Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in

Zielgruppe

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind kaufmännische Generalisten, die verantwortungsvolle bis hin zu leitenden Tätigkeiten in Handels-, Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen durchführen. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung:
  1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
  2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen".
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG
  • Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit

Anmeldung & Prüfungstermine

Prüfung Prüfungsteil schriftliche Prüfungstermine ungefährer mündlicher Prüfungszeitraum
(ohne Gewähr)
Anmeldeschluss
Frühjahr 2025 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 26. März 2025 Juni/Juli 2025 15. Januar 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen 23./24. April 2025
Herbst 2025 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 22. Oktober 2025 Januar 2026 15. Juli 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen 13./14. November 2025
Sofern Sie bereits von der IHK Aachen eine Zulassung ausgesprochen bekommen haben, besitzen Sie ein Benutzerkonto für das Fortbildungs-Infocenter (FobI), indem Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Bestehensregelung

In der Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” sind die Prüfungsleistungen für jeden Qualifikationsbereich einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als Bewertung des Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet.
In der Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:
  1. die schriftliche betriebliche Situationsaufgabe ,
  2. nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 5 Satz 2 und die Präsentation nach § 3 Absatz 6.
Aus den einzelnen Bewertungen des situationsbezogenen Fachgesprächs und der Präsentation wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei werden gewichtet:
  1. die Bewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit zwei Dritteln und
  2. die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr der Gesamtprüfung beträgt 823,00 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 411,50 Euro (Teilwiederholung: 205,75 Euro, Gesamtwiederholung: 329,20 Euro)
  • Handlungsspezifische Qualifikationen: 411,50 Euro (Teilwiederholung: 205,75 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

Es ist formal nicht erforderlich, vor der Prüfung einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die meisten Prüfungsteilnehmer bereiten sich aber mit solcher Unterstützung vor. Im Kammerbezirk Aachen sowie bundesweit agieren diverse Lehrgangsanbieter und bereiten mit unterschiedlichen Konzepten (Vollzeit, berufsbegleitend oder sogar über E-Learning) auf diese Prüfung vor.
Die IHK Aachen bietet Vorbereitungslehrgänge an: Nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Weiterbildung gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie unter: Seminare, Lehrgänge und E-Learnings.
Auch andere Weiterbildungsveranstalter bieten Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Prüfungen an: Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Lehrgangsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an die Lehrgangsanbieter zu richten.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.

Ausbildereignung

Sobald Sie diese Prüfung bestanden haben, sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) befreit.

Ihnen fehlen noch Informationen?

Schauen Sie gerne in unsere "Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) - IHK Aachen“, dort finden Sie hilfreiche Antworten.