Außenhandel

EU-Mexiko Abkommen

Das modernisierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Mexiko eröffnet Unternehmen neue Chancen im Warenverkehr. Besonders wichtig sind die aktualisierten Ursprungsregeln, der vereinfachte Präferenznachweis und zusätzliche Marktzugangsmöglichkeiten. Die neuen Regeln gelten jedoch erst mit dem Inkrafttreten des Interims-Handelsabkommens (iTA). Bis dahin bleibt das bisherige Abkommen maßgeblich.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick

  • Das seit dem Jahr 2000 bestehende Abkommen zwischen der EU und Mexiko wurde modernisiert. Die Verhandlungen begannen 2016 und wurden im Januar 2025 abgeschlossen. Beide Abkommen wurden am 22. Mai 2026 unterzeichnet.
  • Die Modernisierung besteht aus zwei Rechtsinstrumenten: dem umfassenderen Modernisierten Globalabkommen (MGA) und dem Interims-Handelsabkommen (iTA), das den Handelsteil umfasst.
  • Das iTA fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Es muss deshalb nicht von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das EU-interne Verfahren wurde im Juli 2026 abgeschlossen. Auch Mexiko muss seine internen Verfahren abschließen.
  • Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 soll mit der Anwendung der neuen Regeln entfallen. Als Präferenznachweis ist dann grundsätzlich eine Ursprungserklärung auf einem Handelspapier, zum Beispiel einer Rechnung, vorgesehen.
  • Bis zu einem Sendungswert von 6.000 Euro kann die Ursprungserklärung grundsätzlich jeder Ausführer ausfertigen. Bei einem höheren Wert muss der Ausführer als Registrierter Exporteur (REX) registriert sein.
  • Im Agrar- und Lebensmittelsektor sollen 95 Prozent der hohen mexikanischen Zölle beseitigt werden. Außerdem werden 568 geografische Angaben der EU in Mexiko geschützt.

Für welche Unternehmen ist das Abkommen interessant?

Das modernisierte Handelsabkommen kann insbesondere für Unternehmen relevant sein, die Waren nach Mexiko exportieren oder bestehende Lieferbeziehungen ausbauen möchten. Die Europäische Kommission nennt unter anderem Chancen in folgenden Bereichen:
  • Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikation und Verkehr
  • digitale und freiberufliche Dienstleistungen
Vor allem für Agrar- und Lebensmittelexporte soll sich der Marktzugang verbessern. Nach Angaben der Europäischen Kommission beseitigen die neuen Abkommen 95 Prozent der hohen mexikanischen Zölle in diesem Bereich.
Weitere Informationen bietet die Europäische Kommission in ihrem Beitrag zum Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko.

Warum ist das Abkommen wirtschaftlich relevant?

Die EU und Mexiko pflegen enge Wirtschaftsbeziehungen. Der jährliche Handel mit Waren und Dienstleistungen beträgt mehr als 100 Milliarden Euro. Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika.
Das modernisierte Abkommen soll Handelshemmnisse abbauen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern, Investitionen erleichtern und den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen verbessern. Außerdem soll es zusätzliche Möglichkeiten für Dienstleistungen und den digitalen Handel schaffen.
Darüber hinaus stärkt das Abkommen die Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen sowie beim grünen und digitalen Wandel.
Für exportierende Unternehmen gilt: Wer Mexiko bereits beliefert, sollte die neuen Möglichkeiten frühzeitig prüfen. Unternehmen, die bislang keine Präferenzvorteile nutzen konnten, sollten ihre Kalkulation des präferenziellen Ursprungs neu bewerten.

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Das Modernisierte Globalabkommen muss auf EU-Seite von allen Mitgliedstaaten nach ihren nationalen Verfahren ratifiziert werden. Für das Interims-Handelsabkommen ist keine Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten erforderlich.
Der Rat der EU schloss das EU-interne Verfahren im Juli 2026 ab. Auch Mexiko muss seine internen Verfahren abschließen.
Das iTA tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem sich die EU und Mexiko den Abschluss ihrer jeweiligen internen Verfahren notifiziert haben.
Stand: 30. September 2026: In den verlinkten amtlichen Veröffentlichungen ist kein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten genannt.
Wichtig für die Praxis: Übergangsfristen für bereits versendete Ware sind nicht vorgesehen.
Weitere Informationen zum Warenverkehr mit Mexiko bietet Zoll online.

