Rechtsgrundlagen

Wirtschaftssatzung der IHK Aachen für das Geschäftsjahr 2021

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Aachen hat am 12. Januar 2021 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256), folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2021 (01.01.2021 bis 31.12.2021) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird
  1. im Erfolgsplan mit
    Erträgen in Höhe von 15.270.000,00 Euro
    Aufwendungen in Höhe von 16.873.000,00 Euro

    geplantem Vortrag in Höhe von 963.000,00 Euro
    Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 640.000,00 Euro
     
  2. im Finanzplan mit
    Investitionseinzahlungen in Höhe von 5.000,00 Euro
    Investitionsauszahlungen in Höhe von 414.500,00 Euro
festgestellt.

II. Beitrag

  1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt

    Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 25.000 Euro nicht übersteigt.
     
  2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von

    2.1 IHK-Zugehörigen

    a) mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 20.000 Euro, 40 Euro

    b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 20.000 Euro bis 35.000 Euro, 80 Euro

    c) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 35.000 Euro bis 50.000 Euro, 160 Euro

    d) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbetrieb von über 50.000 Euro bis 100.000 Euro, 240 Euro

    e) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 100.000 Euro, 320 Euro.

    Dabei gelten die Beitragsfreistellungen gemäß Punkt II.1.

    2.2 IHK Zugehörigen, die im deutschen oder einem ausländischen Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, die 500 oder mehr Arbeitnehmer haben und mindestens eines der zwei nachfolgenden Kriterien erfüllen

    a) Bilanzsumme von mehr als 21.500.000 Euro
    b) Umsatzerlöse von mehr als 43.000.000 Euro
    auch wenn sie sonst nach Ziffer II 2.1. zu veranlagen wären, 10.000 Euro.
     
  3. Als Umlagen sind zu erheben 0,22 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personenhandelsgesellschaften ist die Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
  4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2021.
  5. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der Kammer vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
Aachen, 12. Januar 2021
Gisela Kohl-Vogel, Präsidentin
Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaftliche Nachrichten“ veröffentlicht.
Aachen, 12. Januar 2021
Gisela Kohl-Vogel, Präsidentin
Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer