Wahl zur IHK-Vollversammlung

Nachfrist im Rahmen von § 11 Abs. 6 der Wahlordnung

Die IHK-Vollversammlung, das "Parlament der Wirtschaft", wird in diesem Jahr für die Wahlperiode 2027 bis 2032 neu gewählt. Im Rahmen einer Nachfrist rufe ich dazu auf, bis zum
31. Juli 2026, 9:00 Uhr,
Kandidaten vorzuschlagen.

Wählbarkeit

Die Wählbarkeit richtet sich nach § 5 Wahlordnung. Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist (14. Januar 2027) volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind.
Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmens vergleichbare selbstständige Stellung einnehmen. Dies ist durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 b).
Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen.

Inhaltliche Anforderungen an Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen.
Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Aachen ausschließen.
Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind (§ 11 Abs. 6 Wahlordnung).

Wahlgruppen, Wahlbezirke

Die Sitze in der Vollversammlung sind durch die Wahlordnung in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Aus der nachstehenden Aufstellung geht auch hervor, wie viele Mandate jeweils zu vergeben sind.
Die Sitze in der Vollversammlung sind durch die Wahlordnung in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Aus der nachstehenden Aufstellung geht auch hervor, wie viele Mandate jeweils zu vergeben sind.
Wahlgruppe Wahlbezirk Anzahl der Sitze
Wahlgruppe 1 Industrie Wahlbezirk I. Stadt Aachen 5 Mitglieder
Wahlbezirk II. StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) 5 Mitglieder
Wahlbezirk III. Kreis Düren 4 Mitglieder
Wahlbezirk IV. Kreis Heinsberg 4 Mitglieder
Wahlbezirk V. Kreis Euskirchen 3 Mitglieder
Wahlgruppe 2 Großhandel Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 4 Mitglieder
Wahlgruppe 3 Einzelhandel Wahlbezirk I. Stadt Aachen 2 Mitglieder
Wahlbezirk II. StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) 2 Mitglieder
Wahlbezirk III. Kreis Düren 2 Mitglieder
Wahlbezirk IV. Kreis Heinsberg 2 Mitglieder
Wahlbezirk V. Kreis Euskirchen 1 Mitglied
Wahlgruppe 4 Sparkassen Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 1 Mitglied
Wahlgruppe 5 Geschäftsbanken
und Genossenschaftsbanken
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 1 Mitglied
Wahlgruppe 6 Verkehrsgewerbe,
Post- und Paketdienste
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 4 Mitglieder
Wahlgruppe 7 Tourismus-,
Hotel- und Gaststättengewerbe
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 3 Mitglieder
Wahlgruppe 8 Vermittlungsgewerbe
und Versicherungen
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 1 Mitglied
Wahlgruppe 9 Bau- und Immobilienwirtschaft
(ohne Bauindustrie einschließlich
Immobilienvermittlung)
Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 3 Mitglieder
Wahlgruppe 10 IT und Telekommunikation Wahlbezirk VI. Gesamter Kammerbezirk 3 Mitglieder
Wahlgruppe 11 Dienstleistungsgewerbe
und übriges Gewerbe
Wahlbezirk I. Stadt Aachen 4 Mitglieder
Wahlbezirk II. StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) 2 Mitglieder
Wahlbezirk III. Kreis Düren 2 Mitglieder
Wahlbezirk lV. Kreis Heinsberg 2 Mitglieder
Wahlbezirk V. Kreis Euskirchen 2 Mitglieder

Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen spätestens bis
31. Juli 2026, 9:00 Uhr,
bei der IHK Aachen eingegangen sein. Die Übermittlung des eingescannten Dokuments per E-Mail reicht aus.

Grund für die Nachfrist

Die Nachfrist wird gesetzt, weil nicht jede Kandidatenliste mindestens einen Bewerber mehr enthält, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Der Wahlbeauftragte setzt in diesem Fall eine angemessene Nachfrist und wiederholt seine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Vorschläge beschränkte Wahl statt (§11 Abs. 6 der Wahlordnung).
Aachen, 1. Juli 2026
Dominik Bieniek
Wahlbeauftragter
Industrie- und Handelskammer Aachen