Nr. 3171180
Dienstag, 24. November 2026

Quarterly Briefing Niederlande

Die IHKs Aachen, Mittlerer Niederrhein, Duisburg-Wesel-Kleve und Nord-Westfalen setzen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) fort. Mit dem "Quarterly Briefing" erwartet Sie ein kompaktes, digitales Format, das Sie viermal jährlich über aktuelle Entwicklungen, Trends und Geschäftschancen in den Niederlanden informiert.

Was können Sie erwarten?

In diesem 60-minütigen Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Entwicklungen, die deutsche Unternehmen mit Niederlande-Bezug im Jahr 2027 kennen sollten. Unsere Sprecher ordnen aktuelle Trends und geplante Veränderungen im Gesprächsformat ein und zeigen auf, welche Auswirkungen diese auf zentrale Unternehmensbereiche wie Personal, Vertrieb, Produktion und Investitionen haben können.
Im Fokus stehen dabei diverse Themen: von Veränderungen am Arbeitsmarkt, über neue regulatorische Anforderungen bis hin zu relevanten Trends in der Produktion. Die genauen Themen und unsere Sprecher werden in der Vorankündigung einen Monat im Voraus bekannt gegeben. Das Quarterly Briefing liefert Ihnen die relevanten Informationen, um Chancen frühzeitig zu erkennen und fundierte Geschäftsentscheidungen für den niederländischen Markt zu treffen. Um die Inhalte möglichst aktuell zu halten, werden die Themenschwerpunkte bis zum Veranstaltungstermin fortlaufend angepasst.

Ihr Mehrwert als Teilnehmer

  • Interaktivität: Sie haben die Möglichkeit, bereits im Vorfeld des Webinars Ihre spezifischen Fragen einzureichen.
  • Informationsvorsprung: Sie starten informiert und gut vernetzt in das dritte Quartal.
  • Exklusiver Dialog: Sie sind Teil einer dynamischen Unterhaltung zwischen dem Experten und der Moderationsleitung.

Für wen ist das Webinar interessant?

  • Alle, die den Einstieg in den niederländischen Markt planen und erste Einblicke gewinnen möchten.
  • Unternehmen, die ihre bestehenden Geschäftsbeziehungen in den Niederlanden ausbauen und vertiefen wollen.
  • Interessierte, die sich einen schnellen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung im Nachbarland verschaffen möchten.

Praktische Informationen im Überblick

Wann: 24. November 2026
Uhrzeit: 12:00 bis 13:00 Uhr
Format: Online-Webinar MS-Teams
Sprache: Deutsch
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Veranstaltung ist ein Angebot der IHK Aachen in Kooperation mit der IHK Mittlerer Niederrhein, Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve, IHK Nord Westfalen und der Deutsch-Niederländischen Handelskammer unterstützt durch IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern aus Nordrhein-Westfalen
Einzelberatungen am 24. November 2026

