Regionalplan für die Region Aachen (ehemals Gebietsentwicklungsplan)
Der Regionalplan stellt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung auf der Ebene des Regierungsbezirks dar.
Gemäß § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches sind die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Zielen der Raumordnung anzupassen, das heißt die Kommunen müssen die Vorgaben des Regionalplans berücksichtigen und konkretisieren.
Da sich die Regionalplanung somit direkt auf die kommunale Planung auswirkt, wird die Industrie- und Handelskammer im Rahmen des Verfahrens als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Dabei vertritt die IHK das Gesamtinteresse der Wirtschaft.
Zurzeit befindet sich der Regionalplan in der Neuaufstellung. Das formelle Beteiligungsverfahren hat im Herbst 2019 mit dem Scoping der Umweltbelange begonnen. Die zweite Beteiligungsphase hat im Herbst 2024 stattgefunden. Es ist das Bestreben der Bezirksregierung, den Plan bis zu den Kommunalwahlen im September 2025 beschließen zu lassen.
Im Rahmen der Erarbeitungsverfahrens setzt sich die IHK Aachen für eine zukunftsfähige Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) und Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) ein, um langfristig ausreichend Flächen für die Unternehmen in der Region und alle ansiedlungswilligen Betriebe anbieten zu können. Dabei geht es aber nicht nur um die Quantität, sondern insbesondere um die Qualität der Flächen. Viele der heute dargestellten Flächen für gewerbliche Ansiedlungen liegen an Orten, die aufgrund ihrer Lage nicht für eine wirtschaftliche Nutzung geeignet sind. Durch eine Rücknahme dieser Flächen und die Neuausweisung an strategisch geeigneteren Standorten kann der Flächenbedarf auf Dauer gesichert werden, ohne im Übermaß zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Bei der Bezirksregierung Köln finden Sie den aktuell gültigen Regionalplan für die Region Aachen sowie die laufenden Änderungsverfahren.