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Wir setzen ein Zeichen für Vielfalt in der deutschen Wirtschaft und haben unser Logo vorübergehend umgestaltet. Hier erfahren Sie mehr über die Kampagne.
Nr. 3440088
Mittwoch, 8. Mai 2024

Einladung zum Hydrogen meet&connect Netzwerktreffen

Die Wasserstofftechnologie entwickelt sich zu einem Eckpfeiler der deutschen Energieversorgung. Noch befindet sich die Entwicklung vielerorts im Laborstadium. Hier leisten insbesondere Forscher einen großen Beitrag, um die Technologien und Einsatzbereiche von Wasserstoff weiterzuentwickeln. Für einen erfolgreichen Markthochlauf ist ein Zusammenspiel aus Forschung, Wirtschaft und Politik notwendig. Als Hydrogen Hub ist es uns insbesondere wichtig, einen Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen und dem innovativen Mittelstand unserer Region zu ermöglichen.
Daher laden wir zu unserem nächsten Netzwerktreffen ein: 

Was?

Hydrogen meet&connect Netzwerktreffen

Wann?

Mittwoch, 8. Mai 2024, um 15:00 Uhr

Wo?

im Depot, Talstr. 2, 52068 Aachen

Programm

Zusammen mit Ecogenium, ein interdisziplinäres Projekt in dem mehr als 40 Studierende der RWTH und FH Aachen zusammen an der Entwicklung von Brennstoffzellenfahrzeugen arbeiten, haben wir ein Hydrogen meet&connect Netzwerktreffen rund um das Thema Mobilität geplant.
Neben spannenden Inputs aus Industrie und Forschung zum Thema Wasserstoff in der Mobilität, wird Ecogenium im feierlichen Rahmen die Arbeit der Saison 2023/2024 und den neuen Brennstoffzellenfahrzeugprototyp vorstellen.

Anmeldung

Bitte denken Sie daran, sich bis Freitag, 3. Mai 2024 über info@hydrogenhubaachen.de anzumelden.
Partner des “Hydrogen Hub Aachen” sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Industrie- und Handelskammer Aachen. Darüber hinaus wird das Projekt durch die AGIT unterstützt.
Energiewende

Wirtschaftsvertreter fordern einen Ausspeisepunkt aus dem Wasserstoff-Kernnetz für die Papierindustrie Düren - Euskirchen