Deutsch-Niederländische Sprechtage / Nederlands-Duitse Spreekdagen

Die IHK Aachen bietet gemeinsam mit dem StartersCentrum Limburg und dem Grenzinfopunkt Aachen-Eurode einen kostenlosen Sprechtag zum niederländischen und deutschen Markt an.
Ist der Entschluss einmal gefasst die eigenen Vertriebstätigkeiten auf das Nachbarland auszuweiten und im Nachbarland unternehmerisch tätig zu werden, steht man zunächst vielen Fragen gegenüber. Gibt es für mein Produkt oder meine Dienstleistung in Deutschland oder in den Niederlanden überhaupt einen Markt? Bestehen Gesetze oder Vorschriften, die ich einhalten muss? Wie kann ich Geschäftsbeziehungen aufbauen und Kontakte zu Kunden herstellen?
In Einzelgesprächen werden mit den teilnehmenden Unternehmen aus Deutschland und den Niederlanden individuelle Fragen zu den Chancen und Herausforderungen eines Engagements im jeweiligen Nachbarland erörtert und konkrete Hilfestellungen gegeben. Dies können zum Beispiel Fragen zur Unternehmensgründung, Markteintritt, Erbringung von Dienstleistungen, Geschäftspartnersuche und das niederländische Steuer/Sozialrecht sein. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch anmeldepflichtig.
De Kamer van Koophandel Aken organiseert samen met het StartersCentrum Limburg en het Grensinfopunt Aken-Eurode een Nederlands-Duitse spreekdag.
Deze individuele spreekdag is bedoeld om Nederlandse en Duitse ondernemers te helpen bij hun eerste stap op de Duitse markt en omgekeerd. Vragen met betrekking tot het oprichten van een onderneming, markt-entree, aanbieden van dienstverlening, het vinden van handelspartners en het Duits belasting/sociale zekerheidsrecht, kunnen aan de orde komen.
Wij adviseren u graag in een persoonlijk gesprek over de mogelijkheden. De deelname is gratis, aanmelding is echter verplicht.
Termine 2026:
24. November 2026
Dienstag, 10. November 2026

Ethik und Compliance im Verteidigungs- und Dual-Use-Umfeld



Workshop: Ethik und Compliance im Verteidigungs- und Dual-Use-Umfeld

Risiken prüfen, Compliance stärken, verantwortlich handeln

Viele Unternehmen prüfen derzeit, ob und wie sie ihre Aktivitäten im Verteidigungsbereich oder im Dual-Use-Umfeld ausweiten können. Damit verbunden sind nicht nur neue Marktchancen, sondern auch erhöhte Anforderungen an interne Prozesse, Vertraulichkeit, Compliance sowie an die unternehmerische und ethische Positionierung.
Mit einem Workshop am 10. November 2026 von 8:30 bis 13:00 Uhr (einschließlich Networking-Lunch) in kleinem Kreis möchte die IHK Aachen Unternehmen aus der Region dabei unterstützen, sich mit diesen Fragestellungen frühzeitig, praxisnah und im direkten Austausch mit Experten auseinanderzusetzen.
Ziel des Workshops ist es, Unternehmen Orientierung zu geben, Risiken und Handlungsfelder besser einzuordnen und Impulse für die Weiterentwicklung der eigenen internen Prozesse und Entscheidungswege mitzunehmen.

Inhalte des Workshops

Moderation: Patricia Heiliger, Senior Spezialistin Internationaler Handel, IHK Aachen
Rechtlich-organisatorische Einordnung: Anforderungen an Compliance, Vertraulichkeit und Informationsschutz (Jochen Kuck)
  • Grundlagen der Exportkontrolle bei Rüstungs- und Dual-Use Gütern & praktische Handlungsempfehlungen
  • Umgang mit sensiblen Informationen aus rechtlicher Sicht insbesondere vertragliche Vertraulichkeitspflichten
  • Organisation interner Prozesse mit Blick auf Geschäftsführung, Vertrieb, F&E, Einkauf und HR
Ethisch-strategische Perspektive: Verantwortung, gesellschaftliche Akzeptanz, Positionierung im Spannungsfeld zwischen Innovation, Sicherheit und Werteorientierung (Prof. Dr. Jan-Hendrik Heinrichs)
  • ethische Einordnung von Verteidigungs- und Dual-Use-Technologien und Abgrenzung zwischen legitimer Sicherheitsvorsorge und kritischen Anwendungsfeldern
  • Verantwortung von Unternehmen, Wissenschaft und Gesellschaft
  • ethische Kriterien für Kooperationsentscheidungen in sensiblen Technologiefeldern
  • Kommunikationsfähigkeit und Umgang mit internen und externen Vorbehalten
Der Workshop bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit, mit ausgewiesenen Experten aus Recht, Exportkontrolle und Ethik direkt ins Gespräch zu kommen, eigene Fragestellungen einzubringen und Perspektiven für die eigene Unternehmenspraxis zu gewinnen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen mit bestehenden oder geplanten Aktivitäten im Verteidigungsbereich beziehungsweise mit Dual-Use-Bezug, insbesondere an:
  • Geschäftsführungen und strategische Mitentscheider
  • Exportkontroll- und Compliance-Verantwortliche
  • Verantwortliche aus Vertrieb, Recht und Risikomanagement

Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Zahl der Plätze ist begrenzt.
Bei der Anmeldung bitten wir um einige kurze Angaben zu Ihrem Unternehmen und Ihren Fragestellungen, damit wir den Workshop möglichst passgenau ausrichten können.
Die Veranstaltung ist als geschlossenes Workshopformat konzipiert, um einen offenen und vertrauensvollen Austausch zu ermöglichen. Während der Veranstaltung geteilte Informationen werden vertraulich behandelt. Anmeldeschluss: 19. Oktober 2026.

Referenten

Jochen Kuck ist Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt im Forschungszentrum Jülich im Geschäftsbereich Recht dort insbesondere zuständig für das Thema Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle. Auch befasst er sich in seiner beruflichen Praxis intensiv mit dem Thema sicherheitsrelevante Forschung und Knowledge Security. Darüber hinaus ist er als Dozent und Berater zum Außenwirtschaftsrecht für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten tätig. Sein Beitrag bietet damit fundierte Einblicke in typische Schwachstellen, Verantwortlichkeiten und Compliance-Anforderungen in sensiblen internationalen Geschäftsfeldern.
Prof. Dr. Jan-Hendrik Heinrichs bringt eine reflektierte Perspektive auf die Frage ein, wie Unternehmen ihre Aktivitäten im Verteidigungs- und Dual-Use-Umfeld verantwortungsvoll einordnen, intern diskutieren und gegenüber Partnern, Mitarbeitenden und Öffentlichkeit tragfähig kommunizieren können.
Er forscht in der Arbeitsgruppe "Neuroethik und Ethik der KI“ am Forschungszentrum Jülich und unterrichtet Philosophie an der RWTH Aachen. In Jülich ist er stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Ethik in der Forschung. Er veröffentlicht insbesondere zur Technik- und Forschungsethik, leitet die ethische Forschung in mehreren Technikentwicklungsprojekten und ist Autor eines eigenen Leitfadens zur Bewertung sicherheitsrelevanter Forschung sowie einer Gesamtdarstellung zur verantwortungsvollen Forschung.
Aktuelle Zollankündigungen

Zoll-News

EU-Mexiko-Abkommen: Modernisiertes Agreement

Das Modernised Trade Agreement wurde im Mai 2026 unterzeichnet, nun folgt die Ratifizierung. Um trotzdem die für den Warenverkehr neu vereinbarten Regeln zügig umzusetzen, wurde ein Interimsabkommen (Interim Trade Agreement ITA) geschlossen, der lediglich den Handelsteil abdeckt. Das Besondere an ITA ist: es bedarf keiner Ratifizierung durch 27 Mitgliedsstaaten, um ihn in Kraft zu setzen. Das kann durch die EU-Kommission erfolgen, weil sie in handelspolitischen Fragen die Befugnis dazu hat. Aller Voraussicht nach im November 2026 soll der ITA in Kraft treten. Übergangsfristen für schwimmende Ware sind nicht vorgesehen. Einzelheiten zu den Änderungen im Warenverkehr zwischen der EU und Mexiko stehen in einem separaten Webartikel der IHK Aachen bereit.

EU-Kommission: Umfrage zu "Gold-Plating“

Die Kommission räumt dem Thema “Gold-Plating“ im Rahmen ihrer Vereinfachungsagenda von EU-Recht Priorität ein. Mit einer aktuellen Umfrage bis zum 15. September 2026 möchte die Kommission erfahren, wie sich Gold-Plating auf Unternehmen auswirkt, welche zusätzlichen Kosten entstehen und welche Maßnahmen geeignet wären, diese Belastungen zu reduzieren. Die Ergebnisse fließen in den Dialog mit den EU-Mitgliedstaaten sowie in einen Leitfaden (Toolkit) zur Vermeidung von ”Gold-Plating“ im europäischen Binnenmarkt ein. Die Umfrage steht unter https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/goldplating-business-survey bereit.

