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EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Webinar: EU-Entwaldungsverordnung kompakt: Wer ist betroffen – und was ist zu tun?, 2. Dezember 2025, 10:30 bis 12:00 Uhr

In dem kostenfreien Webinar der Industrire- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Inhalte der Verordnung, ihre Ziele und den aktuellen Umsetzungsstand auf EU-Ebene. Dabei wird erläutert, welche Unternehmen und Produkte betroffen sind – und welche nicht. Das Webinar zeigt auf, welche konkreten Pflichten sich aus der Verordnung ergeben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, um sich vorzubereiten. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Pflichten für Marktteilnehmer (zum Beispiel Importeure, Hersteller, Exporteure) und Händler (nachgelagerte Akteure) eingegangen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten teils vereinfachte Anforderungen sowie für Klein- und Kleinstunternehmen eine verlängerte Übergangsfrist.
Auch wenn derzeit über eine mögliche Verschiebung einzelner Fristen diskutiert wird, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen der EUDR auseinandersetzen. Zudem wird im Laufe der Veranstaltung erläutert, was eine Verschiebung bedeuten könnte und wie Unternehmen mit dieser Unsicherheit umgehen können, um ihre Lieferketten zukunftssicher zu gestalten.

Allgemeines

Mit der am 29. Juni 2023 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union (EU) kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Sie regelt EU-weit, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- , ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.
Die am 9. Juni veröffentlichte EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115 (EUDR)) trat am 29. Juni 2023 in Kraft und gilt für jene in der EU ansässige Unternehmen, die von der Verordnung betroffene Waren (gelistet in Anhang I) auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen.
Dabei ist darauf zu achten – und auch nachzuweisen, dass die betroffenen Rohstoffe aus Gebieten stammen, die seit mindestens Ende 2020 entwaldungsfrei sind, und unter Einhaltung von lokalen Rechtsvorschriften produziert werden.

Erneute Verschiebung der Europäischen Entwaldungsverordnung

Am 23. September kündigte die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall an, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll.
Gleichzeitig ist das EU-Informationssystem, in dem die notwendige Sorgfaltserklärung abgegeben werden muss, nun zugänglich gemacht worden. Sie finden diese hier: Anmeldung - TRACES NT
Von Unternehmen im System bereitgestellte Daten können dabei nur von der EU eingesehen werden.
Zusätzlich wurde auch eine Bedienungsanleitung zur Verfügung gestellt: The Deforestation Due Diligence Registry - European Commission
Für Händler besteht hier eine Nachweispflicht, sie müssen die notwendige Referenznummer ihres Produzenten nachweisen, reine Nutzer der Produkte haben hingegen keine Nachweispflicht mehr.

Allgemeine Informationen

Betroffene Waren

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Artikel 3: Bedingungen

In Artikel 3 sind die Bedingungen definiert, denen Rohstoffe und Erzeugnisse gerecht werden müssen, um auf den Unionsmarkt zu kommen oder ausgeführt werden zu dürfen. Diese sind, dass die
  • Ware entwaldungsfrei sein muss
  • Ware gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde
  • Ware eine Sorgfaltserklärung vorliegen hat.

Artikel 9: Sorgfaltspflicht

Der Produzent eines für den Unionsmarkt intendierten Produktes muss außerdem einer umfangreichen Sorgfalts- und entsprechende Nachforschungspflicht entsprechen. Diese Pflichten umfassen unter anderem folgende Punkte:
  • Beschreibung des Erzeugnisses (inklusive einer Liste relevanter Rohstoffe, welche das Erzeugnis enthält oder unter deren Verwendung es hergestellt wurde)
  • Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe, die das Erzeugnis enthält oder unter dessen Verwendung es hergestellt wurde produziert wurden, sowie den Zeitpunkt der Herstellung
  • Schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass das Erzeugnis entwaldungsfrei ist
  • Schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass das Erzeugnis im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Herstellungslandes erfolgt ist.

