sich riesige Fachmarktzentren auf der grünen Wiese an. Seit einigen Jahren ist es das Internet, das vom Einzelhandel so große Wandlungs- und Anpassungsfähigkeiten verlangt, wie wohl kein anderer Trend zuvor. Im Ergebnis stieg der Umsatz im Online-Handel in Deutschland von 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 53,4 Milliardem Euro im Jahr 2018.
Nahezu jeder Haushalt verfügt heute über einen Internetzugang, Smartphones und Tablets machen das Internet für die Nutzer mobil. Die Kaufentscheidung fällt damit seltener im Laden, sondern immer häufiger zu Hause auf der Couch oder unterwegs auf dem Tablet oder dem Smartphone.

Der E-Commerce-Leitfaden als Download

Stationäre Einzelhändler und Dienstleister stehen vor der Herausforderung, sich auf das veränderte Kundenverhalten einzustellen. Mit dem nun vorgestellten Online-Leitfaden bieten die IHKs in Nordrhein-Westfalen Hilfestellungen an, um sowohl den Unternehmen den Weg ins Internet zu erleichtern, die diesen bisher gescheut haben, als auch den bereits aktiven Tipps für den Ausbau ihrer Internetpräsenz aufzuzeigen. Anbieter, die über einen Online-Shop nachdenken, bekommen einen Überblick, welche Alternativen sich bieten und was sie dabei zu beachten haben. Hilfreiche Checklisten geben einen Überblick über die zentralen rechtlichen Stolperfallen.

IHK NRW

IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der Kammern in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.