EU-Kommission: Konsultation zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten

Unternehmen können noch bis zum 11. September 2026 der Generaldirektion Handel ihre Erfahrungen mit einzelnen Drittstaaten melden. Die Ergebnisse dieser Konsultation soll es Rechteinhabern außerdem ermöglichen, sich potenzielle Risiken für ihr geistiges Eigentum bewusst zu machen, wenn sie Geschäftstätigkeiten in den Prioritätsländern ausüben, sowie Geschäftsstrategien und -abläufe zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu gestalten. Mehr Informationen EU-Kommission https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/ThirdCountryReport2027Survey

EU-Antidumpingmaßnahmen

Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, Ursprung: China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand

Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden. Im Januar 2024 verlängerte die Europäische Kommission die Maßnahmen. Nun gibt die EU-Kommission die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung bekannt und ordnet die zollamtliche Erfassung der untersuchten Waren an. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping - Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung China

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 11. August 2026. Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 7229 20 00 (TARIC-Code 7229 20 00 10). Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping - Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in China

Thermopapier mit Ursprung in China

Im November 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Maßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 7. August 2026. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um leichtgewichtiges Thermopapier (lightweight thermal paper) mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10 und 4823 90 85 20). Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antisubvention - Thermopapier mit Ursprung in China

Titandioxid mit Ursprung in China

Auf Einfuhren von Titandioxid gelten seit 10. Januar 2025 endgültige Antidumpingzölle. Nun gibt die EU-Kommission die Einleitung einer Absorptionsuntersuchung bekannt. Die Antidumpingzollsätze können sich nach Abschluss der Untersuchung ändern. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China

Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten

Auf Einfuhren von bestimmten gewebten und/oder genähten Erzeugnissen aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2020/776 sowie 2020/492 eingeführt wurden. Nun gibt die Europäische Kommission die Verlängerung der Antisubventionsmaßnahmen bekannt. Die genauen KN-Codes sowie weitere Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antisubvention: Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten

Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko

Im August 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit April 2026 galten vorläufige Antidumpingzölle. Nun gibt die EU-Kommission die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Diese gelten mit Wirkung vom 11. August 2026. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Terephthalsäure mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr, die in der Regel in die CAS-Nummer (CAS: Chemical Abstracts Service) 100-21-0 eingereiht wird und in der Regel der CUS-Nummer (CUS: Customs Union and Statistics) 0023865-3 entspricht, mit Ursprung in Südkorea und Mexiko. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2917 36 00 (TARIC-Code 2917 36 00 11). Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping - Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko

Biodiesel mit Ursprung in den USA

Seit 2009 bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den USA, ausgeweitet auf Einfuhren aus Kanada. Die EU-Kommission verlängerte diese Maßnahmen 2021. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein und prüft die erneute Verlängerung. Gleichzeitig leitet sie eine Interimsuntersuchung ein. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping/-subvention – Biodiesel mit Ursprung in den USA

Verpflichtung zur Nutzung des Zollportals für Genussmittelsteuer ab 1. Januar 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für eine Vielzahl von Formularen im Genussmittelsteuerbereich verpflichtend. Grundlage für die Verpflichtung ist § 3 Abs. 2 der Verbrauch-und-Luftverkehrssteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV). Die Formulare zu den Genussmittelsteuern finden Sie im Zoll-Portal im Bereich "Dienstleistungen". Einzelheiten stehen auf der Webseite der Zollverwaltung (zoll.de) bereit: Onlineverpflichtung ab 1. Januar 2027 für Formulare im Bereich Genussmittelsteuern