Artikel 10: Risikobewertung

Risikobewertung eines Ursprungsgebietes mit Bezug auf seine Landesteile und -regionen:
  • Präsenz von Wäldern und indigenen Völkern im Erzeugerland
  • Prüfung von Ansprüchen indigener Völker auf die Nutzung des Herstellungsgebietes oder dessen Eigentumsverhältnisse
  • Verbreitung der Entwaldung oder Waldschädigung im Ursprungsgebiet
  • Ausmaß von Korruption, mangelnder Strafverfolgung, oder Verstößen gegen Menschenrechte.

Artikel 11: Maßnahmen zur Risikominimierung

Sofern die Bewertung nach Artikel 10 kein vernachlässigbares Risiko ergeben hat, sind vom Marktteilnehmer vor dem Inverkehrbringen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu fordern:
  • Anforderung weiterer Informationen, Daten oder Unterlagen
  • Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits.
Zudem müssen Marktteilnehmer angemessene Strategien, Kontrollen und Verfahren implementieren, um das Risiko der Nichtkonformität der relevanten Erzeugnisse zu mindern. Genannt ist Folgendes:
  • Modellverfahren für das Risikomanagement, Berichterstattung, Aufzeichnungen, interne Kontrolle und Compliance-Management sowie die Benennung eines Compliance-Beauftragten (nicht für KMU)
  • Eine unabhängige Prüfstelle zur Überprüfung der vorausgegangenen Punkte.
Dieser Prozess muss dokumentiert und gemeinsam mit einer Sorgfaltserklärung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Sofern eine außerhalb der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt, gilt die erste in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person als Marktteilnehmer und muss die definierten Verpflichtungen erfüllen.

Ausnahmen

Betriebe der Holzproduktion können selbstverständlich nicht ohne Abholzung arbeiten, daher greifen in diesem Fall die einschlägigen Vorschriften und Regularien des betroffenen Landes, und der Abbau darf nicht auf Flächen erfolgen, die zu Ende des Jahres 2020 noch bewaldet waren.
Produkte, die nicht in Anhang I gelistet sind, wie zum Beispiel Seife, die einen Anteil an Palmöl enthält, sind nicht betroffen.
Produkte die vollständig aus recycelten Materialien bestehen sind ebenfalls nicht betroffen.

Informationsverfügbarkeit

Die relevanten Informationen sind laut Verordnung innerhalb der Lieferkette weiterzugeben. Die Dokumentationskette reicht dabei bis zum Betrieb, der das Produkt an den Endkunden abgibt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht Erst-Inverkehrbringer sind, müssen Aufzeichnungen über Lieferanten und Kunden sammeln und diese Informationen für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Sie dürfen Rohstoffe und Erzeugnisse nur bei Erhalt der notwendigen Referenznummer der Sorgfaltserklärung auf dem Markt bringen.
Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit hohen Bußgeldern, bei Kapitalgesellschaften mit bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes, bestraft werden. Außerdem müssen Produkte, die den Vorgaben der Verordnung nicht entsprechen, gegebenenfalls öffentlich zurückgerufen, gespendet oder verwertet werden.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Handel mit Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen zu unterstützen, hat die Kommission einen FAQ-Katalog Helpdesk kontaktieren (europa.eu) online gestellt, der laufend aktualisiert wird.

Artikel 29: Dreistufiges System zur Bewertung von Ländern oder Landesteilen

Artikel 29 definiert dabei ein zu beachtendes dreistufiges System zur Bewertung von Ländern oder Landesteilen, welches eingeführt werden soll.
Am 29. Juni 2023 wird allen Ländern ein normales Risiko zugeordnet. Die Kommission stuft dann die Länder oder Landesteile ein, die gemäß Absatz 1 ein geringes oder ein hohes Risiko aufweisen. Die Liste der Länder oder Landesteile, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, wird im Wege von Durchführungsrechtsakten veröffentlicht, die spätestens am 30. Dezember 2024 gemäß dem in Artikel 36 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen werden. Diese Liste wird überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Zuständige Behörde und Durchsetzung

