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KI Use-Cases

Entdecken Sie, wie KI kleine und mittlere Unternehmen unterstützen kann! Von Chatbots für den Kundenservice über automatisierte Social-Media-Posts bis hin zur Bildbearbeitung, Rechnungserstellung und Bewerberauswahl - KI bietet kostengünstige Lösungen, um Prozesse zu optimieren, Zeit zu sparen und die Effizienz zu steigern. Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen!

1. Chatbots für Kundenservice

KI‑gesteuerte Chatbots beantworten automatisch Kundenfragen, bieten schnelle Unterstützung und entlasten den Kundenservice. Sie können Bestellungen nachverfolgen, häufig gestellte Fragen beantworten oder sogar Supportanfragen bearbeiten.
Praxisbeispiel: Ein kleiner Online-Shop setzt einen KI‑Chatbot ein, der 24/7 erreichbar ist, um Bestellungen zu verfolgen oder Kunden über den Status ihrer Anfragen zu informieren.
Warum relevant: Auch für kleinere Unternehmen im Handel oder Dienstleistungssektor ist ein KI‑Chatbot eine kostengünstige Möglichkeit, den Kundenservice zu optimieren und die Arbeitslast zu reduzieren.

2. Automatisierte Social Media Posts und Analysen

KI kann genutzt werden, um Social Media‑Posts automatisch zu erstellen und die Performance der Social Media‑Kanäle zu analysieren, um zu sehen, welche Inhalte gut ankommen und wann die beste Zeit für Posts ist.
Praxisbeispiel: Ein kleines Unternehmen im Einzelhandel nutzt ein KI‑Tool das auf Basis von Kundeninteraktionen automatisch Beiträge erstellt und den besten Zeitpunkt für die Veröffentlichung ermittelt.
Warum relevant: Für Unternehmen, die regelmäßig auf sozialen Plattformen aktiv sind, hilft das, den Aufwand für das Content Management zu minimieren und trotzdem eine starke Online-Präsenz zu erhalten.

3. Einfache Bildverarbeitung für Produktfotos und Kataloge

KI kann eingesetzt werden, um Produktbilder automatisch zu optimieren oder zu klassifizieren, um die Produktdarstellung auf Websites zu verbessern.
Praxisbeispiel: Ein Online‑Shop verwendet eine KI‑gestützte Plattform, die Produktbilder automatisch schneidet, anpasst und verbessert, um sie für die Website und den Online‑Katalog zu optimieren.
Warum relevant: Für E‑Commerce‑Geschäfte oder Unternehmen, die Online‑Kataloge betreiben, kann die Automatisierung von Bildbearbeitung und -organisation viel Zeit sparen und das visuelle Erscheinungsbild professioneller machen.

4. Automatisierte Rechnungserstellung und -prüfung

KI‑Tools können nicht nur Rechnungen automatisch generieren, sondern auch prüfen, ob alle Daten korrekt sind und ob die Rechnung mit den Verträgen und Vereinbarungen übereinstimmt.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen setzt eine KI‑basierte Lösung ein, um wiederkehrende Rechnungen (zum Beispiel für Abonnements oder Wartungsverträge) automatisch zu erstellen und an Kunden zu versenden. Gleichzeitig prüft die KI, ob alle Steuern, Rabatte und Versandkosten korrekt angewendet wurden.
Warum relevant: Das spart Zeit und reduziert Fehler, besonders wenn es um häufig wiederkehrende Rechnungsstellungen geht. Das System kann sogar Zahlungserinnerungen automatisch verschicken, sodass weniger manuelle Nachverfolgung erforderlich ist.

