Finanz-, Wirtschafts- und Personaldaten

Personalwirtschaftliche Grundsätze der IHK Aachen

Die IHK Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2014 die nachfolgenden personalwirtschaftlichen Grundsätze verabschiedet.

Präambel

Die IHK Aachen orientiert sich als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft am hohen Qualitätsanspruch ihrer Mitgliedsunternehmen. Zur Erfüllung dieses Anspruchs bilden die Mitarbeiter der IHK das wichtigste Kapital. Die Beschäftigung gut qualifizierter und motivierter Fachkräfte ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass ein hohes Maß an Qualität und Mitgliederorientierung sowohl bei der Erfüllung der hoheitlichen wie auch der freiwilligen Aufgaben gewährleistet wird.
In den Arbeitsverträgen und in verschiedenen Dienstregelungen sind grundlegende arbeitsrechtliche Regelungen, wie zum Beispiel zur Arbeitszeit (zurzeit 40,5 Wochenstunden) oder zum Urlaub (zurzeit 30 Tage pro Jahr), verankert. Wesentliche Grundlagen der Personalwirtschaft sind zudem im Qualitätsmanagementsystem der IHK Aachen abgebildet, die IHK ist nach der wirtschaftsüblichen DIN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Personalplanung und -entwicklung

Dem jährlich von der Vollversammlung verabschiedeten Wirtschaftsplan ist eine Personalübersicht beigefügt, in dem funktionale Gruppen von Mitarbeitern ausgewiesen und diesen aggregierte Gehaltssummen zugeordnet werden. Der Personalbestand wird systematisch geplant. Dies umfasst eine regelmäßige Überprüfung der Kapazitäten, die Ermittlung absehbarer Personalveränderungen, zum Beispiel durch natürliche Fluktuation, und die Förderung beziehungsweise Sicherung des Leistungsvermögens der Mitarbeiter.
Die IHK stellt regelmäßig, aber bedarfsgerecht Ausbildungsplätze zur Verfügung. Hierdurch ist sie in der Lage, gut ausgebildete Nachwuchskräfte zu rekrutieren.
Wesentliche Bestandteile der Personalentwicklung sind die systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter, die Durchführung gezielter Weiterbildungsmaßnahmen in fachlicher und persönlicher Hinsicht und von Personalentwicklungsprogrammen für bestimmte Zielgruppen.
Jährlich finden strukturierte Mitarbeitergespräche zwischen Führungskräften und den Mitarbeitern statt. Sie dienen als Führungsinstrument, mit dessen Hilfe Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen vorgenommen werden.

Personalgewinnung

Die IHK steht bei der Personalgewinnung im Wettbewerb zu anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und der regionalen, insbesondere mittelständisch geprägten Wirtschaft. Dieser Wettbewerb wird durch zwei Megatrends in Zukunft weiter verschärft: die demografische Entwicklung und der gesellschaftliche Wertewandel. Um als potenzieller Arbeitgeber wettbewerbsfähige Bedingungen bieten zu können, ist daher in erster Linie neben einem zeitgemäßen, attraktiven Arbeitsumfeld eine adäquate, marktgerechte Vergütung zu gewähren.

Grundlagen der Gehaltsfindung

Die Gehaltsfindung orientiert sich nach Art und Höhe an den Anforderungen zu den unterschiedlichen Funktionsgruppen gemäß der Personalübersicht zum Wirtschaftsplan. Grundsätzlich gilt, dass sich das Gehalt nach der Qualifikation, den persönlichen und fachlichen Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der Verantwortung, der Leitungskompetenz sowie der Berufserfahrung richtet. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei zu beachten.

1. Hauptgeschäftsführer

Der Hauptgeschäftsführer wird von der Vollversammlung bestellt; über den Anstellungsvertrag und die dabei enthaltenen Regelungen zur Gesamtvergütung entscheidet satzungsgemäß das Präsidium. Die Gesamtvergütung des Hauptgeschäftsführers besteht aus einem frei verhandelbarem Jahresgehalt, einer Dienstwagenregelung und einer Regelung zur Altersversorgung. Die Angemessenheit des Jahresgehaltes wird in regelmäßigen Abständen geprüft, ohne dass ein Anspruch auf eine erhöhte Vergütung begründet wird. Der Dienstwagen steht dem Hauptgeschäftsführer auch zur privaten Nutzung unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Regelungen zur Verfügung. Für die Altersversorgung wird in der Bilanz eine Rückstellung gebildet.
Der Arbeitsvertrag des Hauptgeschäftsführers wird satzungsgemäß vom Präsidenten und einem Vizepräsidenten unterzeichnet.

