Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Nach einem fast 9-jährigen Aufstellungsverfahren in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, Fachbehörden und der Öffentlichkeit ist der Regionalplan Köln am 29. Oktober 2025 in Kraft getreten. Er legt für die Kommunen verbindlich fest, wie sich die Region in den kommenden Jahren entwickeln soll. Den Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln finden Sie hier.
Mit dem neuen Regionalplan werden die bisherigen Teilpläne – Köln, Aachen, Bonn/Rhein-Sieg sowie der sachliche Teilplan “Vorbeugender Hochwasserschutz” – in einem einheitlichen Planwerk zusammengeführt. Damit entsteht eine integrierte und koordinierte Grundlage für die räumliche Entwicklung aller 99 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk.
Leitgedanke ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. Für den Strukturwandel im Rheinischen Revier wurden zusätzliche Gewerbe- und Industriebereich ausgewiesen. Aufgabe der Kommunen ist es nun, die neuen Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzen.
Der Regionalplan stellt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung auf der Ebene des Regierungsbezirks zeichnerisch und textlich dar. Die Industrie- und Handelskammer waren im Rahmen des Aufstellungsverfahrens als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und haben dabei das Gesamtinteresse der Wirtschaft vertreten. Im Rahmen der Abwägung wurde dabei vielen unserer Anregungen und Bedenken nicht gefolgt.