Nach einem Studium mit Ausbildung erfolgreich

Seiteneinstieg für Bachelorabsolventen mit dem Programm "YoungProfessionals"

Sie haben Ihren Bachelor in der Tasche, aber schon länger das Gefühl, in der studierten Fachrichtung gar nicht arbeiten zu wollen. Oder nach der zigsten Bewerbung wächst die Ernüchterung, dass es in der studierten Fachrichtung zu wenig Stellen gibt, zumindest am aktuellen Wohnort. Vielleicht wurde das Studium auch nicht mit von Arbeitgebern gewünschten Noten oder mit zu langer Dauer absolviert. Vielleicht mussten Sie sich auch so stark auf den Studienerfolg konzentrieren, dass Sie bei der allseits erwarteten Berufspraxis schlicht nicht mitbieten können? Sind auch Sie am Ende trotz Hochschulabschluss in einer angelernten Beschäftigung gelandet?
Dann ist das Programm “YoungProfessionals” der IHK Aachen vielleicht genau das, wonach Sie suchen! Das Programm führt Sie im Schnelldurchlauf zu einem zusätzlichen, anerkannten Berufsabschluss. Das ist gleichzeitig Ihre Eintrittskarte in eine nachhaltige, dauerhafte und erfolgreiche Beschäftigung.
Was heißt das konkret?
  • Statt eines Traineeprogramms oder Volontariats absolvieren Sie eine anerkannte Berufsausbildung.
  • Sie können Ihr Wissen aus dem Studium einbringen und lernen die betriebliche Praxis in einem Unternehmen kennen.
  • Sie bekommen das Doppelte der regulären Ausbildungsvergütung.
  • Die Berufsausbildung dauert nur halb so lang wie üblicherweise.

Wie funktioniert das Programm “YoungProfessionals”?

Für welche Berufe wird das Programm “YoungProfessionals“ angeboten?

Grundsätzlich ist die Aufnahme jedes anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz möglich, sofern er in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fällt.

Gilt das Programm “YoungProfessionals” bundesweit?

Beim Programm “YoungProfessionals” handelt es sich um ein Pilotprojekt. Eine Übertragung auf Standorte außerhalb des Bezirks der IHK Aachen ist nur in Absprache und Abstimmung mit den jeweils zuständigen Stellen möglich. Ein gesetzlicher Anspruch auf Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Programms “YoungProfessionals” besteht generell nicht.

Welcher Bachelor berechtigt zur Teilnahme?

Voraussetzung ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen, akkreditierten Studiums mit mindestens sechs Semestern und 180 ECTS-Punkten. Im Ausland erworbene Bachelorabschlüsse können berücksichtigt werden. Auch Studienabschlüsse, die noch im Rahmen anerkannter Diplomprüfungsordnungen erfolgreich abgelegt worden sind, können berücksichtigt werden.

Wie lange darf der Bachelorabschluss her sein?

Es gibt keine grundsätzliche zeitliche Beschränkung.

Gibt es eine fachliche Zuordnung zwischen Bachelor und Ausbildungsberuf?

Nein! Für den Seiteneinstieg und eine berufliche Neuorientierung sind komplementäre oder hybride Studienerfahrungen viel wichtiger. Mit dem Ausbildungsberuf soll in erster Linie Neuland betreten werden. Ausbildungsgeschwindigkeit und IHK- Abschlussprüfung stellen dafür angemessene Herausforderungen dar. Idealerweise entstehen so in einem überschaubaren Zeitraum auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig gebrauchte Doppelqualifikationen. Im Erfolgsfall sind Anschlussbeschäftigungen so gut wie sicher.

Welche vertraglichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Um eine Ausbildung im Rahmen des Programms “YoungProfessionals” aufnehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb geschlossen wird. Im Ausbildungsvertrag wird unter dem Punkt “sonstige Vereinbarungen” vermerkt, dass die Ausbildung im Rahmen des Programms “YoungProfessionals” erfolgt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verkürzung der Ausbildung?

Die Verkürzung erfolgt auf Grundlage des § 8 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verdopplung der Ausbildungsvergütung?

Die Vereinbarung über die Gewährung der doppelten Ausbildungsvergütung ist eine einzelvertragliche Regelung der Vertragsparteien. Sie wird als Vertragsbestandteil in den Ausbildungsvertrag aufgenommen.

Besteht die Pflicht zum Besuch der Berufsschule?

In der Regel sind “YoungProfessionals” nicht mehr berufsschulpflichtig. Unabhängig davon empfehlen wir den Besuch der Berufsschule sowie zusätzliche Aktivitäten zur Prüfungsvorbereitung.

Kann man Leistungen aus dem Studium auf die IHK-Prüfung anrechnen lassen?

Eine Anrechnung einzelner Leistungen ist in der Regel nicht möglich.

Bewerbungstipps?

