Ehrenamt
Berufsbildungsausschuss
Das Fachparlament der beruflichen Bildung
Als zentrales Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung gestaltet der Berufsbildungsausschuss (BBA) die Zukunft der Ausbildung in unserer Region. Seine besondere Stellung ist direkt im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Anders als rein beratende Gremien hat der BBA die Befugnis, verbindliche Regeln für die berufliche Bildung im Bezirk der IHK Aachen zu erlassen. Er sorgt damit für faire, einheitliche und qualitativ hochwertige Standards in der Ausbildung und bei Prüfungen.
Wer sind die Mitglieder?
Der Ausschuss ist ein Spiegelbild der Ausbildungspartnerschaft und sichert die ausgewogene Vertretung aller Interessen. Die 18 Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren für das Ehrenamt berufen:
- Beauftragte der Arbeitgeber: Vorgeschlagen von der Vollversammlung der IHK Aachen.
- Beauftragte der Arbeitnehmer: Bestellt von den regionalen Gewerkschaften.
- Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen: Sie bringen mit ihrer beratenden Stimme die schulische Perspektive ein.
1. Beauftragte der Arbeitgeber
a) ordentliche Mitglieder
- Müller, Olrik
Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender (alternierend)
KORNEL FOHN - WERKZEUGE Inh. Herbert Fohn e.K.
Herzogenrath - Breuer, Markus
Sparkasse Aachen
Aachen - Coenen, Hubert
Kohl-Automobile GmbH
Aachen - Hakim, Mark Kosma
QOSMOTEC Software Solutions GmbH
Aachen - Kemper, Manuela
RWTH Aachen University
Aachen - Schulz, Cornelia
Rhine Aachen Opco GmbH
Aachen
b) stellvertretende Mitglieder
- Eicker-Holland, Dino
Edeka Holland Dino Eicker e.K.
Roetgen - Maaßen, Edgar
Westnetz GmbH Techniche Aus- und Weiterbildung
Niederzier - Schmitz, Bernhard
Regionetz GmbH
Aachen - Weigelt, Petra
West Pharmaceutical Services Deutschland GmbH & Co. KG
Eschweiler - Wirtz, Ingo
Forschungszentrum Jülich GmbH
Jülich - Wulf, Kristina
EUROGRESS AACHEN Betriebs GmbH
Aachen
2. Beauftragte der Arbeitnehmer
a) ordentliche Mitglieder
- Woelk, Ralf
Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender (alternierend)
Deutscher Gewerkschaftsbund Region NRW Süd-West
Aachen - Falkenberg, Milena
Würselen - Hoven, Benjamin
DGB Region NRW Süd-West
Aachen - Kranz, Sascha
Aachen - Ritz, Astrid
Heimbach GmbH & Co. KG
Düren - Wesseler, Thomas
Mies-van-der-Rohe-Schule Berufskolleg für Technik der StädteRegion Aachen
b) stellvertretende Mitglieder
- Schmitz, Jerome
IG Metall / Verwaltungsstelle Aachen
Aachen - Diecks, Heinz-Josef
Polizeipräsidium Aachen
Aachen - Herhut, Ralf
RWE Power Aktiengesellschaft
Eschweiler - Lösch, Tim
Gewerkschaft NGG Verwaltungsstelle Aachen - Mühle, Kay
Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Aachen/Düren/Erft
Aachen
3. Beauftragte der Lehrer
a) ordentliche Mitglieder
- Gehre, Guido OStD
Mies-van-der-Rohe-Schule Berufskolleg für Technik
Aachen - Hußmann, Hagen OStD
Berufskolleg für Technik Düren
Düren - Levold, Christiane OStD’in
Berufskolleg für Gestaltung und Technik der StädteRegion Aachen
Aachen - May, Sven OStD
Berufskolleg Wirtschaft des Kreises Heinsberg
Geilenkirchen - Mohr, Holger OStD
Berufskolleg Eifel des Kreises Euskirchen
Kall - Stephan, Thomas OStD
Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion Aachen
Herzogenrath
b) stellvertretende Mitglieder
- Gurdon, Thomas OStD
Berufskolleg der StädeRegion Aachen
Eschweiler - Holzhüter, Carolin OstD’in
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Euskirchen - Lenzen, Burkhard OStD
Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion
Aachen - Pfülb, Jan OStD
Berufskolleg des Kreises Heinsberg
Erkelenz - Richter, Mandy OStD'in
Berufskolleg Stolberg/ Simmerath der StädteRegion Aachen - Stein, Christine OstD’in
Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren
Düren
Was sind die Kernaufgaben?
Der BBA hat den Auftrag, die berufliche Bildung im Kammerbezirk zu fördern und deren Qualität zu sichern.
- Erlass von Rechtsvorschriften: Der Ausschuss beschließt grundlegende Regelungen für die Durchführung der Berufsbildung. Zum Beispiel:
- Erlass der Prüfungsordnung für den IHK-Bezirk Aachen auf Basis der bundeseinheitlichen Musterprüfungsordnung (MPO).
- Beschluss von besonderen Ausbildungsregelungen, etwa für Menschen mit Behinderungen.
- Anhörung bei wichtigen Angelegenheiten: Bei allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Berufsbildung muss die IHK den BBA anhören. Dazu gehört beispielsweise die Festlegung allgemeiner Kriterien für:
- Die persönliche und fachliche Eignung von Ausbildungsbetrieben.
- Die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildungsdauer.
- Die grundsätzlichen Regeln für die Zulassung zu Abschlussprüfungen.
- Förderung und Weiterentwicklung: Der Ausschuss hat die proaktive Aufgabe, durch eigene Vorschläge und Anregungen die Berufsbildung in der Region weiterzuentwickeln und an neue Gegebenheiten anzupassen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir in der IHK Aachen immer alle Mitglieder, auch die stellvertretenden Mitglieder zu den Sitzungen einladen. Ein wirken in den regionalen Ausbildungskonsens in politische Gremien und in überregionale oder sogar grenzüberschreitende Gremien der beruflichen Bildung ist gewünscht und gelebte Praxis.
Rechtsgrundlage: Die Aufgaben, Befugnisse und die Zusammensetzung des Berufsbildungsausschusses sind in den §§ 77-80 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt.