Drittes Gleis
IHK fordert Aufnahme in Bundesverkehrswegeplan
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen fordert den Bund auf, das dritte Gleis am Burtscheider Viadukt in Aachen als gesetzlich anerkannten "Vordringlichen Bedarf" einzustufen und im neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 zu verankern. Nur so kann die Stadt Aachen einen rechtsicheren Bebauungsplan aufstellen. Grund für die Forderung ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das den bisherigen Bebauungsplan wegen fehlender Bundesanerkennung für unwirksam erklärt hat. Laut Gerichtsbeschluss darf die öffentliche Hand bei Bauleitverfahren private Nutzungsrechte für ein Infrastrukturprojekt nur in Anspruch nehmen, wenn sie einen verbindlichen Zeitrahmen nennen kann.
"Der Bund sollte die Voraussetzung für den Bau des dringend benötigten dritten Gleises jetzt schnellstmöglich schaffen. Das Projekt ist für die europäische Infrastruktur strategisch notwendig", betont Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. Über das Burtscheider Viadukt läuft ein erheblicher Teil des Güterverkehrs von und zu den belgischen und niederländischen Nordseehäfen. Diese wickeln mehr als 80 Prozent des Güterverkehrs von und nach Nordrhein-Westfalen ab. Zusätzlich verdeutlichen der zunehmende grenzüberschreitende Personenverkehr und eine geplante umsteigefreie Bahnverbindung von Frankfurt nach London den Engpass an dieser Stelle.
Studien, die die IHK gemeinsam mit Partnern im Rheinland beauftragt hat, belegen: Die Güterverkehrsströme von den westlichen Nordseehäfen über die Schiene fallen deutlich höher aus als vom Bund angenommen. "Nur zwei Gleise sind für diese Verkehrsmengen ein dramatischer Flaschenhals – und das in Zeiten, in denen Europa geopolitisch resilienter werden muss", sagt Bayer. “Wenn der Bund nicht rasch handelt, gefährdet das nicht nur dieses Projekt – es gefährdet Wirtschaftsstandorte. Unsere Region braucht dringend Planungssicherheit und Europa eine funktionierende Infrastruktur.”
IHK-Presseinformation vom 19. Mai 2026