Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in nach VO 2014
Zielgruppe
Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Gliederung der Prüfung
Die Fortbildungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
- 1. schriftliche Teilprüfung
- 2. schriftliche Teilprüfung
(inkl. einem Wahlfach) - mündliche Teilprüfung
(bestehend aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch)
Zulassungs-Voraussetzungen
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie, je nach Zulassungsvariante, bitte bei:
- Tabellarischen Lebenslauf
- Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG oder Zeugnis des Hochschulabschlusses
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
Prüfungstermine
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DIHK Bildungs gGmbH. Die nächsten Termine:
Prüfung | Teilprüfungen | schriftlicher Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
Herbst 2025 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
18. September 2025 19. September 2025 voraussichtlich Oktober/November 2025 |
30. Juni 2025 |
Frühjahr 2026 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
26. März 2026 27. März 2026 voraussichtlich Mai/Juni 2026 |
31. Dezember 2025 |
Herbst 2026 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
17. September 2026 18. September 2026 voraussichtlich Oktober/November 2026 |
30. Juni 2026 |
Frühjahr 2027 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
1. April 2027 2. April 2027 voraussichtlich Mai/Juni 2027 |
31. Dezember 2026 |
Herbst 2027 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
15. September 2027 16. September 2027 voraussichtlich Oktober/November 2027 |
30. Juni 2027 |
Frühjahr 2028 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
4. April 2028 5. April 2028 voraussichtlich Mai/Juni 2028 |
31. Dezember 2027 |
Herbst 2028 | 1. Teilprüfung 2. Teilprüfung mdl. Teilprüfung |
13. September 2028 14. September 2028 voraussichtlich Oktober/November 2028 |
30. Juni 2028 |
Sofern Sie bereits von der IHK Aachen eine Zulassung ausgesprochen bekommen haben, besitzen Sie ein Benutzerkonto für das Fortbildungs-Infocenter (FobI), indem Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
- in jeder der schriftlichen Teilprüfungen,
- in der mündlichen Teilprüfung.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel zu berechnen aus der Bewertung für die schriftliche Prüfung und der Bewertung für die mündliche Teilprüfung.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr der Gesamtprüfung beträgt 744,00 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. schriftliche Teilprüfung: 250,00 Euro (Wiederholung 125,00 Euro)
- 2. schriftliche Teilprüfung: 250,00 Euro (Wiederholung 125,00 Euro)
- mündliche Teilprüfung: 244,00 Euro (Wiederholung 195,20 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Es ist formal nicht erforderlich, vor der Prüfung einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die meisten Prüfungsteilnehmer bereiten sich aber mit solcher Unterstützung vor. Im Kammerbezirk Aachen sowie bundesweit agieren diverse Lehrgangsanbieter und bereiten mit unterschiedlichen Konzepten (Vollzeit, berufsbegleitend oder sogar über E-Learning) auf diese Prüfung vor.
Die IHK Aachen bietet Vorbereitungslehrgänge an: Nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Weiterbildung gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie unter: Seminare, Lehrgänge und E-Learnings.
Auch andere Weiterbildungsveranstalter bieten Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Prüfungen an: Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Lehrgangsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an die Lehrgangsanbieter zu richten.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.
Ausbildereignung
Sobald Sie diese Prüfung bestanden haben, sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) befreit.
Ihnen fehlen noch Informationen?
Schauen Sie gerne in unsere "Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) - IHK Aachen“, dort finden Sie hilfreiche Antworten.