Noch immer ist unklar, ob die Papierindustrie in Düren und Euskirchen einen eigenen Ausspeisepunkt aus dem Wasserstoff-Kernnetz erhalten wird. Dr. Stefan Cuypers, Geschäftsführer der Vereinigten Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung, Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen, und der Sachverständige Dr. Peter Kramp reisten deshalb nach Berlin, um gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel (CDU) die Belange des regionalen Papierclusters dem Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grüne) im Bundesministerium für Wirtschaft vorzutragen. Thomas Rachel hatte das Gespräch in Berlin vermittelt.
"Der Wasserstoffbedarf der Papierindustrie in Düren und Euskirchen ist höher als der eines modernen Gaskraftwerks. Für den Standort eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks in Weisweiler ist ein eigener Ausspeisepunkt aus der geplanten Wasserstoffleitung vorgesehen, für die Papierindustrie hingegen nicht, obwohl die Kernleitung mitten durch den Kreis Düren führen soll", war die Botschaft von Michael F. Bayer.
Dr. Stefan Cuypers verwies auf Unstimmigkeiten in der Grundkonzeption des Kernnetzes: "Es wurde bislang nur die direkte Anbindung einzelner Großverbraucher in den Blick genommen. Dass viele mittelständische Unternehmen der Papierindustrie und ihrer Zulieferer in unserem Raum, die dazu noch 10.000 Arbeitsplätze bieten, gemeinsam einen höheren Wasserstoffbedarf haben, wurde nicht bedacht." Das Vertrauen, dass die Papierfabriken diskriminierungsfrei über ein Verteilnetz ohne einen eigenen Ausspeisepunkt von Anfang an mit Wasserstoff versorgt würden, fehle. 
Bundestagsabgeordneter Thomas Rachel: "Angesichts der Tatsache, dass die Betriebe wegen des Strukturwandels schon die Umstellung von Braunkohle auf Gas aus eigener Tasche finanziert haben, müssen sie jetzt wenigstens mit einem eigenen Ausspeisepunkt an das Wasserstoff-Kernnetz unterstützt werden. Sonst droht eine doppelte Wettbewerbsverzerrung. Den Unternehmen muss auf jeden Fall ein diskriminierungsfreier und sicherer Zugang zum klimaneutralen Wasserstoff gewährleistet werden. Das wäre das richtige Signal, um den Erhalt der Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen nicht zu gefährden."
Staatssekretär Stefan Wenzel betonte, es sei zweifelsohne das Ziel seines Hauses, dass es auch in Zukunft in Deutschland noch energieintensive Industrie gebe, die klimaneutral zu wettbewerbsfähigen Bedingungen produzieren könne. Für Düren sei es doch bereits positiv, dass man so nah an einer Kernleitung liege.
Dr. Peter Kramp verwies auf den hohen Energiebedarf der Papierindustrie: "Eine Papierfabrik zu elektrifizieren, wäre volkswirtschaftlich unsinnig. Dazu müssten auch die enormen Strommengen und die Hochspannungsleitungen erst einmal zur Verfügung stehen." Hinzu komme, dass hochmoderne Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke nicht mehr betrieben werden könnten. Die Papierindustrie sei die KWK-Industrie schlechthin.
Strukturwandel

Zukunftsgutscheine: Jetzt auch für Unternehmen im Kreis Euskirchen 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Kreis Euskirchen können jetzt auch Fördergelder aus dem Programm "Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier" beantragen.
"Das ist ein wichtiger Schritt, um die regionale Wirtschaft zu stärken", betont Humaam Mazyek, Zukunftsscout bei der IHK Aachen. Zusammen mit seinem Kollegen Sven Dohmen berät er Unternehmen aus der Städteregion Aachen und aus den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, wann, wie und in welchem Umfang sie die zusätzlichen Fördergelder beantragen können. Anträge von Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen können postalisch bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.
"Struktur- und Klimawandel stellen unsere Wirtschaft vor erhebliche Herausforderungen, die Anpassungen in den Geschäftsprozessen nötig machen. Gleichzeitig bieten sich für viele Unternehmen neue Chancen, um Wachstumsfelder zu erschließen und Prozesse klimaschonender und ressourceneffizienter zu gestalten", betont Dohmen. "Zukunftsgutscheine sind finanzielle Zuschüsse, die kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten in diesen herausfordernden Zeiten helfen, Risiken abzumildern." Es stehen beispielsweise Mittel für Beratungen und die Umsetzung von Transformationsprozessen zur Verfügung. Außerdem kann die Einstellung von neuem Personal gefördert werden.
Für eine individuelle Beratung stehen die IHK-Experten Sven Dohmen und Humaam Mazyek telefonisch unter 0241 4460-280 und -281 oder per E-Mail an zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de bereit.
IHK-Presseinformation vom 11. April 2024, Update vom 19. April 2024
Bewerbungsphase gestartet

