Betriebliche Gesundheitsförderung

Regionale BGF-Koordinierungsstelle

Die Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag (§ 20b Abs. 3 SGB V), Unternehmen in ihrer Betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen. Dazu haben sie sich kassenartübergreifend in einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen, der BGF-Koordinierungsstelle.
Das kostenfreie Beratungsangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die oft nicht die Ressourcen für breit angelegte Gesundheitsprogramme haben, und umfasst unter anderem folgende Bestandteile:
  • eine individuelle Bestandsaufnahme in Sachen Beschäftigtengesundheit,
  • Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsförderung,
  • Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen sowie zu möglichen Maßnahmen im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die Expertinnen und Experten beraten telefonisch oder kommen persönlich in die Betriebe. Nach der Beratung unterstützen die regionalen BGF-Koordinierungsstellen die Betriebe auch bei der Umsetzung der erarbeiteten Ideen.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und hat Schnittstellen zum Arbeitsschutz sowie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Der Unterschied: BGF ist eine freiwillige Leistung für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten.

Vorteile

Eine nachhaltige BGF unterstützt Sie dabei, Ihre Belegschaft gesund und motiviert zu halten:
  • Reduzierung von Fehlzeiten
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation
  • Unterstützung bei der Fachkräftesicherung
  • Stärkung Ihrer Arbeitgeberattraktivität
Halten Sie Ihre Belegschaft gesund und motiviert und somit Ihr Unternehmen erfolgreich und wettbewerbsfähig. Eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung setzt genau hier an.

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