Sofern Verstöße festgestellt werden, ist die zuständige Behörde befugt und verpflichtet sofortige Maßnahmen einzuleiten.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) BLE - Entwaldungsfreie Produkte die hierfür vorgesehene zuständige Behörde. Die angekündigte gesammelte Übersicht der benannten Behörden durch die Kommission ist noch nicht veröffentlicht worden.
IT-Systeme für die Erbringung der erforderlichen Daten und Dokumentationen wurden bereits Anfang 2024 getestet und befinden sich jetzt in der Überarbeitung und dem Ausbau. Für die Durchführung soll eine Verknüpfung zum EU Singlewindow System hergestellt werden.
Weitere Richtlinien der EU-Kommission sollen außerdem folgen und die Durchführung für betroffenen Betriebe erleichtern.

Weiterführende Links

Das sind die Gewinner

Zweiter Nachhaltigkeitspreis der IHK Aachen: Das sind die Gewinner

Die IHK Aachen hat zum zweiten Mal ihren Nachhaltigkeitspreis verliehen. 25 Unternehmen aus der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg haben ihre Projekte eingereicht – vom Kleinstbetrieb bis zum international tätigen Konzern. Drei davon hat eine Fachjury aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft jetzt ausgezeichnet: die Einreichung der GKD – Gebr. Kufferath AG aus Düren, der Hermetia Tech GmbH aus Aachen und der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG aus Stolberg. Den Publikumspreis hat Picard’s aus Übach-Palenberg für sich entschieden.
"Die Gewinnerinnen und Gewinner zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und kreativ nachhaltiges Wirtschaften ist", sagt IHK-Präsidentin Gisela Kohl-Vogel während der feierlichen Übergabe der aus nachhaltigen Rohstoffen hergestellten Trophäen. "Mit unserem Nachhaltigkeitspreis wollen wir als IHK herausragende Initiativen von Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Region sichtbarer machen und andere Betriebe motivieren, ebenfalls aktiv zu werden. Die Projekte zahlen sich nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch aus. Denn nachhaltiges Wirtschaften bietet Unternehmen oftmals die Chance, neue Märkte zu erschließen und neue Kunden zu gewinnen."
Deshalb wird die IHK Aachen auch 2027 wieder einen Nachhaltigkeitspreis verleihen. Dafür werden die aktuellen Gewinnerinnen und Gewinner in die künftige Jury eingebunden, um ihre Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Der Aachener Nachhaltigkeitspreis ist der erste seiner Art unter den nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern und wird alle zwei Jahre ausgelobt. Schirmfrau des Preises war auch diesmal Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Gewinnerprojekte im Überblick:
Die GKD – Gebr. Kufferath AG hat mit einem innovativen Filtersystem für Gullideckel die Fachjury überzeugt. Es hilft, Mikroplastik in Form von Reifenabrieb aus dem Straßenverkehr zu sammeln und somit aus dem Wassersystem fernzuhalten. Eine zusätzliche Wartung ist nicht erforderlich. Seit September 2025 werden die Filter in einem Pilotprojekt in Düren erprobt. Die Jury lobt: "Das Projekt von GKD setzt neue Maßstäbe im Bereich Umweltschutz und Ressourcenschonung."
Die Hermetia Tech GmbH verwertet unverkaufte Lebensmittel aus Supermärkten, um damit Insektenlarven zu züchten, die zu Tierfutter weiterverarbeitet werden können. Damit schließt das Aachener Unternehmen eine Lücke in der Kreislaufwirtschaft. Die Jury befindet: "Das Projekt zeigt, wie organische Abfälle in nachhaltige Futtermittel umgewandelt werden können – ein Beitrag zur Reduktion von Müll und Treibhausgasen."
Die Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG hat die Fachjury mit ihrem "Aktionsplan Nachhaltigkeit" überzeugt. Bereits heute produziert der Kupferspezialist aus Stolberg mehr als ein Drittel seines Energiebedarfs aus regionalen Windkraftwerken und hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Die Jury würdigt dieses "äußerst ambitionierte Ziel, das die Unternehmensführung gemeinsam mit der Belegschaft konsequent umsetzt."
Picard’s wurde von einer gebürtigen Kamerunerin gegründet. Der Ein-Frau-Betrieb hat das Geschäftsmodell, "gesunde, kultursensible und nachhaltige Getränke aus Kamerun" zu produzieren, hergestellt in Handarbeit. Beim öffentlichen Online-Voting erzielte das Projekt aus Übach-Palenberg mit 1.614 Stimmen den ersten Platz.
IHK-Presseinformation vom 26. September 2025