digitalPIONEER 2024: Digitale Vorreiter in der Region gesucht

Die Auszeichnung digitalPIONEER geht in die nächste Runde! Unternehmen können sich bis zum 31. Mai online bewerben.
Auch in diesem Jahr vergibt die Fokusgruppe Region Aachen des digitalHUB Aachen e.V. die Auszeichnung digitalPIONEER an digitale Vorreiter in der Region. Gewürdigt werden unterschiedliche digitale Lösungen und Ansätze, unabhängig davon, ob es sich um kleinteilige Prozessverbesserungen oder gänzlich neue Geschäftsmodelle handelt.
Die digitalen Pioniere werden als Best-Practice-Beispiele bekannt gemacht, um regionale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für das Thema Digitalisierung zu sensibilisieren. Dazu rollt der digitalHUB Aachen und die Fokusgruppe Region Aachen online wie offline ein umfangreiches Marketing aus.
Möchten Sie eine Vorreiterposition in Sachen Digitalisierung in der Region einnehmen? Deckt Ihr Unternehmen alle Kriterien ab oder ist in einem Punkt besonders stark? Erläutern Sie uns kurz Ihre Stärken und bewerben Sie sich bis zum 31. Mai.
Die besten Unternehmen präsentieren dann ihre Lösungen und Ansätze in einem kurzen Pitch vor den Fokusgruppensprechern des digitalHUB am 4. Juli, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die Bekanntgabe und Preisverleihung der Gewinner findet auf dem jährlichen digitalSUMMIT Aachen am 19. September statt.
Energiewende

