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Nr. 72786
Sach- und Fachkundeprüfungen / Unterrichtungsverfahren

Verkehrsprüfungen

Transportunternehmen des Güterkraft- oder Personenverkehrs unterliegen einer Vielzahl von speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Bereits bei der Gründung sind besondere Berufszugangsbedingungen zu beachten. Ferner können zusätzliche Qualifikationsanforderungen an das Unternehmen, den Unternehmer selbst und/oder die Fahrzeugführer gestellt werden.
Den Industrie- und Handelskammern sind dabei eine Reihe von staatlichen Aufgaben per Gesetz übertragen worden.