Die Sieger vom ersten Nachhaltigkeitspreis der IHK Aachen

Die IHK Aachen hat als erste IHK Nordrhein-Westfalens einen Nachhaltigkeitspreis verliehen. Eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Politik und Verwaltung sowie der IHK und der Handwerkskammer Aachen hat aus allen Einreichungen die aus ihrer Sicht drei besten Nachhaltigkeitsprojekte gekürt. Gewonnen haben das Luisenhospital Aachen, die Papstar Solutions GmbH aus Kall und die Pro Pet Koller GmbH & Co. KG aus Kall. Zusätzlich wurde ein Öffentlichkeitspreis vergeben, der per Online-Abstimmung ermittelt worden ist. Diesen erzielte die Walbert-Schmitz GmbH & Co. KG aus Aachen. Die vier Sieger wurden am Abend des 19. September in der IHK Aachen mit speziell angefertigten Trophäen aus nachhaltigen Rohstoffen aus der Region ausgezeichnet.
Das Luisenhospital Aachen hat gleich drei Projekte kombiniert eingereicht. Besonders hervorgehoben hat die Jury in ihrer Bewertung, dass das Luisenhospital "als regionales Einzelunternehmen für den Gesundheitssektor innovative Projekte sowie eine Nachhaltigkeitsstrategie konzipiert hat, die unmittelbar sowohl der Gesundheit der Kunden als auch dem Klimaschutz dienen." Ein skalierbarer Effekt im Gesundheitssektor mit hoher überregionaler Bedeutung für den Klimaschutz sei absehbar. Pluspunkte gab es zudem dafür, dass die Mitarbeitenden bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen worden sind.
Die Papstar Solutions GmbH befindet sich mit Einwegprodukten aus Kunststoff und Pappe grundsätzlich in einem unter Nachhaltigkeitsaspekten herausfordernden Markt. Umso beachtlicher sei es laut Jury, dass das Unternehmen mit dem Projekt "Zero Waste" Nachhaltigkeit als wichtiges Unternehmensziel definiert. Dabei handle es sich um ein "vorbildliches Konzept zur Vermeidung von Müll und Treibausgas-Emissionen".
Die Pro Pet Koller GmbH & Co. KG hat die Jury mit dem Projekt "Klimafreundliche Tiernahrung" überzeugt. Es habe "viel Potenzial für nachhaltiges Wirtschaften", insbesondere weil es gemeinsam mit den Partnern der Wertschöpfungskette realisiert und weitergedacht wird. Vor allem der Rohstoff Wasser werde bei der Herstellung der klimafreundlichen Tiernahrung deutlich eingespart.
Die öffentliche Abstimmung hat die Walbert-Schmitz GmbH & Co. KG aus Aachen vor der Schwan Gastgebergesellschaft mbH aus Jülich und der Inform GmbH aus Aachen für sich entschieden. Das ausgezeichnete Unternehmen liefert mit dem Projekt "W-S Sub" ein Konzept für mehr Nachhaltigkeit in der Produktion und Wiederverwertung von Rohstoffen im Messebau.
Schirmfrau Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Ministerpräsidentin, betont: "Ob Kreislaufwirtschaft, klimagerechte Mobilität oder Energieeffizienz: Der Nachhaltigkeitspreis der IHK Aachen zeigt die große Bereitschaft, sich für nachhaltige Ideen einzusetzen und innovative Lösungen zu entwickeln. Genau diese Bereitschaft und dieses Anpacken brauchen wir, um die Transformation zur klimaneutralen Industrieregion in Nordrhein-Westfalen erfolgreich zu gestalten. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern und bedanke mich für ihr wertvolles Engagement für eine klimafreundliche Zukunft."
Insgesamt wurden 32 Projekte von Unternehmen verschiedener Branchen und Größen aus dem gesamten IHK-Bezirk – bestehend aus der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg – eingereicht. "Ein großes Dankeschön an alle Unternehmen, die unserem Aufruf gefolgt sind, sich mit ihrem Projekt zu bewerben", unterstreicht IHK-Präsidentin Gisela Kohl-Vogel. "Mit dem Nachhaltigkeitspreis wollen wir weitere Unternehmen dazu motivieren, sich ebenfalls auf den Weg zu machen, nachhaltig zu wirtschaften. So kann aus dem Thema ein Wettbewerbsvorteil für unsere Region entstehen."

