FÖRDERPROGRAMM "INVEST"

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.
Junge, innovative Unternehmen können im Rahmen der Antragstellung eine Bescheinigung über ihre Förderfähigkeit für INVEST erhalten.
Private Investoren, die Anteile an solchen Unternehmen erwerben, werden finanziell unterstützt. Sie bekommen 15 Prozent des Kaufpreises ihrer Anteile als Zuschuss zurückerstattet.
Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt erst, nachdem die Anteile tatsächlich übernommen wurden. Falls das Investment in Form eines Wandeldarlehens erfolgt, kann der Zuschuss erst nach der Umwandlung in Anteile beantragt werden. Die erworbenen Anteile müssen vollständig an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein und mindestens drei Jahre lang gehalten werden (Mindesthaltedauer).
Der Investor ist verpflichtet, dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Sollte die Zahlung an das Erreichen bestimmter Meilensteine gebunden sein, muss jede einzelne Zahlung ebenfalls mindestens 10.000 Euro betragen.
Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Neben dem Erwerbszuschuss besteht die Möglichkeit, einen Exitzuschuss zu erhalten. Dieser wird gewährt, wenn die mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile nach Ablauf der Mindesthaltedauer verkauft werden und die Beteiligung durch eine natürliche Person erfolgt ist. Der Exitzuschuss dient dazu, die bei der Veräußerung der Anteile anfallenden Steuern auf die erzielten Gewinne pauschal auszugleichen.
Die Höhe des Exitzuschusses beträgt 25 Prozent des Gewinns aus dem Verkauf der geförderten Anteile. Voraussetzung ist, dass der Veräußerungsgewinn mindestens 2.000 Euro beträgt. Der Exitzuschuss kann jedoch höchstens in der Höhe des zuvor erhaltenen Erwerbszuschusses gewährt werden.
Stand: Oktober 2025