Guidline Einwegkunststoff

Leitlinien zur EU-Einwegkunststoffrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 die lange erwarteten Guidelines zur einheitlichen Anwendung der SUP-Richtlinie in der EU veröffentlicht. Deren Vorgaben gelten seit dem 3. Juli 2021.
Diverse Einwegkunststoffprodukte dürfen entsprechend der Richtlinie in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden (etwa Strohhalme, Besteck, Wattestäbchen, Teller, Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff oder expandiertem Polystyrol), für weitere Produkte sieht die Richtlinie Kennzeichnungs-, Gestaltungs- oder Verbrauchsminderungsvorgaben vor. Die nun veröffentlichten Leitlinien sollen den Anwendungsrahmen der Richtlinie konkretisieren und so deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten harmonisieren. So beschreiben die Guidelines etwa die Definition eines Einwegkunststoff-Artikels im Rahmen der Richtlinie oder geben vor, dass auch bioabbaubares Plastik unter die Anwendung der Richtlinie fällt.
Die Mitteilung der Kommission sowie die Leitlinien und ein bezügliches FAQ der Kommission finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.