"Ohne Fläche kein Wandel!" - IHKn in NRW äußern sich zur 3. LEP-Änderung

Für die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalen ist es unerlässlich, dass Flächen bedarfsgerecht, unbürokratisch und zukunftssicher verfügbar sind – und bleiben. Diesem Anspruch wird die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) wieder mehr gerecht, da dadurch Wirtschaftsentwicklung ermöglicht und Rechtssicherheit geschaffen wird. In das aktuelle Beteiligungsverfahren hat sich IHK NRW in Abstimmung mit allen IHKn in Nordrhein-Westfalen mit einer entsprechenden Stellungnahme eingebracht.
Erforderlich wurde die dritte Novellierung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im März 2024 erforderlich. Der Landesentwicklungsplan gibt den planerischen Rahmen für die Entwicklung in NRW vor. Dabei versucht er, die Ansprüche der Bevölkerung und der Wirtschaft, von Erholung und Natur sowie von Verkehr und Landwirtschaft ausgleichen. Durch das Urteil war die Unsicherheit bei Investoren gestiegen. Insbesondere die Umsetzung von Energieprojekten und betrieblichen Vorhaben wurde dadurch verzögert.
Der Landesentwicklungsplan sollte nach Auffassung der IHKn langfristigen Leitplanken für die Flächennutzung in NRW legen und auf regionaler Ebene Spielräume eröffnen. Pauschale Flächenverbrauchs- und Zielvorgaben – wie der nun wiedereingeführte 5-Hektar-Grundsatz – sind kontraproduktiv, da sie Bürokratie schaffen und so eine zukunftssichernde, flexible Flächenbereitstellung behindern. Dies ist vor allem deshalb unverständlich, da die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke seit Jahren sinkt – zuletzt bei den klassischen Industrie- und Gewerbeflächen landesweit sogar um über 6.400 Hektar. Entscheidend ist, dass Flächen für den erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien und ihre Infrastrukturen künftig nicht unter den 5ha-Grundsatz des LEP fallen, da sonst jede weitere Flächennutzung in NRW zum Erliegen käme.
Die Unternehmen in NRW sind auf ausreichend verfügbare und kurzfristig nutzbare Flächen angewiesen, um investieren, wachsen und sich zukunftsfähig aufstellen zu können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung, Energiewende und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Erweiterung der Handlungsspielräume für Kommunen bei Betriebserweiterungen (Ziffern 2 - 3 und 2 - 4) und die Vereinfachungen für die Brachflächennutzung (Ziffer 6.1 - 8) bewerten IHK NRW daher positiv. Das Wechselspiel aus der Erschließung neuer Flächen und die Reaktivierung alter Flächen muss so zügig und flexibel vonstattengehen gehen, dass in Einklang mit Umwelt und Natur jederzeit ausreichend Raum für neue Technologien und Arbeitsplätze verfügbar ist. Noch immer scheitert die Erschließung und Aufbereitung von Brachflächen viel zu oft an langwierigen Verfahren.
Auch die Versorgung mit heimischen Rohstoffen (Ziffer 9.2 - 4) ist ein entscheidender Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. So befürchten die IHKn in NRW negative Folgen durch das geplante schrittweise Absenken des Rohstoffeinsatzes (Kies und Sand). Mit der Verkleinerung der Abbaugebiete werden die Preise für die knapper werdenden Rohstoffe steigen, da auch die Nachfrage durch den Strukturwandel und die Energiewende weiter ansteigt. Der verstärkte Einsatz von Recyclingmaterial wird dies kaum ausgleichen können, zumal der regulatorische Rahmen noch unsicher ist und Investitionen behindert.
Im Rahmen der weiteren Erörterung des Änderungsentwurfs des LEP setzt sich IHK NRW weiter für mehr Raum für wirtschaftliches Wachstum und die Vermeidung neuer bürokratischer Hemmnisse ein. Die Vorschläge für weitere Verbesserungen in den Bereichen Rohstoffe, Energie und Verkehr sollte die Landesregierung dringend dazu nutzen, um den LEP wieder zu einem Zugpferd für die wirtschaftliche Entwicklung werden zu lassen.