Wirtschaftsregion befürchtet massive Nachteile für die Papierindustrie

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier kostet bereits mehr als 10.000 Arbeitsplätze. "Durch aktuelle Planungen des Bundeswirtschaftsministeriums sind jetzt rund 10.000 weitere Jobs in der heimischen Papierindustrie und ihren Zulieferbetrieben gefährdet", warnt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen, und fordert deshalb gemeinsam mit Bundestagsabgeordnetem Thomas Rachel, Dr. Stefan Cuypers, Geschäftsführer der Vereinigten Industrieverbände (VIV) Düren, und Jens Bröker vom Kreis Düren: "Die betroffenen Unternehmen benötigen dringend Zugang zu grünem Wasserstoff, um sich zukunftssicher aufzustellen." 
Im Zuge der Energiewende sollen nach dem Wunsch der Politik möglichst viele Industriebereiche elektrifiziert werden, um CO₂-Emissionen zu reduzieren. "Das wird in der Papierindustrie – anders als vom Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt – nicht funktionieren", betont Bayer und verweist auf ein aktuelles Gutachten (PDF-Datei · 240 KB), beauftragt vom Wasserstoff-Netzwerk Hydrogen Hub Aachen, das heute während einer gemeinsamen Pressekonferenz in Düren vorgestellt wurde: Die IHK Aachen, der VIV Düren und der Kreis Düren fordern als Konsequenz, die hiesige Papierindustrie in die Planungen zum deutschen Wasserstoff-Kernnetz aufzunehmen.
Laut dem Gutachten, das von dem international erfahrenen Papier-Experten Dr. Peter Kramp erstellt wurde, ist eine Direktelektrifizierung von Papierfabriken wirtschaftlich nicht darstellbar. "Große Papierfabriken würden bei einer Elektrifizierung ihrer Papiertrocknungsprozesse Strommengen benötigen, die etwa dem jährlichen Verbrauch der Einwohner Kölns entsprechen", betont Kramp. Aktuell werden diese Strommengen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erdgas am jeweiligen Standort erzeugt. Würden diese Anlagen nicht mehr benötigt, wären Abschreibungen in zweistelliger Millionenhöhe notwendig. Da dann auch das Biogas, das bislang aus eigenen Kläranlagen und Produktionsrückständen gewonnen wird, nicht mehr genutzt werden könnte, wäre zudem ein funktionierender effizienzoptimierter Energie-Kreislauf zerstört. "Durch die aufwändige und kostspielige Entsorgung von bislang gut nutzbaren Produktionsrückständen kämen zusätzliche Kosten zwischen vier bis sechs Millionen Euro pro Jahr auf die jeweils betroffenen Unternehmen zu", skizziert der Experte die möglichen Folgen.
Ein weiteres Hindernis für die Direktelektrifizierung ist die fehlende Netzinfrastruktur: Die benötigten Strommengen könnten nur über Hochspannungsleitungen bereitgestellt werden, die jedoch nicht an jedem Produktionsstandort vorhanden sind und gegebenenfalls erst gebaut werden müssten. Ein Anschluss an das Hochspannungsnetz würde durch die dann anfallenden Netzentgelte für weitere finanzielle Belastungen der Unternehmen sorgen.
"Die Entscheidungen für die Dekarbonisierung der Industrie auf Bundesebene werden jetzt getroffen. Deshalb ist es unabdingbar, auch die Papierindustrie in den Kreisen Düren und Euskirchen in das Wasserstoff-Kernnetz einzubinden", betont Bundestagsabgeordneter Thomas Rachel. "In Sachen Wasserstoff ist die Region bereits gut aufgestellt. Der Branchenfokus des Kernnetzes muss nun um Bereiche wie die Papierindustrie unbedingt erweitert werden, sonst sind deren Standorte in unserer Region gefährdet." 
Stefan Cuypers sagt: "Die Papierindustrie benötigt im Verhältnis zu anderen Branchen unbedingt einen diskriminierungsfreien Zugang zum Wasserstoffkernnetz. Viele unserer Mitgliedsunternehmen der Papierindustrie wären schon heute in der Lage, in kurzer Zeit auf Wasserstoff umzurüsten und damit klimaneutral zu produzieren, wenn der Brennstoff in ausreichenden Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügbar wäre. Bei der aktuellen Planung des Wasserstoffkernnetzes wird aber auch grundsätzlich die große Bedeutung unseres Verbandsgebietes als Industriestandort verkannt. Immerhin sind rund 25.000 Mitarbeiter in unseren Mitgliedsbetrieben beschäftigt. Es kann nicht sein, dass eine zentrale Transportleitung für Wasserstoff unsere Wirtschaftsregion quert, westlich und östlich Ausspeisezonen vorsieht und demgegenüber die Industrieregion Düren-Euskirchen übergangen wird."
Jens Bröker, Referatsleiter für Wandel und Entwicklung des Kreises Düren, hebt die Bedeutung der Papierindustrie für einen erfolgreichen Strukturwandel vom Braunkohlerevier hin zu einem nachhaltigen Industriestandort hervor: "In der Papierindustrie mit ihren Zulieferern geht es mindestens um weitere 10.000 Jobs in der Region, die wir erhalten wollen. Die zukünftige Versorgung der Branche mit Wasserstoff ist hierfür die Grundlage." Bröker verweist auf laufende Gespräche mit den Fernleitungsnetzbetreibern, um zusätzliche Ausspeisepunkte in der Region vorzubereiten. Zugleich appelliert er an Unternehmen, den Netzbetreibern potenzielle Wasserstoffbedarfe zu melden: "Nur wenn klar ist, wo Wasserstoff abgenommen wird, kann auch die Infrastruktur gebaut werden."
Michael F. Bayer unterstreicht die Bedeutung von grünem Wasserstoff für die gesamte Wirtschaft in der Region: "Wir sehen einen großen Bedarf an Wasserstoff, insbesondere in der Metall- oder Glasindustrie. Die ebenfalls großen Bedarfe der Lebensmittel- oder Papierindustrie werden in den bisherigen Infrastrukturplanungen des Bundeswirtschaftsministeriums jedoch noch nicht berücksichtigt. Und auch die Kupferindustrie ist wegen der Fokussierung auf Stahl und Eisen verunsichert, ob sie Zugang zu grünem Wasserstoff erhält. Das muss sich dringend ändern, um den Strukturwandel erfolgreich zu meistern." 
IHK-Presseinformation vom 9. Januar 2024
CBAM

CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Aktuelles

Zuständige Behörde benannt

Die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt (angesiedelt beim Umweltbundesamt) ist als zuständige Behörde für das Thema CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) in Deutschland benannt worden: DEHSt - Startseite 
Es besteht die Möglichkeit, sich zu einem Newsletter anzumelden, um aktuelle Informationen zu CBAM zu erhalten: DEHSt - Newsletter bestellen und abbestellen
Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 22. Dezember Standartwerte für die Übergangsphase sowie ein FAQ veröffentlicht: 
Default values transitional period.pdf (europa.eu)
Questions and Answers_Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).pdf (europa.eu)
Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Seite der EU-Kommission unter: Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission (europa.eu)

Welchen Hintergrund hat CBAM?

