13. Sanktionspaket vom 23. Februar 2024

EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus

Aufzeichnung Webinar: Russland – Exportkontrolle in schwierigen Zeiten

Die Dynamik, mit der sich seit dem Angriffskrieg die Sanktionsmaßnahmen insbesondere gegen Russland verändern und ausweiten, macht es für alle Unternehmen zunehmend schwieriger, den Überblick über Verbote und Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr zu behalten. Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Exportkontrolle, gab am 7. März 2024 in 15 Minuten hilfreiche Tipps und Hinweise, wie Unternehmen auch in weltpolitisch schwierigen Zeiten mit dem Thema umgehen können. Er erläuterte die Kernelemente einer angemessenen, innerbetrieblichen Exportkontrolle, warf einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Russlandsanktionen der EU, und sprach über das Erkennen von Umgehungsversuchen und unternehmerische Sorgfaltspflichten. 
Hier finden Sie die Aufzeichnung vom Webinar mit Matthias Merz und Dr. Gunter Schaible:
© IHK Aachen

BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Das Merkblatt soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind zum Beispiel die einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie die Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung. Weiterhin informiert das BAFA-Merkblatt unter anderem zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.

Russlandsanktionen

Die Europäische Union hat aufgrund der militärischen Invasion in der Ukraine und der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. So wurden die erstmalig 2014 verhängten Sanktionen verschärft und neue Sanktionen in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, zuletzt mit dem dreizehnten Sanktionspaket vom 23. Februar 2024.

Rechtsgrundlagen

Zwei Verordnungen sind grundlegend für die beschlossenen Sanktionen gegen Russland:
  1. VO 833/2014 EUR-Lex - 32014R0833 - DE - EUR-Lex (europa.eu)
  2. VO 269/2014 EUR-Lex - 32014R0269 - DE - EUR-Lex (europa.eu)
Diese werden regelmäßig durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen ergänzt oder geändert und im Amtsblatt der Europäischen Union Amtsblatt der Europäischen Union - EUR-Lex (europa.eu) veröffentlicht.
Die am 22. Februar 2022 beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wurden mit einer neuen Embargoregelung in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, der Verordnung (EU) 2022/263 vom 23. Februar 2022. Die Verordnung gilt in Bezug auf Donezk und Luhansk. Mit der Verordnung (EU) 2022/1903 vom 6. Oktober 2022 wurde der geografische Geltungsbereich der vorgesehenen Beschränkungen auf alle nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja ausgeweitet.
Die konsolidierten Fassungen der Verordnungen stehen auf der Internetseite der Generalzolldirektion zum Download bereit:  Zoll online - Vorschriften

Informationen zu den einzelnen Sanktionspaketen

Eine chronologische Übersicht der beschlossenen Maßnahmen erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Rates: Zeitleiste – restriktive Maßnahmen der EU gegen Russland aufgrund der Krise in der Ukraine - Consilium (europa.eu)
Folgende Sanktionspakete wurden bisher beschlossen:
13. Sanktionspaket am 23. Februar 2023 – Amtsblatt, Reihe L — Tagesansicht - EUR-Lex (europa.eu)
12. Sanktionspaket am 18. Dezember 2023 – Amtsblatt, Reihe L — Tagesansicht - EUR-Lex (europa.eu)
11. Sanktionspaket am 23. Juni 2023 – EU-Amtsblatt 159I
10. Sanktionspaket am 25. Februar 2023 – EU-Amtsblatt L059
9. Sanktionspaket am 16. Dezember 2022 – EU-Amtsblatt L322I
8. Sanktionspaket am 6. Oktober 2022 – EU-Amtsblatt L259I
7. Sanktionspaket am 21. Juli 2022 – EU-Amtsblatt L193L194
6. Sanktionspaket am 3. Juni 2022 – EU-Amtsblatt L153
5. Sanktionspaket am 8. April 2022 – EU-Amtsblatt L111
4. Sanktionspaket am 15. März 2022 – EU-Amtsblatt L087I
3. Sanktionspaket am 28. Februar/9. März 2022 – EU-Amtsblatt L082
2. Sanktionspaket am 26. Februar 2022 – EU-Amtsblätter L 048 bis L055, L057, L80, L81
1. Sanktionspaket am 23. Februar 2022 – EU-Amtsblatt, L 042I
Auf der Seite der GTAI Germany Trade and Invest sind die wesentlichen Inhalte der einzelnen Pakete zusammengefasst: Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland | Zollbericht | EU | Krieg in der Ukraine (gtai.de)

Informationsquellen und FAQ

Der Europäische Rat informiert kurzfristig über beschlossene Maßnahmen: Timeline - EU restrictive measures against Russia over Ukraine - Consilium (europa.eu)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt online eine Übersicht zu den geltenden Maßnahmen bereit und informiert unter der Telefonnummer 06196 908-1237 zu den Sanktionen: BAFA - Russland
Umfangreiche FAQs zu den Verordnungen und geltenden Regelungen finden sich auf der Seite der EU-Kommission Frequently asked questions - Sanctions against Russia (europa.eu) sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen
Die AHK Russland informiert regelmäßig in einem Informationsbriefing über die neuesten Sanktionsentwicklungen Sanktionsbriefing (ahk.de) und ist über eine Krisenhotline telefonisch zu erreichen Krisen-Hotline (ahk.de). Auf folgender Seite erhalten Sie auch eine Übersicht zu Sanktionen anderer Staaten gegen Russland: Übersicht Sanktionen (ahk.de)
Bitte beachten Sie auch die Informationsseite des DIHK Krise | Russland | Ukraine | Wirtschaftssanktionen (dihk.de) sowie das "Special - EU-Russland-Sanktionen" der GTAI Germany Trade & Invest EU-Sanktionen gegenüber Russland | Special | Russland | Sanktionen (gtai.de).

Finanzsanktionsliste

Die Situation kann sich aufgrund der aktuellen Entwicklung schnell ändern. Wir empfehlen daher zu prüfen, ob der Geschäftspartner oder die beteiligte Bank von den Sanktionen erfasst wird. Dies kann unter anderem über die Finanzsanktionsliste erfolgen.

Hermes-Bürgschaften

Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2022 beschlossen, Garantien für Exporte nach Russland und für Investitionen im Land auszusetzen. Ansprechpartner ist die Deutschlandniederlassung Euler Hermes der Euler Hermes S.A.

Einschränkungen beim Präferenzabkommen EU-Ukraine

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld. Mit 1. Dezember 2022 wurde die Bekanntmachung aktualisiert und der Geltungsbereich auf die Oblasten Cherson und Saporischschja ausgeweitet. Weitere Informationen unter: EUR-Lex - C:2022:458:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

Russische Gegensanktionen

Russland reagiert auf westliche Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine mit Gegenmaßnahmen in verschiedenen Bereichen. Weitere Aktionen sind denkbar. Weitere Informationen erhalten Sie bei der GTAI Germany Trade and Invest Krieg in der Ukraine: Sanktionen und Folgen (gtai.de)