Kombinierte Nomenklatur – Neue Erläuterungen und Einreihungsentscheidungen

Aktuelle Änderungen von Erläuterungen

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden regelmäßig geändert und ergänzt. Zu den neuesten im Amtsblatt der EU veröffentlichten Änderungen gehören:
  • Die Erläuterung zur KN-Unterposition 4418 21 10 bis 4418 29 80 "Türen und Rahmen, Türverkleidungen und -schwellen" erhält einen neuen Wortlaut (C/2026/4137)
  • Die Erläuterung zur Unterposition 9503 00 21 “Puppen“ enthält einen neuen Wortlaut sowie auch die Erläuterung zur Position 9505 ”Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel“ (C/2026/4225)
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Kombinierte Nomenklatur - Änderung der Erläuterungen

Verzinkte Gewindestange – Neue Einreihungsentscheidung

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
  • Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl, in ganzer Länge mit einem metrischen Gewinde versehen, ohne Kopf oder Vertiefung, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, in unterschiedlichen Längen (zwischen 1 000 mm und 3 000 mm) und Durchmessern (zwischen 4 und 36 mm). Sie werden ohne Muttern, Unterlegscheiben oder ähnliche Elemente gestellt. Die Waren werden zum Verbinden, Aufhängen oder Befestigen einer Vielfalt von Vorrichtungen und Komponenten verwendet.
Die Ware ist als "andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf, aus anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa einzureihen" unter dem folgenden KN-Code: 7318 15 42. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Kombinierte Nomenklatur - Verzinkte Gewindestange

Ware für Infusionssysteme – Neue Einreihungsentscheidung

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht: Ware zur Verwendung mit Infusionssystemen, bestehend aus:
  • drei miteinander verbundenen durchsichtigen Kunststoffschläuchen mit einer Länge von jeweils etwa 5 cm und einem Außendurchmesser von etwa 1,5 mm,
  • einem Y-Verbinder,
  • einem einfachen Luer-Lock-Verbinder mit einer Überwurfmutter und einer Schutzkappe,
  • zwei Luer-Lock-Verbindern mit eingebautem Rückschlagventil und
  • zwei Schiebeklemmen.
Die drei Schläuche sind mittels des Y-Verbinders miteinander verbunden. Der einzelne Schlauch, der das untere Ende des "Y“ bildet, ist mit einem Luer-Lock-Verbinder mit Überwurfmutter und Schutzkappe versehen; die beiden Schläuche am oberen Ende des "Y“ sind jeweils mit einer Schiebeklemme und einem Luer-Lock-Verbinder mit eingebautem Rückschlagventil ausgestattet. Die Ware hat eine Gesamtlänge von etwa 15 cm. Die Luer-Lock-Verbinder dienen dazu, die Ware mit anderen Schläuchen und/oder Geräten (zum Beispiel Spritzen) auslaufsicher zu verbinden. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Kombinierte Nomenklatur - Ware für Infusionssysteme

Algerien: Inbetriebnahme der "elektronischen Anlaufstelle“ des ALCE-Systems

Dieses Modul ermöglicht die elektronische Einreichung der für die Zollabfertigung erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Bescheinigungen, zunächst parallel zum manuellen Verfahren. Einzelheiten enthält eine Mitteilung der algerischen Zollverwaltung. Mitteilung der algerischen Zollbehörde

Südkorea führt Antidumpingmaßnahmen auf Poly Vinyl Chlorid (PVC) Paste Resin ein

Die koreanische Handelskommission veröffentlichte am 5. August 2026 die endgültigen Ergebnisse der Antidumpinguntersuchung. Sie betrifft die Einfuhren von Poly Vinyl Chlorid (PVC) Paste Resin (HS-Code: 3904.10.0000) aus Deutschland, Frankreich, Norwegen und Spanien. Die Maßnahme ist am 5. August 2026 in Kraft getreten und soll für eine Dauer von fünf Jahren und somit bis zum 4. August 2031 gelten. Die Höhe der einzelnen Zollsätze und weitere Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumpingzölle auf PVC Paste Resin