Was ändert sich für den Warenverkehr zwischen der EU und Mexiko?

Aktualisierte Ursprungsregeln

Das modernisierte Abkommen enthält großzügigere warenspezifische Ursprungsregeln. Das ist besonders für Unternehmen interessant, die bisher an den geltenden Präferenzregeln gescheitert sind. Eine erneute Prüfung kann sich lohnen.

Ursprungserklärung statt Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Mit der Anwendung der neuen Regeln soll die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 entfallen. Als Präferenznachweis ist dann grundsätzlich eine Ursprungserklärung auf einem Handelspapier vorgesehen.
Bis zu einem Sendungswert von 6.000 Euro kann die Ursprungserklärung grundsätzlich jeder Ausführer ausfertigen. Oberhalb dieser Wertgrenze ist eine Registrierung als Registrierter Exporteur erforderlich.

Registrierter Exporteur ersetzt bisherigen Status

Für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 Euro darf die Ursprungserklärung künftig nur noch von einem Registrierten Exporteur (REX) ausgefertigt werden. Damit ersetzt das REX-System in diesem Zusammenhang den bisherigen Status des Ermächtigten Ausführers (EA).
Für Unternehmen ist diese Änderung praxisrelevant. Die Registrierung als REX ist nach den vorliegenden Informationen einfacher als die bisherige Bewilligung als Ermächtigter Ausführer. Die Registrierung erfolgt digital über das Zoll-Portal.

Weitere Vorteile des modernisierten Abkommens

Neben den Änderungen beim Warenursprung und beim Präferenznachweis umfasst das Abkommen unter anderem:
  • den Schutz von 568 geografischen Angaben der EU in Mexiko,
  • einen besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen,
  • erweiterte Möglichkeiten für Dienstleistungsexporte, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Verkehr und digitaler Handel,
  • den Abbau bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse,
  • eine stärkere Zusammenarbeit beim grünen und digitalen Wandel sowie
  • rechtlich bindende Verpflichtungen zu Umwelt- und Arbeitnehmerrechten.
Weitere Informationen bietet der Beitrag des Rates der Europäischen Union zum modernisierten Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen mit Mexiko-Geschäft sollten sich frühzeitig vorbereiten. Empfehlenswert sind insbesondere folgende Schritte:
  • Warennummern und bisherige Präferenzkalkulationen überprüfen,
  • produktspezifische Ursprungsregeln nach dem neuen Abkommensstand prüfen,
  • Lieferketten und Vormaterialien neu bewerten,
  • Prozesse für Ursprungserklärungen und die Nachweisführung anpassen,
  • prüfen, ob bereits eine REX-Registrierung vorliegt,
  • falls erforderlich, die Registrierung rechtzeitig über das Zoll-Portal beantragen.
Gerade für Unternehmen, die bisher keine Präferenzvorteile nutzen konnten, kann die Modernisierung neue Möglichkeiten eröffnen.

Wichtig für die Praxis

Zollvorteile gelten nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass die Ware die maßgebliche Ursprungsregel erfüllt. Außerdem muss der präferenzielle Ursprung korrekt dokumentiert und nachgewiesen werden.
Bis das modernisierte Abkommen tatsächlich anwendbar ist, gelten weiterhin die bisherigen Regeln und Präferenznachweise.
Vor der ersten Nutzung sollten Unternehmen insbesondere prüfen:
  • welche Ursprungsregel für die konkrete Ware gilt,
  • ob die verwendeten Vormaterialien die Voraussetzungen erfüllen und
  • ob die betrieblichen Nachweise einer Zollprüfung standhalten.

Beratung der IHK Aachen

Die IHK Aachen unterstützt Unternehmen bei Fragen zum Warenursprung, zu Präferenznachweisen, zu Lieferantenerklärungen und zur praktischen Nutzung von Freihandelsabkommen im Exportgeschäft.

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