Einladung zum Hydrogen meet&connect Netzwerktreffen

Die Wasserstofftechnologie entwickelt sich zu einem Eckpfeiler der deutschen Energieversorgung. Noch befindet sich die Entwicklung vielerorts im Laborstadium. Hier leisten insbesondere Forscher einen großen Beitrag, um die Technologien und Einsatzbereiche von Wasserstoff weiterzuentwickeln. Für einen erfolgreichen Markthochlauf ist ein Zusammenspiel aus Forschung, Wirtschaft und Politik notwendig. Als Hydrogen Hub ist es uns insbesondere wichtig, einen Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen und dem innovativen Mittelstand unserer Region zu ermöglichen.

12. November 2025 - meet&connect Netzwerktreffen

Wir laden Sie herzlich zu unserem meet&connect Netzwerktreffen ein . Nähere Informationen folgen in Kürze.
Wann? Wo? Anmeldung?
Mittwoch, 12. November, um 16:30 Uhr Wird noch bekannt gegeben Bitte melden Sie sich über info@hydrogenhubaachen.de an

2025 - Die Termine im Überblick

In dieser Tabelle finden Sie die Termine für das Jahr 2025:
Termin Ort Anmeldung
Mittwoch, 12. Februar 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Oecher Lab, Aachen
- vorbei -
Mittwoch, 9. April 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Online
- vorbei -
Mittwoch, 14. Mai 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Depot, Aachen
- vorbei -
Mittwoch, 11. Juni 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Online
- vorbei -
Mittwoch, 9. Juli 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Institut für Eisenhüttenkunde
RWTH Aachen
- vorbei -
Mittwoch, 27. August 2025 Sommerfest
Kreativwerk Elim, Düren
- vorbei -
Mittwoch, 10. September 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Autonomer Hafen Lüttich
Rue de l'Ile Monsin 40, 4020 Lüttich
- vorbei -
Mittwoch, 8. Oktober 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Ideenfabrik Nachhaltige Wirtschaft
Josef-Ruhr-Str. 30
53879 Euskirchen
- vorbei -
Mittwoch, 12. November 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Ort folgt
Anmeldung folgt
Mittwoch, 10. Dezember 2025 meet&connect Netzwerktreffen
Ort folgt
Anmeldung folgt

Anmeldung

Bitte denken Sie daran, sich über info@hydrogenhubaachen.de anzumelden.
Partner des “Hydrogen Hub Aachen” sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Industrie- und Handelskammer Aachen. Darüber hinaus wird das Projekt durch die AGIT unterstützt.