5. KI‑gestützte Bewerberauswahl im Personalwesen

KI‑Tools können dabei helfen, Bewerbungen effizienter zu sortieren, indem sie automatisch Lebensläufe auf relevante Keywords, Qualifikationen und Erfahrungen scannen. Dadurch wird die Vorauswahl vereinfacht, und Personalabteilungen können sich auf die vielversprechendsten Kandidaten konzentrieren.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen nutzt ein KI‑gestütztes Recruiting‑Tool, das Bewerbungen automatisch nach bestimmten Kriterien (zum Beispiel Fähigkeiten, Erfahrungen) bewertet und den HR-Managern eine Liste der besten Bewerber präsentiert.
Warum relevant: Besonders bei einer hohen Anzahl an Bewerbungen spart dies Zeit und reduziert den Bias bei der Vorauswahl. Kleine und mittlere Unternehmen können so den Rekrutierungsprozess schneller und effizienter gestalten.

KI Service-Desk und AI-Act

Bundesnetzagentur startet KI‑Service Desk für Unternehmen

Die Europäische KI‑Verordnung (AI Act) setzt verbindliche Regeln für Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU – mit dem Ziel, Innovation zu ermöglichen und Risiken verlässlich zu begrenzen. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und bietet mit dem neuen "KI Service Desk" ab sofort konkrete Unterstützung für Unternehmen.
So kann in wenigen Schritten geprüft werden, welcher Risikoklasse ein KI-System zugeordnet werden kann.
Speziell Start-ups und KMU sollen hierdurch mehr Unterstützung bekommen.

Die KI Verordnung der EU (AI Act)

Was ist der AI-Act?

Der EU AI-Act (European Union Artificial Intelligence Act) ist ein Gesetzesentwurf der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI).

Wann tritt der AI-Act in Kraft?

Der AI-Act unterliegt einem Zeitplan, welcher nach dem in Kraft treten am 1. August 2024 bis ins Jahr 2027, stufenweise ausgeführt wird.
Quelle: Bundesnetzagentur

Was ist das Ziel des AI-Acts?

Der AI Act strebt einen ausgewogenen Ansatz an, der Innovation fördert, aber gleichzeitig den Schutz der Bürger und die Wahrung von Grundrechten gewährleistet. Der Fokus liegt auf der sicheren, ethischen und transparenten Nutzung von KI-Systemen innerhalb der EU.

Wer ist vom AI-Act betroffen?

Der AI Act betrifft alle Akteure, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen, nutzen oder in Verkehr bringen, insbesondere in der EU. Dazu gehören:
  • Anbieter von KI-Systemen, die ihre Lösungen auf dem EU-Markt anbieten – egal ob innerhalb oder außerhalb der EU.
  • Nutzer und Betreiber von KI, wenn diese in der EU verwendet werden oder EU-Bürger betreffen.
  • Händler und Importeure von KI-Systemen, die in die EU eingeführt werden.
Nicht betroffen sind:
  • private Nutzer (außerhalb beruflicher Zwecke).
  • militärische oder nationale Sicherheitsanwendungen.
  • Entwicklungs- und Forschungsaktivitäten zu KI-Systemen
  • KI-Systeme die im Rahmen der Strafverfolgung von internationalen Organisationen eingesetzt wird und in Zusammenarbeit mit mindestens einem EU Mitgliedsstaat genutzt wird.

Welche KI-Systeme sind vom AI-Act betroffen?

