Forschungszulage

Steuerliche Forschungsförderung

Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Mit der Bescheinigung wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Für Mittelständler, Startups oder Großunternehmen gilt gleichermaßen: Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sind der Schlüssel zu mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Hat Ihr Unternehmen seit dem Jahr 2020 in solche Entwicklungsaktivitäten investiert? Dann besteht bei Ihnen möglicherweise jetzt schon ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage. Aber auch laufende oder künftige Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben können durch das neuartige Beihilfeinstrument der Bundesregierung gefördert werden.

Hilfreiche Tipps

Unternehmen, die in diesem Jahr Forschungsprojekte begonnen haben oder beginnen, wird empfohlen, vorsorglich bereits alle entstehenden Aufwendungen ausführlich zu dokumentieren, um später der bescheinigenden Stelle und dem zuständigen Finanzamt die notwendigen Nachweise vorlegen zu können.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt auf ihrer Homepage ein Erklärvideo  und weitere Informationen und Tipps rund um die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung zur Verfügung.
Zudem hat die BSZF hat zum Bescheinigungsverfahren eine FAQ-Liste veröffentlicht. In den "FAQ zur Bescheinigungsstelle und zum Bescheinigungsverfahren" erfahren Sie alles zur Antragstellung und zum Bescheinigungsverfahren.
Weitere Informationen und Hinweise auf Informationsveranstaltungen finden Sie auf den Webseiten der BSFZ und des Bundesministeriums der Finanzen.