Veranstaltungsreihe IHK4KMU:innovativ

Eine Stunde, ein Innovationsthema, einfach erklärt!
Wir, die IHKs im Rheinland, informieren Sie über aktuelle Innovationsthemen kurz und verständlich. Jeden Monat für eine Stunde: Seien Sie dabei!
Die geplante Themenbandbreite in 2025 reicht von A wie “AI Artificial Intelligence” bis S wie “Steuerliche Forschungszulage”.
Folgende Themen haben wir für das Jahr 2025 für Sie vorbereitet. Die Anmeldephasen starten in der Regel drei bis vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Bitte nutzen Sie den Link in der Terminübersicht zur Anmeldung und für detaillierte Informationen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Termine Themen
8. Mai 2025 Künstliche Intelligenz und der AI Act
5. Juni 2025 Digitaler Produktpass (DPP)
3. Juli 2025 Schutz von Produktgestaltungen durch Marken und Designs
4. September 2025 Cyber-Angriff: 10 Tipps für das Notfall-Management
2. Oktober 2025 Vom Datenchaos zur KI-Chance: Prozesse strategisch identifizieren
6. November 2025 Zukunftsfähigkeit als Wettbewerbsvorteil – Impulse zum Umgang mit unsicherer Zukunft
Wir freuen uns, Ihnen mit der kostenfreien Online-Veranstaltungsreihe interessante Impulse in Kooperation der IHKs Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Mittlerer Niederrhein und der Bergischen IHK präsentieren zu können.

Energiewende: Mit Plan B vom Risikofaktor zum Entwicklungsmotor

Die Energiewende gerät zunehmend zum Risiko für die regionale Wirtschaft: Immer mehr Unternehmen fühlen sich überfordert, Investitionen werden gestoppt, Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Das zeigt das aktuelle Energiewende-Barometer 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), an dem sich mehr als 3.600 Unternehmen beteiligt haben – davon 727 aus Nordrhein-Westfalen. Zwar haben sich weiterhin 88,5 Prozent der befragten Unternehmen auf die Fahne geschrieben, in Zukunft klimaneutral zu wirtschaften, doch der Weg dahin ist voller Herausforderungen.
"Das Ergebnis ist alarmierend. Nur jedes fünfte Unternehmen in NRW sieht positive Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit", sagt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen.
In der Industrie sind es sogar nur 13,1 Prozent der befragten Betriebe. 36,9 Prozent aller Unternehmen und 58,4 Prozent der Industrieunternehmen sehen eine zum Teil deutliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit. 40 Prozent der Unternehmen beziehungsweise 23,8 Prozent der Industrieunternehmen bewerten die Auswirkungen der Energiewende als "neutral". Die Einschätzung der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmer fällt in der aktuellen DIHK-Umfrage aufgrund der energieintensiven Wirtschaftsstruktur noch pessimistischer aus als die bundesweiten Werte.
Die Investitionen von Unternehmen gelten als Frühwarnsystem für die wirtschaftliche Entwicklung eines Standorts. Fast ein Drittel der Befragten (28,8 Prozent) stellt Investitionen in zentrale Geschäftsprozesse zurück. Besonders dramatisch ist die Lage in NRW: 42 Prozent der produzierenden Unternehmen verschieben Investitionen, 29,3 Prozent stoppen Ausgaben für Klimaschutzprojekte. "Das ist nicht nur ein Rückschritt in der Transformation – es ist ein strukturelles Risiko für Arbeitsplätze und Innovationskraft. Gerade in einer Region, die wie das Rheinische Revier von einer energieintensiven Industrie geprägt ist", betont Bayer.
Viele Probleme der Energiewende sind hausgemacht. Die Unzufriedenheit mit der überbordenden Bürokratie erreicht mit 68,5 Prozent einen neuen Höchststand. 60,2 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer kritisieren die fehlende Planbarkeit der politischen Rahmenbedingungen der Energiewende. 48,2 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen bemängeln zudem langsame Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die hohen Energiepreise (30 Prozent), Finanzierungsmöglichkeiten (17,7 Prozent) und fehlende Fachkräfte (17,3 Prozent) sind weitere Aspekte, die die Transformation erschweren.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung zugesagt, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß zu senken. Die Entlastung ist bis heute ausgeblieben, obwohl sich 84,2 Prozent aller Unternehmen klar für eine Senkung der Strompreise aussprechen. Diese würde zudem Investitionen in klimafreundliche Anlagen und Technologien vom Elektroauto bis zur Wärmepumpe attraktiver machen. Strom ist für 45,8 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr teurer geworden, was die Standortnachteile verschärft.
"Es ist höchste Zeit, einen Plan B für das Gelingen der Energiewende zu entwickeln", macht Bayer deutlich. "Eine erfolgreiche Energiewende ist wichtig – deshalb müssen jetzt die richtigen Entscheidungen getroffen werden, die den Unternehmen die Möglichkeit geben, auch in Zukunft am Standort Nordrhein-Westfalen zu investieren. Das sichert Arbeitsplätze und unseren Wohlstand." Zudem gelte es, hausgemachte Probleme zu lösen. Bayer betont: „Von der Politik erwarten auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Städteregion Aachen und in den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg klare, verlässliche Rahmenbedingungen und einen deutlichen Abbau von Bürokratie, die zum kostenintensiven Treiber der Energiewende geworden ist. Wir brauchen eine Nachjustierung, damit die Energiewende vom Risikofaktor zum Entwicklungsfaktor für die Unternehmen wird."
IHK-Presseinformation vom 4. August 2025

