Neue Förderinstrumente des Landes NRW

Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier

Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2025 verlängert – Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Der kurzfristige Ausstieg aus der Kohleverstromung, höhere Anforderungen an den Klimaschutz und sich stetig verändernde Rahmenbedingungen durch den Fachkräftemangel oder Megatrends wie die Digitalisierung stellen die Unternehmen im Rheinischen Revier vor zahlreiche Herausforderungen. Diese reichen von der Erschließung neuer Wachstumsmärkte und der Erneuerung des eigenen Geschäftsmodells bis hin zu erhöhten Qualifizierungsanforderungen. Gleichzeitig bieten der Strukturwandel und die wirtschaftliche Neupositionierung der Region vielen Unternehmen die Chance, das eigene Geschäftsmodell zukunftsfest, klimaschonend und ressourceneffizient aufzustellen.
Mit dem neuen Förderprogramm “Zukunftsgutscheine” unterstützen die Europäische Union, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten im Rheinischen Revier bei der Bewältigung des Strukturwandels. Das breit angelegte Förderprogramm richtet sich an KMU mit einer Betriebsstätte in Stadt und Städteregion Aachen, den Kreisen Düren und Heinsberg sowie mit Einschränkungen auch im Kreis Euskirchen sowie Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis und Stadt Mönchengladbach.
Weiterführende Informationen können Sie der Website der Zukunftsagentur Rheinisches Revier entnehmen.
Die Zukunftsgutscheine enthalten folgende Förderbausteine:

1. Externe Beratung

Gerade in innovativen Geschäftsfeldern muss mitunter auf externes Know-how zurückgegriffen werden. Daher sehen die Zukunftsgutscheine umfassende Beratungsleistungen vor, die dabei helfen können, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und im Rahmen einer Anpassung oder Veränderung des Geschäftsmodells umzusetzen. Dabei stehen Themen aus den Bereichen Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Green Economy und der Digitalisierung im Vordergrund. So haben Sie etwa die Möglichkeit, im Rahmen des Förderbaustein TransformConsult KMU bis zu 10.800 Euro Zuschuss zu erhalten.

TransformConsult KMU › Externe Beratung

  • Der Zuschuss beträgt 720 Euro pro Beratungstagewerk 
  • Maximal 15 Beratungstagewerke können gefördert werden
  • Förderung in Summe bis zu 10.800 Euro

2. Personal

Um die Unternehmen zielgerichtet neu aufzustellen, kann im Rahmen der Zukunftsgutscheine auch personelle Unterstützung beantragt werden. So werden für einen befristeten Zeitraum Personalausgaben für Transformationsaufgaben gefördert. So können Sie für einen Transformationsexperten zum Beispiel bis zu 60 Prozent der Personalkosten per Zuschuss für zwei Jahre erhalten. Ziel ist die Umsetzung innovativer und digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsprozesse in kleinen Unternehmen sowie die Geschäftsmodell-Transformation im Sinne des Green Deals.

Transformationsexperte › Einstellung von Personal

Zuschuss von:  
  • 5.993 Euro pro Monat für Personen mit unter anderem Master 
  • 4.391 Euro pro Monat für Personen mit Meister oder Bachelor 
  • 3.263 Euro pro Monat für Personen mit unter anderem zwei – bis dreijähriger Berufsausbildung 
  • Bei Neueinstellung von Personal mit einer einschlägigen Berufsausbildung oder einem entsprechenden Hochschulabschluss
  • Maximal 24 Monate können gefördert werden, jedoch nicht länger als bis zum 30.06.2026 

3. Qualifizierung

Die Umstellung von Geschäftsmodellen und betrieblichen Prozessen verändert häufig auch die Anforderungen an die Mitarbeitenden. Um in den Unternehmen das erforderliche Know-how zu entwickeln, die Beschäftigten im Transformationsprozess mitzunehmen und an eine sich stetig verändernde Arbeitswelt anzupassen, werden über die Zukunftsgutscheine Qualifizierungsmaßnahmen für bestehende Belegschaften gefördert. Nutzen Sie etwa den Bildungsscheck, um bis zu 500 Euro Zuschuss zu erhalten. Das Nachholen von Berufsabschlüssen und Anpassungsqualifizierungen werden ebenfalls gefördert.

Coach2Change › Qualifizierung

  • Zuschuss pro Coaching-Tag beträgt pauschal 570 Euro für bis zu 15 Coaching-Tage jährlich. 
  • Zuschuss für Personalfreistellung beträgt pauschal 90 Euro je Beschäftigtem pro Coaching-Tag für maximal drei Beschäftigte 
  • Einzel- oder Gruppencoaching möglich 

4. Investitionen

Innovative Lösungen für mehr Klima und Ressourcenschutz im Betrieb oder die Umstellung von Geschäftsmodellen sind kostenintensiv. Daher können in begrenztem Umfang Investitionen zur Umsetzung des Transformationsprozesses übernommen werden, insbesondere Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen sowie Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse. In diesem Baustein sind bis zu 60 Prozent Förderzuschuss möglich.

TransformInvest › Investitionsförderung mit zwei Förderzugängen 

als De-minimis-Beihilfe: 
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte von mehr als 300.000 Euro 
  • Förderhöchstbetrag 300.000 Euro  (max. 60 Prozent der Gesamtinvestition)
oder nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):  
  • 50 – 60 Prozent von umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten 
  • 50 Prozent bei Investitionen zur Prozess- und Organisationsinnovation 
  • 10 – 20 Prozent bei Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte 
Die Förderung ist auf 2 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt . Eine “Bagatellgrenze” wie bei der oben genannten De-minimis-Beihilfe gibt es hier nicht. Somit sind auch Investitionen unterhalb von 300.000 Euro hierüber förderfähig.
Die breite Ausrichtung des Programms ermöglicht, dass den oft sehr unterschiedlichen Herausforderungen im Strukturwandel effektiv begegnet werden kann.
Als IHK Aachen stehen wir Ihnen als Lotse zur Seite und helfen Ihnen bei der Suche nach einer passenden Förderung für Ihre Idee oder Projekt zu finden. Senden Sie unseren Zukunftsscouts gerne eine E-Mail zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de oder rufen Sie uns an.