2. Geschäftsführer/Abteilungsleiter

Die Geschäftsführer werden ebenso wie stellvertretende Hauptgeschäftsführer satzungsgemäß durch das Präsidium im Einvernehmen mit dem Hauptgeschäftsführer bestellt. Das Präsidium entscheidet in diesen Fällen über die Gesamtvergütung, die neben dem Gehalt eine Regelung zur Altersversorgung enthält. Bis 2012 orientierten sich das Gehalt und die Altersversorgung der Geschäftsführer an der Besoldungsordnung des Landes NRW. Dementsprechend werden auch für die Altersversorgung Rückstellungen bilanziert. Im Jahr 2013 wurde das System grundsätzlich umgestellt. Jetzt gehören zur Gesamtvergütung der Geschäftsführer ein frei vereinbartes monatliches Festgehalt und eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage mit Rückdeckungsversicherung. Die Dynamisierung der Vergütung erfolgt in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in NRW. Die Altersversorgung wird bilanziell als Rückstellung erfasst, kann allerdings mit den Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung saldiert werden. Bei der Gesamtvergütung der Geschäftsführer ab 2013 wird darauf geachtet, dass sie materiell gegenüber bisherigen Geschäftsführern, soweit es aufgrund der Unterschiedlichkeit der Systeme vergleichbar ist, gleichgestellt werden.
Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer und stellvertretender Hauptgeschäftsführer unterzeichnen satzungsgemäß der Präsident und der Hauptgeschäftsführer.
Abteilungsleiter, die (noch) nicht zum Geschäftsführer bestellt sind, werden alleine vom Hauptgeschäftsführer angestellt. Sie erhalten ein frei vereinbartes monatliches Festgehalt, das in Anlehnung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst in NRW dynamisiert wird.
Die Anstellungsverträge von Abteilungsleitern unterzeichnet der Hauptgeschäftsführer.

3. Berater, Sachbearbeiter, Assistenz und technische Mitarbeiter

Die IHK Aachen ist nicht tarifgebunden. Sie orientierte sich bis Ende 2005 an dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Als dieser im Jahr 2006 eingestellt wurde, hat die IHK in Anlehnung an die bisher geltenden Regelungen ein eigenes Vergütungssystem entwickelt. Es besteht aus zwölf Gehaltsgruppen, wobei sich die Eingruppierung nach den jeweiligen Anforderungen der Stellen richtet. In den einzelnen Gehaltsgruppen gibt es Entwicklungsstufen, für die die Berufserfahrung des jeweiligen Mitarbeiters ausschlaggebend ist. Dabei sind die Stufenaufstiege so konzipiert, dass die relativen Steigerungen in den ersten Jahren höher sind als in den letzten Jahren und leistungsorientierte Elemente einfließen. Im Ergebnis werden damit insbesondere jüngere Mitarbeiter besser vergütet als beim vormaligen BAT, der sich rein am Prinzip der Lebensalterssystematik orientierte. Strukturelle Anpassungen der Gehälter erfolgen in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in NRW. In Einzelfällen erhalten Mitarbeiter zudem bestimmte funktionsbedingte Zulagen, bei besonders herausragenden Leistungen eine Prämie.
Über die Eingruppierung der Mitarbeiter entscheidet der Hauptgeschäftsführer; er unterzeichnet satzungsgemäß auch die Anstellungsverträge.

Sonstiges

Personalgewinnung und Personalbindung machen es erforderlich, dass die IHK Aachen neben der Gewährung eines adäquaten Gehaltes ihren Mitarbeitern ergänzende Angebote unterbreitet. Zu diesen Angeboten zählen:
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Job-Tickets
  • externe Beratungsangebote für Mitarbeiter in Krisensituationen
  • Coachingangebote für Führungskräfte
  • Angebote zur betrieblichen Altersversorgung in Form von Entgeltumwandlung auf Grundlage eines Rahmenvertrages mit einem Versicherer
  • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (in Vorbereitung)
  • und vor allem eine anspruchsvolle, sinnstiftende Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung in einem attraktiven Arbeitsumfeld.