Am 1. Oktober 2023 trat die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Unternehmen zunächst quartalsweise Berichtspflichten. Ein CO2-Preis muss erst nach Ende der Übergangsphase ab 2026 gezahlt werden. 
Ziel ist es, dem durch das EU-Emissionshandelssystem entstandenen Risiko der Produktionsverlagerung in andere Länder entgegenzuwirken. Eine Berichtspflicht für importierte Erzeugnisse aus den Warengruppen Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoff soll bereits ab 1. Oktober 2023 bestehen.
Vor kurzem hat die IHK Aachen in einer 15-minütigen Infosession die wichtigsten Fragen zu diesem Thema geklärt. Session verpasst? – Kein Problem, hier im Video sehen Sie die Präsentation von Dr. Gunter Schaible und Patricia Heiliger der IHK Aachen:
© IHK Aachen
Hier finden Sie aktuellle Informationen zum Thema “CBAM – Was gilt denn jetzt überhaupt” mit Stefan Freismuth und Dr. Gunter Schaible:
© IHK Aachen
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine Schlüsselkomponente des Green Deal- und Fit for 55-Pakets der EU und wurde Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellt. Ziel des Green Deal ist die Schaffung des ersten klimaneutralen Kontinents und die Reduktion der Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent.
Der CBAM kann als Ergänzung zum bereits bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) betrachtet werden. Den Kauf von Emissionszertifikaten kann ein Unternehmen derzeit durch die Verlagerung der Produktion ins Ausland (“Carbon Leakage”) umgehen.
An dieser Stelle setzt der CBAM als unterstützender Mechanismus an: Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, sollen verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. CBAM soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU nicht durch unfairen Wettbewerb benachteiligt werden, indem sie höhere Klimaschutzkosten tragen als Konkurrenten außerhalb der EU. Zudem sollen damit Anreize für Unternehmen in Drittländern geschaffen werden, ihre Emissionsreduzierungen zu beschleunigen, um auch auf dem EU-Markt attraktiv zu sein.
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission den ersten Vorschlag zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichmechanismus vorgelegt. Seitdem haben sich sowohl der Europäische Rat als auch das EU-Parlament zu dem Gesetzesvorschlag beraten und am  13. Dezember 2022 mit der Kommission zunächst auf einen vorläufigen  Verordnungsentwurf geeinigt.
Die endgültige Verordnung (EU) 2023/956 wurde am 16. Mai 2023 veröffentlicht. 
Die untenstehenden Informationen basieren auf dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses und können sich nochmals ändern.

