Gründung

Franchising

Als eine Existenzgründung ohne den "gefürchteten" Sprung ins kalte Wasser kann die Unternehmensgründung des weit verbreiteten Vertriebssystems "Franchising" gesehen werden. Namen wie Dr. Babor, Der Teeladen, Ihr Platz, OBI et cetera sind bekannt und dürften nach derzeitigen Beobachtungen für den Erfolg dieser Absatzmethode stehen.

1. Was ist Franchising?

Unter Franchising ist eine enge geschäftliche Kooperation beim Vertrieb von Waren oder bei Dienstleistungen zu verstehen, die auf freiwilliger Basis beruht. Franchisegeber und Franchisenehmer regeln vertraglich die Zusammenarbeit rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer zum Zwecke der Verbesserung der jeweiligen Leistungsfähigkeit.
So nutzen Franchisenehmer das gesamte Know-how des Franchisegebers und profitieren vom Bekanntheitsgrad einer namhaften Marke. Der Franchisenehmer erhält die Vorteile einer erfolgreich praktizierten Unternehmensidee ebenso wie die professionellen Dienstleistungen einer großen Zentrale. Damit, so die Grundidee des Franchisings, werden Vorteile des Großbetriebes mit denjenigen des durch den Inhaber geführten Unternehmens verbunden.

2. Qualitätsmerkmale des Franchise-Konzepts

Bevor Sie in ein Franchise-System einsteigen und sich vertraglich binden, sollten Sie die Qualität des Konzeptes überprüfen. Sie sollten auf Qualitätsmerkmale achten und diese hinterfragen. Dazu einige Beispielfragen:
  • Seit wann besteht der Franchisegeber?
  • Welcher Wettbewerbsvorteil ist effektiv vorhanden?
  • Besteht die Eintragung von gewerblichen Schutzrechten?
  • Sind Pilotgeschäfte vorhanden?
  • Wie viele Franchisenehmer sind dem Franchisegeber angeschlossen?
  • Wie erfolgreich arbeiten diese?
  • Wie ist die Stellung der Franchisenehmer im System (Beiräte, Erfahrungsaustauschgruppen)?
  • Wie umfassend sind die Leistungspakete?
  • Ist der Franchisegeber Mitglied des Deutschen Franchiseverbands?
  • Was hält Ihr Anwalt von dem Vertrag, Ihr Unternehmensberater beziehungsweise Ihr Steuerberater von dem Konzept?
Auch der IHK Aachen können Sie Unterlagen des Franchisegebers zur Prüfung vorlegen.
Branchenkenner warnen vor unausgegorenen Geschäftskonzepten und Absahnern zu Lasten der Franchisenehmer. Franchise-Verträge weisen oftmals schwerwiegende Mängel auf oder sind juristisch nichtig. Lassen Sie deshalb den Vertrag auf jeden Fall durch Ihren Anwalt prüfen.

3. Finanzierung von Franchisenehmern

Ausgereifte und etablierte Systeme haben jedoch auch ihren Preis. Neben Anfangsinvestitionen sind häufig einmalige Einstiegsgebühren und/oder laufende Gebühren zu entrichten. Auch für Franchisenehmer kommen öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten in Frage. Teilweise bieten Franchise-Systeme eigene Finanzierungsmodelle an beziehungsweise sind bei der Finanzierung oder der Vermittlung der Finanzierung behilflich.
Einige Franchise-Firmen haben das jeweilige System und die vertraglichen Regelungen von fördergebenden Stellen, so zum Beispiel der KfW-Mittelstandsbank, auf die Vereinbarkeit mit den Förderbestimmungen überprüfen lassen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Franchisegeber.