Ukraine: IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones

Das Finanzministerium hat die Regeln für das Ausfüllen von Zollerklärungen für Smartphones und Mobiltelefone geändert. Grundlage ist die Anordnung Nr. 380 vom 13. Juli 2026. Künftig wird eine Warensendung mit Mobiltelefonen nur noch abgefertigt, wenn zusätzlich eine elektronische Liste mit den IMEI-Nummern eingereicht wird. Die Änderung betrifft Waren der HS-Codes
  • 8517 13 00 00 (Smartphones) und
  • 8517 14 00 00 (andere Telefone für Mobilfunknetze).
Die Regelung gilt ausschließlich für Einfuhrverfahren. Dazu zählen Import, Wiederimport und vorübergehende Einfuhr. Für den Export und den Transit von Smartphones gilt die Anforderung nicht. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Ukraine: IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones

USA: Zusatzzölle und US-Zollreform - Erweiterungen und Updates

Schutzmaßnahmen für Einfuhren von Produkten mit Quarzoberflächen

Auf Grundlage einer vorangegangenen Untersuchung nach Section 202 Trade Act 1974 führen die USA Einfuhrkontingente für bestimmte Produkte mit einer Quarzoberfläche ein. Mit Wirkung zum 15. August 2026 unterliegen folgende Zolltarifnummern bei der Einfuhr in den USA Schutzmaßnahmen in Form eines Einfuhrkontingents: 6810.99.0020, 6810.99.0040, 7020.00.6000. Die Schutzmaßnahme in Form eines Zollkontingents wird für einen Zeitraum von vier Jahren erlassen. Mehr Informationen hierzu: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen | Zollbericht | USA | Einfuhrabgaben

Update zu US-Zöllen auf Waren aus Kanada

Mit Wirkung zum 22. August 2026 werden bestimmte kanadische Produkte mit weiteren Zöllen belegt. In den Anhängen gelistete Waren, die am oder nach dem 22. August 2026 zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen in Höhe von 50 Prozent (HTSUS-Position 9903.05.01). Betroffen sind verschiedene Produkte, wie: alkoholische Getränke (HTSUS-Klassifizierung: 9903.03.12), Milchprodukte (HTSUS-Klassifizierung: 9903.03.13) sowie diverse weitere Erzeugnisse (HTSUS-Klassifizierung: 9903.03.14). Welche Ausnahmen es gibt sowie weitere Informationen enthält ein Webartikel der Germany Trade and Invest GmbH. Update - US-Zölle auf Waren aus Kanada

Zölle auf Drohnen und Drohnenkomponenten

Am 13. August 2026 unterzeichnete Präsident Trump eine Executive Order, um weitere Einfuhrzölle zu erlassen. Für Drohnen ab einer bestimmten Größe (mehr als 25 kg Gewicht) oder mit besonders sicherheitsrelevanten Fähigkeiten (Wärmebildtechnik) wird zum 3. September 2026 ein Zoll von 100 Prozent fällig. Auf kleinere Modelle oder auf Modelle ohne diese Eigenschaften wird ein Zoll von 25 Prozent ebenfalls ab diesem Tag erhoben. Drohnen und Bauteile aus der Europäischen Union (EU), Japan, Liechtenstein, Südkorea, der Schweiz und Taiwan werden zukünftig mit 15 Prozent verzollt. Für weniger sensible Drohnen-Bauteile gelte eine Frist von 180 Tagen – also ab dem 9. Februar 2027 unterliegen diese Waren dann auch einem Zollsatz in Höhe von 25 Prozent. Mehr Informationen hierzu: US-Zölle auf Drohnen und deren Teile | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll

Mindestpreise und Zusatzzölle für Polykristallines Silicium

Mit der Proklamation 11052 vom 6. August 2026 kündigen die USA handelspolitische Maßnahmen für die Einfuhr von Polysilizium/Polykristallines Silicium auf Grundlage von Section 232 Trade Expansion Act an. Ab dem 4. Dezember 2026 gelten für Einfuhren von Silicium Mindestpreise sowie Zusatzzölle von 15 Prozent. Mehr Informationen hierzu: Mindestpreise und Zusatzzölle für Polykristallines Silicium | Zollbericht | USA | Einfuhrabgaben

Update zur geplanten Zollreform

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Überarbeitung der Anforderungen an den sogenannten Importer of Record (IOR), also den rechtlich verantwortlichen Importeur. Mit einer Notice vom 19. August 2026 kündigt die CBP an, die Angaben im Formular 5106 (Importer Identify Form) genauer zu prüfen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben möchte sie tätig werden, beispielsweise in Form einer (vorübergehenden) Deaktivierung der IOR-Nummer. Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Update - USA kündigen Zollreform an

EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.2 inkl. AES-Release 3.0

Das EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.2 inkl. AES-Release 3.0 steht in aktualisierter Version zum Download bereit: Zoll online - Fachmeldungen
Quelle: Newsletter der IHK Düsseldorf 1. September 2026
Veranstaltungen und Webinare

Überregionale Veranstaltungen: Aktueller Überblick

Hier gibt es einen aktuellen Überblick über die nächsten überregionalen Zoll- und Länderveranstaltungen sowie Unternehmerreisen.

Veranstaltungen / Webinare

Hier finden Sie Events und Webinare zu Ländern und Märkten sowie zu Zoll- und (EU-)Rechtsthemen und Handelspolitik der
Weitere IHK-Veranstaltungen zur Außenwirtschaft in NRW finden Sie im

Unternehmerreisen

Unternehmensreise nach Riga und Vilnius: Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, 26. bis 30. Oktober 2026

Mit dieser Reise ins Baltikum möchte Ihnen die IHK Düsseldorf einen praxisnahen Einblick in die Strukturen, Potenziale und aktuellen Entwicklungen der Verteidigungsindustrie in der Region vermitteln. Auf dem Programm stehen: Unternehmensbesuche bei ausgewählten Defence-Tech-Akteuren, Einblicke in UAV-/Drohnentechnologien, autonome Systeme, Sensorik, Cyber Security, Austausch mit Unternehmen, Institutionen, Akteuren aus dem Defence-Ökosystem, Closed-Door B2B-Matchmakings mit ausgewählten lettischen Industriepartnern, Teilnahme an der German-Baltic Defence Industry Conference 2026.

Rohstofftour nach Südafrika zur Erschließung neuer Lieferanten kritischer Rohstoffe, 9. bis 13. November 2026

Ziel der Reise ist es, relevante Akteure aus der deutschen Industrie, Bergbauzulieferer sowie Vertreter von Finanzierungsinstitutionen mit südafrikanischen Unternehmen und Projekten im Bereich kritischer Rohstoffe zusammenzubringen und so die Diversifizierung deutscher Rohstofflieferketten zu unterstützen. Anmeldeschluss: 9. September 2026.

Unternehmensreise Irland: KI und Innovation, 30. November bis 2. Dezember 2026

Im Rahmen dieser Unternehmensreise erhalten Firmen aus NRW Einblicke in das irische Innovationsökosystem und erfahren, wie Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen dabei unterstützt, Prozesse zu optimieren, Wettbewerbsvorteile zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Anmeldeschluss: 14. Oktober 2026.

Geschäftsanbahnung Indien: Gesundheits- und Pharmasektor - Technologien, Ausrüster und Maschinen, 7. bis 11. Dezember 2026

Ziel dieser Geschäftsanbahnungsreise nach Mumbai und Pune ist es, die Wettbewerbsfähigkeit für deutsche Unternehmen aus dem Gesundheits- und Pharmasektor (Technologien, Ausrüster und Maschinen) zu stärken und die Finanzierung von Exportgeschäften für Sie und ihre Kunden zu erleichtern. Anmeldeschluss: 11. September 2026