Das Gesetz wurde entwickelt, um nur KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Allgemeinheit darstellen, strengen Vorschriften zu unterwerfen oder sogar zu verbieten. Die Mehrheit der KI-Systeme fällt jedoch nicht in diese Kategorie und unterliegt entweder keinen Vorschriften oder lediglich Transparenzpflichten. Zur Festlegung, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen definiert.
Risikoklasse Kriterien AI-Act-Konsquenzen
Unakzeptables Risiko
  • KI-Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren, wie zum Beispiel die Ausnutzung emotionaler oder kognitiver Schwachstellen bei Menschen.
  • Systeme, die Social Scoring oder Überwachung ermöglichen, einschließlich der Bewertung und Einstufung von Personen auf der Grundlage ihrer Handlungen, sozialen Interaktionen oder Überzeugungen.
  • KI-Systeme, die irreführende Inhalte wie Deepfakes produzieren oder in Umlauf bringen, um den Einzelnen oder die Gesellschaft in die Irre zu führen oder ihnen Schaden zuzufügen.
Verboten
Hohes Risiko
  • KI-Systeme wie Gesichtserkennungstechnologie, die zur biometrischen Identifizierung und Klassifizierung eingesetzt werden.
  • KI-Systeme, die im Bereich Beschäftigung und Personal eingesetzt werden, einschließlich Entscheidungen im Zusammenhang mit Einstellung, Beförderung oder Kündigung.
Strenge gesetzliche Voraussetzungen
(Konformitätserklärung)
Begrenztes Risiko
  • KI-Systeme, die bei der menschlichen Entscheidungsfindung helfen, wie Chatbots oder virtuelle persönliche Assistenten.
  • Systeme zur Klassifizierung einer Person anhand biometrischer Informationen.
Transparenzpflicht
geringes Risiko Empfehlungssysteme, Videospiele mit KI, Betrugserkennungssysteme Keine gesetzlichen Vorgaben
Das Conformity-Tool des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) hilft dabei, schnell zu bestimmen, in welche Risikoklasse ein KI-System eingeordnet wird

Gibt es Sanktionen bei Zuwiderhandlung?

Ja. Gemäß Artikel 99 der Verordnung:
  • Für Verstöße gegen die verbotenen KI‑Anwendungen (siehe Art. 5) sind Bußgelder bis zu 35  Millionen  Euro oder – falls höher – bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens möglich.
  • Für Verstöße gegen andere Verpflichtungen (zum Beispiel Transparenz‑ oder Meldepflichten) bis zu 15  Millionen Euro oder 3  Prozent des globalen Umsatzes.
  • Für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben an Behörden: bis zu 7,5  Millionen  Euro oder 1 Prozent des globalen Umsatzes.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU / SMEs) gibt es eine Besonderheit: Das Bußgeld wird auf den niedrigeren Wert des festen Betrags oder des Prozentsatzes beschränkt.
Strafen können ab dem 2. August 2025 verhängt werden.

Energieintensive Industrie im Rheinland steht für 800.000 Arbeitsplätze

Die Zahlen sprechen für sich: 215.000 Menschen sind im Rheinland unmittelbar in der energieintensiven Industrie beschäftigt. Das entspricht rund 41 Prozent aller Arbeitsplätze des verarbeitenden Gewerbes dort. Weil die Betriebe eng mit Zulieferern aus anderen Bundesländern verknüpft sind, hängen deutschlandweit direkt und indirekt rund 800.000 Beschäftigte von der energieintensiven Industrie im Rheinland ab. Jeder Euro Wertschöpfung der rheinländischen energieintensiven Industrie wird deutschlandweit mehr als verdreifacht. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie zur Bedeutung energieintensiver Unternehmen in der Region, die von der IHK-Initiative Rheinland beauftragt wurde und an der auch die IHK Aachen beteiligt ist.
"Bei der aktuellen Diskussion um Energiekosten steht einiges auf dem Spiel. Denn die energieintensive Industrie ist nicht nur ein wichtiger Pfeiler unseres Wohlstands. Ihre Produktion in Deutschland ist in der Regel auch viel klimafreundlicher als an anderen Orten", sagt Raphael Jonas, Bereichsleiter Energie, Innovation, Standort und International. "Unsere Studie zeigt, dass die deutsche Volkswirtschaft im Vergleich mit den fünf größten Volkswirtschaften am emissionsärmsten ist." So stößt die deutsche Wirtschaft bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt 40 Prozent weniger CO2-Emissionen aus als Betriebe in den USA und 70 Prozent weniger als in China. Für Jonas ist somit klar: "Globaler Klimaschutz bedeutet, die energieintensive Industrie in Deutschland zu halten."
Die im internationalen Vergleich viel zu hohen Energiekosten in Deutschland sind aus Sicht der IHK Aachen jedoch eine existenzielle Bedrohung für die Zukunft energieintensiver Unternehmen. "Wir fordern die Politik deshalb auf, entschlossen gegenzusteuern und gemeinsam mit den energieintensiven Unternehmen den Wohlstand in unserem Land und das globale Klima zu schützen", appelliert Jonas in Richtung Düsseldorf, Berlin und Brüssel.
Zur Stärkung der energieintensiven Industrie fordert die IHK Aachen gemeinsam mit der IHK-Initiative Rheinland eine nachhaltige Senkung der Energiepreise, einen wirksamen europäischen CO2-Grenzausgleich und bei Bedarf eine Verlängerung der freien Zuteilung von Zertifikaten im europäischen Emissionshandel. "Zudem setzen wir auf die Anerkennung von internationalen Klimaschutzaktivitäten sowie einen umfassenden Abbau von Bürokratie", hebt Jonas hervor.
IHK-Presseinformation vom 9. Dezember 2025