EU-Kommission veröffentlicht Standardwerte

Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2023 die Standardwerte für die CBAM-Übergangsphase veröffentlicht. Die Standardwerte sind nach Produktgruppen sortiert. Sie beziehen sich auf den KN-Code der Ware und geben Aufschluss über die direkten und indirekten sowie die gesamten Treibhausgasemissionen. Sie stellen einen weltweiten Durchschnitt dar, gewichtet nach Produktionsmengen. 
Unternehmen sollten nur dann auf Standardwerte zurückgreifen, wenn sie keine tatsächlichen Emissionen melden können. Die EU-Kommission kündigte außerdem an, die Standardwerte regelmäßig zu überarbeiten. Dabei berücksichtigt sie die gesammelten Daten im ersten Berichtszeitraum sowie Rückmeldungen von Wirtschaftsbeteiligten.  
Die Nutzung der Standardwerte ist zeitlich begrenzt
Unternehmen können die Standardwerte während der Übergangsphase für die ersten drei Berichte nutzen: 
  • Q3/2023: Frist am 31. Januar 2024
  • Q1/2024: Frist am 30. April 2024
  • Q2/2024: Frist am 31. Juli 2024
Auch danach können berichtspflichtige Unternehmen in bestimmten Fällen auf die Standardwerte zurückgreifen. Bis Ende 2025 können Anmelder für komplexe Güter und mit einer Grenze von 20 Prozent der Emissionen Schätzwerte nutzen. Die Standartwerte können hierfür verwendet werden. 
Für die Umsetzungsphase ab 1. Januar 2026 wird es neue Standardwerte geben. Dann legt die EU-Kommission Werte für jedes Exportland einzeln fest. Die Veröffentlichung ist in 2025 geplant. 
Im Dezember 2023 hat die IHK Aachen in einer 15-minütigen Infosession ein Update zum Thema “CBAM – Was gilt denn jetzt überhaupt?” gegeben. Session verpasst? – Kein Problem, hier im Video sehen Sie die Präsentation von Stefan Freismuth und Dr. Gunter Schaible, IHK Aachen. Video

Berichtspflichten während der Übergangsphase

In einem Übergangszeitraum ab 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 bestehen zunächst lediglich Berichts- und Meldepflichten für die Importeure. Importeure müssen ihre Einfuhren dokumentieren und dabei folgende Angaben machen: 
  • Gesamtmenge der Warenart in Tonnen
  • Emissionen in Tonnen CO2-Emissionen pro Tonne Warenart
  • CO2-Preis, der im Ursprungsland entrichtet wurde
Die Abgabefrist ist jeweils ein Monat nach Quartalsende. Frist für den ersten CBAM-Bericht ist somit 31. Januar 2024. Zum 31. Januar 2026 ist der letzte Bericht für die Übergangsphase einzureichen. 
Am 17. August 2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll.

Methode zur Berechnung der Emissionen

Kernstück der Durchführungsverordnung ist die Methodik zur Berechnung der Emissionen. Zunächst gibt es dafür drei verschiedene Möglichkeiten: 
  • Nutzung der neuen EU-Methode
  • Daten auf Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern
  • Rückgriff auf Referenzwerte
Die EU-Methode basiert auf der Methodik, die bereits im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für Industrieanlagen in der EU gilt. 
Ab 1. Januar 2025 akzeptiert die EU-Kommission nur noch Berichte, die die EU-Methode nutzen.
Die Kommission kündigte außerdem an, IT-Tools zu Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe Importeure Emissionen berechnen und die Berichte erstellen können. 

Die Übergangsphase dient zur Vorbereitung

Die Übergangsphase stellt einen Testlauf dar: Die EU-Kommission möchte die Berichte nutzen, um ausreichende Daten für die Feinabstimmung der endgültigen Berechnungsmethode der Emissionen ab 2026 zu sammeln. Darauf aufbauend wird es voraussichtlich eine weitere Durchführungsverordnung zur Methodik geben. Diese ist für Mitte 2025 angekündigt. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum CO2-Grenzausgleich: 

Was können Unternehmen jetzt schon tun?

  • Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Meldepflichten verantwortlich ist.
  • Prüfen Sie Ihre Lieferketten: Importieren Sie CBAM-Waren? Aus welchen Ländern importieren Sie diese?
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Lieferanten auf: Wie hoch sind die CO2-Emissionen bei der Produktion? Werden gegebenenfalls bereits Abgaben darauf im Herstellungsland gezahlt?
  • Halten Sie sich informiert: Der Verordnungsentwurf lässt noch die eine oder andere Frage offen.

Veranstaltungen

Weitere Veranstaltungen zum Thema CBAM finden Sie in einer Zusammenstellung der DIHK sowie bei der GTAI.