Regional- und Bauleitplanung

Aufgaben der IHK im Bau- und Planungsrecht

Die IHK Aachen berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Planungsrechts - egal, ob Sie für Ihr Unternehmen ein neues Gebäude bauen oder eine Erweiterung planen.

Planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen beachten

Dabei gilt: Auch wenn ein Standort aus betrieblicher Sicht ideal ist, kann eine Realisierung an den planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen scheitern. Die Frage der Genehmigung sollte daher von den Unternehmen frühzeitig bei der Standortsuche berücksichtigt werden.
Die IHK Aachen unterstützt Sie bei folgenden Fragen:
  • Welche Nutzungen sind an einem Standort erlaubt?
  • In welchen Fällen braucht man eine Baugenehmigung?
  • Welche Antragsunterlagen / Gutachten sind gegebenenfalls erforderlich?
  • Welche Schutzansprüche gibt es seitens der Anwohner / seitens des Unternehmens?
  • Welche Abstände müssen eingehalten werden?
  • Welche Planungen sind im Umfeld geplant - und wie kann man gegebenenfalls darauf reagieren?

Partner bei der Bauleitplanung

Die IHK ist nach dem Baugesetzbuch als so genannter Träger öffentlicher Belange in Fragen der Bauleitplanung zu beteiligen. Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, aber auch bei Regional- und Landschaftsplänen prüft die Kammer, ob das Gesamtinteresse der Wirtschaft von der Planung betroffen ist. Dadurch ist sichergestellt, dass der Bestand und die Entwicklungspotenziale der Unternehmen dauerhaft gewährleistet sind.
Die IHK prüft nach Eingang der Planunterlagen, welche Unternehmen betroffen sind, und informiert diese. Dies betrifft nicht nur Planungen, die das Betriebsgelände zum Gegenstand haben, sondern auch Entwicklungen in der angrenzenden Umgebung, die Auswirkungen auf den Unternehmensstandort haben können (zum Beispiel durch Veränderung der verkehrlichen Erreichbarkeit). Zusätzlich bieten wir an, die Betriebe im weiteren Verfahren dabei zu unterstützen, ihre Belange bei der Planungsbehörde vorzubringen.
Darüber hinaus begleitet die IHK Aachen die Fortschreibung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln für die Region Aachen und gibt als Vertreterin der Wirtschaft Stellungnahmen ab. Auch in solchen Verfahren informiert die Kammer die betroffenen Unternehmen und bietet an, ihre Bedenken im Rahmen der Stellungnahme der IHK vorzubringen, sofern diese nicht dem Gesamtinteresse der Wirtschaft widersprechen.