NIS-2: Neue Pflichten für Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) ist eine EU-weite Regelung zur Cyber- und Informationssicherheit. Zur Stärkung von Unternehmen und kritischen Infrastrukturen gegenüber Cyberattacken und IT-Störungen gibt es neue Vorgaben und Pflichten - NIS-2 setzt gewissermaßen einen Mindeststandard. Bundesweit werden rund 30.000 Unternehmen IT-Sicherheitsmaßnamen umsetzen und Vorfälle melden müssen.

Was ist die NIS-2-Richtlinie und ab wann gilt sie?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) ist eine seit 2023 gültige EU-weite Regelung zur Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Instituten.
Sie wurde mit dem NIS-2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (kurz NIS2UmsuCG) im Dezember 2025 ins nationale Recht überführt und gilt somit für Unternehmen verbindlich. Unternehmen müssen nun prüfen, ob Sie von dem Gesetz betroffen sind. Die Registrierungspflicht für betroffene Unternehmen greift drei Monate nach in Kraft treten des Gesetzes. Das Portal zur Registrierung ist aktuell noch nicht aufrufbar.

Wie wirkt sich NIS-2 auf Unternehmen aus?

Je nach Einstufung der Unternehmen müssen Maßnahmen, Registrierungs-, Dokumentations- oder Unterrichtungspflichten für mehr IT-Sicherheit erfüllt werden. Dabei müssen besonders wichtige Einrichtungen (Hohe Kritikalität) mehr erfüllen, als sogenannte wichtige Einrichtungen (Sonstige Kritikalität).

Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?

Alle Unternehmen müssen eigenständig prüfen, ob Sie von den Regelungen betroffen sind. Eine behördliche Information erfolgt nicht. Hilfe und Orientierung bieten dabei die beiden Online-Tools:
1) NIS-2-Betroffenheitsprüfung auf der Website der zuständigen Aufsichtsbehörde BSI
2) Die kostenfreie Anlaufstelle des Landes NRW berät klein- und mittelständische Unternehmen zum Thema NIS-2 – auch zu der Frage, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
3) FitNIS2-Navigator im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen der Initiative “IT-Sicherheit in der Wirtschaft”. Mit diesem können Sie die eigene Betroffenheit prüfen, vorhandene IT-Sicherheitsmaßnahmen beurteilen und erfahren, welche Anforderungen für Sie bestehen. Darüber hinaus erhalten Sie passgenaue Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der eigenen Sicherheitsmaßnahmen und zur Erfüllung der neuen Sicherheitsvorgaben.
Wird eine Betroffenheit vom Unternehmen selbst festgestellt, besteht eine Registrierungspflicht des Unternehmens beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In bestimmten Fällen kann das BSI eine Betroffenheit auch anordnen.
Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es
  • die Schwellenwerte (Anzahl Mitarbeiter oder Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme) überschreitet und
  • in einem bestimmten Sektor tätig ist.
Aus den nachfolgenden Sektoren sind auch Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe von der Richtlinie betroffen. Hierzu zählen zum Beispiel Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen, Vertrauensdiensteanbieter, alleinige Anbieter, die essenziell für Gesellschaft und Wirtschaft sind sowie Einrichtungen, deren Ausfall einen großen Effekt für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit hätte.

