Wahl zur IHK-Vollversammlung
Erste Wahlbekanntmachung
Die IHK-Vollversammlung, das "Parlament der Wirtschaft", wird Ende 2026 bzw. Anfang 2027 für die Wahlperiode 2027 bis 2032 neu gewählt. Die aktuelle Vollversammlung hat hierzu im Dezember 2025 eine neue Wahlordnung beschlossen, die auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen und im elektronisch im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.
Ferner hat mich die Vollversammlung im Dezember 2025 zum Vorsitzenden des Wahlausschusses (zugleich Wahlbeauftragter) berufen. Stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses sind Stefan Rattay und Christian Laudenberg (beide c/o IHK Aachen). Der Wahlbeauftragte hat die Aufgabe, das Wahlverfahren zu organisieren und unter anderem die Fristen für die Stimmabgabe, die Kandidatenvorschläge und die Einspruchsfrist gegen die ausgelegten Listen festzulegen. Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK Aachen (www.ihk.de/aachen).
Hinweise zum Wahlrecht:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung sind die IHK-Zugehörigen wahlberechtigt. Maßgeblich sind die von mir aufgestellten Wählerlisten (siehe unten). Ausgeübt wird das Wahlrecht bei IHK-zugehörigen natürlichen Personen von diesen selbst, bei juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, bei Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähigen Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist (§ 4 Abs. 1 Wahlordnung).
Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2, 3 Wahlordnung). Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht.
Frist der Stimmabgabe:
Die Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Die Wahlunterlagen werden ab dem 30. November 2026 versandt. Die Frist für die Abgabe der Stimmen wird auf den 14. Januar 2027, 13:00 Uhr, eingehend bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstraße 6 - 10, 52062 Aachen bei Briefwahl bzw. Eingang im Wahlportal bei elektronischer Wahl, festgelegt (§§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 1 Wahlordnung).
Wählerlisten:
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis fünf Werktage vor Ablauf der Wahlfrist (§8 Abs.2) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Abs. 4 entstanden ist (§ 9 Abs. 5 Wahlordnung). Die Frist gemäß § 9 Abs. 4 Wahlordnung wird unten unter Punkt 2 erläutert.
1. Aufstellung und Auslegung der Wählerlisten:
Die noch aufzustellenden Wählerlisten können vom
26. Mai 2026 bis zum 1. Juni 2026
während der Öffnungszeiten in den Räumen der IHK eingesehen werden.
2. Anträge und Einsprüche im Zusammenhang mit den Wählerlisten:
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk können bis zum
9. Juni 2026
in Textform eingereicht werden.
Der Wahlbeauftragte entscheidet darüber und kann auch von Amts wegen Änderungen vornehmen. Anschließend stellt er die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
3. Wahlvorschläge:
Wählbarkeit
Die Wählbarkeit richtet sich nach § 5 Wahlordnung. Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist (14. Januar 2027) volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind.
Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmens vergleichbare selbstständige Stellung einnehmen. Dies ist durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 b).
Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen.
Inhaltliche Anforderungen an Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen.
Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Aachen ausschließen.
Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind (§ 11 Abs. 6 Wahlordnung).
Wahlgruppen, Wahlbezirke
Die Sitze in der Vollversammlung sind durch die Wahlordnung in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Aus der nachstehenden Aufstellung geht auch hervor, wie viele Mandate jeweils zu vergeben sind.
| Wahlgruppe | Wahlbezirk | Anzahl der Sitze |
|---|---|---|
| Wahlgruppe 1 Industrie | Wahlbezirk I. Stadt Aachen | 5 Mitglieder |
| Wahlbezirk II. StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) | 5 Mitglieder | |
| Wahlbezirk III. Kreis Düren | 4 Mitglieder | |
| Wahlbezirk IV. Kreis Heinsberg | 4 Mitglieder | |
| Wahlbezirk V. Kreis Euskirchen | 3 Mitglieder | |
| Wahlgruppe 2 Großhandel | Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 4 Mitglieder |
| Wahlgruppe 3 Einzelhandel | Wahlbezirk I. Stadt Aachen | 2 Mitglieder |
| Wahlbezirk II. StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) | 2 Mitglieder | |
| Wahlbezirk III. Kreis Düren | 2 Mitglieder | |
| Wahlbezirk IV. Kreis Heinsberg | 2 Mitglieder | |
| Wahlbezirk V. Kreis Euskirchen | 1 Mitglied | |
| Wahlgruppe 4 Sparkassen | Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 1 Mitglied |
| Wahlgruppe 5 Geschäftsbanken und Genossenschaftsbanken |
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 1 Mitglied |
| Wahlgruppe 6 Verkehrsgewerbe, Post- und Paketdienste |
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 4 Mitglieder |
| Wahlgruppe 7 Tourismus-, Hotel- und Gaststättengewerbe |
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 3 Mitglieder |
| Wahlgruppe 8 Vermittlungsgewerbe und Versicherungen |
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 1 Mitglied |
| Wahlgruppe 9 Bau- und Immobilienwirtschaft (ohne Bauindustrie einschließlich Immobilienvermittlung) |
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 3 Mitglieder |
| Wahlgruppe 10 IT und Telekommunikation | Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk | 3 Mitglieder |
| Wahlgruppe 11 Dienstleistungsgewerbe und übriges Gewerbe |
Wahlbezirk I. Stadt Aachen | 4 Mitglieder |
| Wahlbezirk II. StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) | 2 Mitglieder | |
| Wahlbezirk III. Kreis Düren | 2 Mitglieder | |
| Wahlbezirk lV. Kreis Heinsberg | 2 Mitglieder | |
| Wahlbezirk V. Kreis Euskirchen | 2 Mitglieder |
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens bis
1. Juli 2026
bei der IHK Aachen eingegangen sein. Die Übermittlung per Fax oder die Übermittlung des eingescannten Dokuments per E-Mail reichen aus.
Aachen, 25. März 2026
Dominik Bieniek
Wahlbeauftragter
Wahlbeauftragter
Industrie- und Handelskammer Aachen