Allgemeines

Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz von älteren Bewerbern mit Studienerfahrungen unterscheiden sich von Bewerbungen von jüngeren Schulabgängern insbesondere in zwei Punkten:
  • Unternehmen erwarten bereits allgemein eine höhere Sorgfalt bei der Erstellung und damit eine insgesamt höhere Bewerbungsqualität. Erwartet werden selbstverständlich auch selbst erstellte Dokumente.
  • Vorerfahrungen aus dem Studium korrespondieren immer auch mit der Frage sinnvoller Verkürzungen der Ausbildungszeit. Die Bewerbung muss daher Informationen und Nachweise enthalten, die auf besondere Vorkenntnisse und Fähigkeiten mit Blick auf den adressierten Ausbildungsberuf schließen lassen.

Bewerbungsunterlagen

In der Regel können Bewerbungsunterlagen deutlich verbessert werden:
  • Hilfreich ist dabei die Auseinandersetzung mit dem Berufsbild und den Ausbildungsinhalten des adressierten Ausbildungsberufes.
  • Hilfreich sind auch Rückmeldungen von Fachleuten der Berufsbildung, zum Beispiel zum regionalen Ausbildungsplatzangebot oder zu den zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen.
  • Wenn Sie dies möchten, helfen Ihnen Experten der IHK bei der Verbesserung und Präzisierung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbung besteht aus folgenden Dokumenten:

1. Anschreiben

Das Anschreiben besteht in seiner kürzesten Form aus drei Absätzen, die jeweils eine zentrale Frage beantworten:
  • Aus welchem Studiengang oder aus welcher Lebenssituation komme ich gerade und warum möchte ich mich verändern?
  • Welchen Ausbildungsberuf möchte ich erlernen? Was motiviert mich und warum glaube ich, in einer neuen beruflichen Perspektive erfolgreich zu sein?
  • Welche Vorkenntnisse und Vorerfahrungen bringe ich hierfür konkret mit? Im Anschreiben macht es dabei Sinn, die aussagekräftigsten Argumente auszuwählen. Zusätzliche Argumente gehören dann in den Lebenslauf.

2. Lebenslauf

  • Jeder Lebenslauf bekommt ein aktuelles professionelles Bewerbungsportrait.
  • Für die chronologische Ordnung reichen vierstellige Jahresangaben. Bei kürzeren Zeiträumen sind zusätzliche Angaben im Text sinnvoll, zum Beispiel „dreiwöchiges Praktikum“. Bei beruflichen Erfahrungen im Rahmen von Praktika, Ferienjobs oder
    studentischen Nebentätigkeiten sind die konkreten Tätigkeiten wichtig. Beschreiben Sie so, dass jeder Leser ohne Vorkenntnisse versteht, was Sie meinen.
  • Dieser Hinweis gilt ebenso für die besonderen Kenntnisse. Belassen Sie es nicht bei eigenen Bewertungen, zum Beispiel „Grundkenntnisse Buchführung“ oder „erweiterte Kenntnisse in der Programmiersprache Java“. Erläutern Sie, wo entsprechende
    Kenntnisse erlangt wurden, beschreiben Sie den Beherrschungsgrad oder fügen Sie Beispiele an.
  • Auch der Lebenslauf bekommt Datum und Unterschrift.

3. Zeugnisse und Nachweise

  • Fügen Sie immer das letzte Schulzeugnis zum Nachweis von Schulleistungen und Hochschulzugangsberechtigung bei.
  • Betriebe erwarten die Studienleistungsübersichten aller besuchten Studiengänge.
  • Fügen Sie gegebenenfalls Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise ehrenamtlicher Tätigkeiten oder Zertifikate über relevante Weiterbildungen und Kurse bei.
  • Nicht-EU-Bürger fügen zudem einen Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsstatus bei

4. Dateiformat

  • Die elektronische Übermittlung von Bewerbungsdokumenten ist üblich.
  • Unprofessionell ist der Versand von bearbeitbaren Dokumenten in unterschiedlichen Formaten. Wandeln Sie alle Dokumente in PDFs gleicher Größe und Ausrichtung und fassen Sie diese zum Schluss in einem PDF-Dokument zusammen.
Wenn Sie dies möchten, können Sie Ihren Bewerbungsentwurf prüfen lassen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Senden Sie dazu den Entwurf Ihrer Bewertungsunterlagen via Mail zu. Im Auftrag der IHK Aachen gibt Ihnen Wilhelm Siemons von der Agentur für Lösungen eine unternehmensnahe Einschätzung der Qualität Ihrer Bewerbung und – soweit möglich - Ihrer Vermittlungsaussichten.

Ausbildungsberuf unklar?

Das kommt häufig vor. Wenn der konkrete Ausbildungsberuf noch nicht feststeht, müssen entsprechende Begründungen im Bewerbungsentwurf fehlen. Teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Ideen, Richtungen oder Vorüberlegungen mit und senden Sie uns eine Kurzinformation bestehend aus Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis und Studienleistungsübersichten. Nach Eingang entsprechender Informationen melden wir uns umgehend zurück.

Klingt interessant?

Dann sollten Sie im Dialog mit IHK-Berufsbildungsexperten herausfinden, welcher Ausbildungsberuf am besten zu Ihnen und Ihrem Vorwissen aus dem Studium passt. Regelmäßig finden Sprechstunden in der IHK Aachen statt. Hierzu ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Die telefonische Kontaktaufnahme ist darüber hinaus jederzeit möglich.