Einstufungen, Schwellenwerte und Sektoren

  • Hohe Kritikalität (besonders wichtige Einrichtungen):
    • Schwellenwert: Einrichtungen ab 250 Mitarbeitende ODER mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme in den Bereichen:
    • Sektoren
      • Energie – Lieferung, Verteilung, Übertragung und Verkauf von Strom, Gas, Öl, Wasserstoff, Heizung sowie Ladestationen für die Elektromobilität
      • Straßen-, Schienen, Luft- und Schiffsverkehr – dazu zählen auch Reedereien, Hafenanlagen und Flughäfen
      • Wasser – Trink- und Abwasserversorgungsunternehmen
      • Digitale Infrastruktur und IT-Dienste – dazu zählen auch Rechenzentren, Clouddienste, elektronische Kommunikationsdienste, Internetknoten sowie Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste
      • Bank- und Finanzwesen – Kredit, Handel, Markt, Infrastruktur und Versicherungswesen
      • Gesundheit – Gesundheitsdienstleister, Pharmazeutika, Hersteller medizinischer Geräte, Forschungseinrichtungen
      • Öffentliche Verwaltung
      • Raumfahrt
  • Sonstige Kritikalität (wichtige Einrichtung)
    • Schwellenwert: Einrichtungen ab 50 Mitarbeitende ODER mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
    • Sektoren:
      • Abfallwirtschaft
      • Post- und Kurierdienste
      • Chemische Erzeugnisse – Produktion und Vertrieb
      • Lebensmittel – Produktion und Vertrieb
      • Hersteller – Computer, Elektronik, Optik, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Transportmittel
      • Digitale Anbieter – Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze
      • Forschungseinrichtungen

Was muss ein betroffenes Unternehmen konkret tun?

  • Betroffene Unternehmen müssen sich eigenständig bei einer Behörde melden. (Details zum Meldevorgang sind aktuell noch nicht veröffentlicht) – (§§ 34, 34)
  • Einhaltung von Melde- und Dokumentationspflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle (zum Beispiel 24 Stunden nach Kenntnis, ausführlicher Bericht 72 Stunden nach Kenntnis.) – (§ 32)
  • Ergreifung von operativen Maßnahmen und Anforderungen ab Oktober 2024. Diese variieren je nachdem, ob ein Unternehmen als “Betreiber kritischer Anlagen”, “Besonders wichtige Einrichtung” oder “wichtige Einrichtung” eingestuft wird. Daher ist unerlässlich, dass NIS2UmsuCG als betroffenes Unternehmen sorgfältig zu analysieren und die erforderlichen Maßnahmen für sich herauszuarbeiten.

Pflichten für alle betroffenen Unternehmen sind unter anderem:

  • Risikomanagementmaßnahmen, Business Continuity Management, dazu gehört zum Beispiel der Einsatz technischer Maßnahmen wie Kryptografie, Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung, Back-up-Management, Krisenmanagement
  • Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit zwischen Einrichtungen, Dienstleister-Sicherheit
  • Unterrichtungspflichten
  • Billigungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleiter

Infos zum Registrierungsprozess

Ab Beginn des Jahres 2026 müssen sich circa 30.000 Unternehmen bundesweit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrieren, eigene Sicherheitsvorfälle melden und Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren.
Das BSI sieht einen zweistufigen Registrierungsprozess vor:
Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst "Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen. Dabei handelt es sich um ein Nutzerkonto für Unternehmen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). MUK basiert auf der ELSTER-Technologie und nutzt ELSTER-Organisationszertifikate, die üblicherweise bereits in Steuerverfahren genutzt werden. Weitere Informationen zur Registrierung bei MUK stellt das BSI bereit.
Das BSI empfiehlt, den Account bei "Mein Unternehmenskonto“ bis spätestens zum Jahresende 2025 anzulegen, um sich im zweiten Schritt ab Anfang 2026 mit dem MUK-Nutzerkonto beim unter anderem für NIS-2 neu entwickelten BSI-Portal zu registrieren.
Das BSI-Portal wird am 6. Januar 2026 freigeschaltet und dient unter anderem als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle.

Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung?

Sollten die geforderten Maßnahmen nicht eingehalten werden, drohen Unternehmen hohe Geldstrafen von einer Aufsichtsbehörde. Diese verfügen über Kontroll- und Weisungsrecht bei der Fristeinhaltung. Zudem existiert eine persönliche Haftung der Geschäftsführer beziehungsweise Leitungsorgane.

DIHK zur Verabschiedung des NIS2-Umsetzungsgesetzes im Bundesstaat

Die Kritikpunkte, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bereits im Gesetzentwurf geäußert hatte, bleiben bestehen. Hier finden Sie die DIHK-Position zum NIS2-Umsetzungsgesetz.
Hinweis:
Die Informationen und Auskünfte der IHK Aachen sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎

Veranstaltungsreihe IHK4KMU:innovativ

Eine Stunde, ein Innovationsthema, einfach erklärt!
Wir, die IHKs im Rheinland, informieren Sie über aktuelle Innovationsthemen kurz und verständlich. Jeden Monat für eine Stunde: Seien Sie dabei!
Die geplante Themenbandbreite in 2025 reicht von A wie “AI Artificial Intelligence” bis S wie “Steuerliche Forschungszulage”.
Folgende Themen haben wir für das Jahr 2025 für Sie vorbereitet. Die Anmeldephasen starten in der Regel drei bis vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Bitte nutzen Sie den Link in der Terminübersicht zur Anmeldung und für detaillierte Informationen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Termine Themen
8. Mai 2025 Künstliche Intelligenz und der AI Act
5. Juni 2025 Digitaler Produktpass (DPP)
3. Juli 2025 Schutz von Produktgestaltungen durch Marken und Designs
4. September 2025 Cyber-Angriff: 10 Tipps für das Notfall-Management
2. Oktober 2025 Vom Datenchaos zur KI-Chance: Prozesse strategisch identifizieren
6. November 2025 Zukunftsfähigkeit als Wettbewerbsvorteil – Impulse zum Umgang mit unsicherer Zukunft
11. Dezember 2025 Daten teilen, Kontrolle behalten – Wie Unternehmen mit Datenökosystemen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken
Wir freuen uns, Ihnen mit der kostenfreien Online-Veranstaltungsreihe interessante Impulse in Kooperation der IHKs Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Mittlerer Niederrhein und der Bergischen IHK präsentieren zu können.

EIFEL Award 2025 – Regionale Wertschöpfung im Fokus

Gemeinsam für regionale Wertschöpfung in der Eifel – EIFEL Award 2025

In der Feuerhalle Euskirchen wurden insgesamt 31 Unternehmen mit dem EIFEL Award 2025 ausgezeichnet. Diese Betriebe stehen für vorbildliche regionale Wertschöpfungsketten – von lokalen Rohstoffen bis hin zu nachhaltigen Produkten.
Die Zukunftsinitiative Eifel hat mit dieser Auszeichnung erneut gezeigt, wie wichtig starke Partnerschaften, kurze Wege und nachhaltige Geschäftsmodelle für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung unserer Region sind.
Wie Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen und Präsident der Zukunftsinitiative Eifel, betonte: "Ländlich heißt bei uns: zukunftsfähig – mit Digitalisierung, guter Ausbildung und nachhaltigen Geschäftsmodellen übernehmen wir Verantwortung vor Ort."
Wir sind besonders stolz, dass sechs Preisträger aus dem Bezirk der IHK Aachen zu den Gewinnern zählen:
Diese Unternehmen sind echte Vorbilder, wenn es darum geht, regionale Wertschöpfung zu leben und gleichzeitig Arbeitsplätze zu schaffen, Emissionen zu senken und die Eifel als Wirtschaftsstandort zu stärken.

Herzlichen Glückwunsch an alle Preisträger!
Lasst uns gemeinsam die Zukunft der Eifel gestalten – nachhaltig, innovativ und regional!