Firmengemeinschaftsstand

Kleingruppenförderprogramm für Auslandsmessen

Kleinen und mittleren Unternehmen, die sich in Gruppen (mindestens drei Unternehmen) selbstständig organisieren, bietet das Land die Kleingruppenförderung. Im Firmenverbund präsentieren sie sich auf einer Auslandsmesse eigener Wahl.
Fördervoraussetzungen: bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern:
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz im Vorjahr höchstens zehn Millionen Euro
bei Messebeteiligungen in allen übrigen Ländern:
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz im Vorjahr höchstens 50 Millionen Euro
Das zu fördernde Unternehmen muss unabhängig sein. Als unabhängig gelten Unternehmen, deren Kapital oder Stimmenanteile sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam befinden, die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfüllen (siehe oben).
Das Leistungspaket der Förderung beinhaltet die Organisation, den Standbau, die Standmiete, den Standservice sowie den Transport durch Dritte für nicht verkaufte Exponate. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Weitere Information: NRW.Global Business