Energie-Scouts der IHK Aachen

Sie möchten ungenutzte Potenziale im Bereich Ihrer Energie- und Ressourcenkosten aufspüren und heben? Sie wollen Ihre Auszubildenden für den schonenden Umgang mit Energie, Material und Ressourcen begeistern? Sie wollen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern? Dann ist die Qualifizierung Energie-Scouts genau das Richtige für Ihr Unternehmen.
Denn die Energie-Scouts lohnen sich gleich dreifach: für die Unternehmen, für die Auszubildenden und für die Umwelt.
  1. Unternehmen optimieren ihre Prozesse und sparen Kosten. Zudem erhöht die Qualifizierung, gerade in Zeiten knapper Ausbildungsplatz-Bewerber, die Attraktivität des Ausbildungsbetriebs.
  2. Auszubildende übernehmen Verantwortung und setzen eigenständig Projekte um. In Teams lernen sie eigene Ideen zu entwickeln, ganzheitlich zu denken und gemeinsam zu arbeiten.
  3. Energieeffizienz ist gelebter Klimaschutz. Die Qualifizierung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, indem der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert wird und wertvolle Ressourcen eingespart werden.
Die IHK Aachen bietet in Kooperation mit der Effizienzagentur, E4C, Wertsicht, Clever Mobil, BEMO und BS diese Qualifizierungsmaßnahme für Auszubildende im Rahmen des bundesweit aktiven Unternehmensnetzwerkes Klimaschutz an.
Das Qualifizierungsprojekt wird deutschlandweit von IHKs durchgeführt und wurde in Zusammenarbeit mit den Klimaschutz-Unternehmen entwickelt. Seit 2014 haben bundesweit mehr als 12.000 Auszubildende an dem Projekt teilgenommen.

Inhalte und Ablauf der Qualifizierung

Die Qualifizierung als Energie-Scout besteht aus vier Workshop-Modulen. Der Schwerpunkt der ganztägigen Workshops liegt auf “Basiswissen”, “Praxis und Umsetzung”, “Betriebliche Mobilität und Biologische Vielfalt” sowie “Berechnung und Präsentation”.
Im Anschluss an die Workshops erstellen die Teams in einer Laufzeit von circa drei Monaten eine eigene Projektarbeit, deren Thema frei gewählt werden kann. Die Teams haben die Aufgabe, eine Energie- oder Ressourceneffizienzmaßnahme oder eine Maßnahme zur CO2-Einsparung zu erarbeiten und deren Einsparvolumen - wenn möglich - mit einer Berechnung der Wirtschaftlichkeit anzugeben. Die einzelnen Projekte werden von den Energie-Scouts in einer Abschlussveranstaltung vorgestellt und von einer Jury bewertet. Die Erstplatzierten nehmen an der Bundesbestenehrung teil.

Wichtige organisatorische Hinweise

  • Als Energie-Scouts qualifizieren können sich Auszubildende sowohl kaufmännischer als auch gewerblich-technischer Berufe.
  • Die Teilnahme am Projekt ist kostenfrei.
  • Je Unternehmen können zwei bis vier Auszubildende angemeldet werden.

Interesse geweckt?

Gerne können Sie sich bei uns per Mail melden unter intus@aachen.ihk.de oder per Telefon (siehe Kontakt).