Wichtige Informationen

Alles über die Ausbildungsprüfungen

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Abschlussprüfungen finden im Sommer und Winter statt.
Der Zeitraum der mündlichen Prüfungen ist
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den letzten vier bis sechs Wochen vor den Sommerferien
  • bei der Winterprüfung generell im darauf folgenden Januar.

Anmeldung/Aufforderung

Welche Dokumente erhalten Sie?

Für Auszubildende, die zur Prüfung anstehen, senden wir rechtzeitig (etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss) die Anmeldeformulare – gegebenenfalls mit Anlagen – und einen Terminplan mit wichtigen Informationen sowie Prüfungsdatum der einzelnen Ausbildungsberufe an den Ausbildungsbetrieb. 

Berufsschulnote auf Prüfungszeugnis

Das Gesamtergebnis der berufsschulischen Leistungen kann auf Antrag der Auszubildenden auf dem Zeugnis ausgewiesen werden (§ 37 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes).
Der Antrag kann formlos spätestens bis zur schriftlichen Abschlussprüfung gestellt werden.

Bestehens-Regeln der Abschlussprüfung

Die Bestehens-Regeln sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung festgelegt.

Besten-Ehrung

Prüfungsabsolventen, die die Note "Sehr gut" erzielen, werden in einer Feierstunde besonders ausgezeichnet.

Einladungen zu Prüfungen

Die Einladung
  • zur schriftlichen Prüfung senden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin an den Ausbildungsbetrieb.
  • zur mündlichen/praktischen Prüfung erfolgt der Versand ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung an den Ausbildungsbetrieb.

Ende der Ausbildung

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Ergebnismitteilung der Abschlussprüfung

Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe eine Ergebnismitteilung und die Prüfungsteilnehmer ihr Zeugnis.

Freistellung für Prüfungen

Alle Auszubildenden sind – ohne Rücksicht auf das Lebensalter – für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz).
Prüfungen in diesem Sinne sind Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen, Wiederholungsprüfungen und Prüfungen von Zusatzqualifikationen.

Gestreckte Abschlussprüfung

Es findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung aus den zeitlich getrennten Teilen 1 und 2. Die Ergebnisse von Teil 1 fließen zu einem bestimmten  Prozentsatz in das Gesamtergebnis ein. Einzelheiten sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung festgelegt.

Merkblätter Prüfungen

Terminpläne Abschluss- und Zwischenprüfung

Mit der Anmeldung senden wir einen Terminplan mit wichtigen Informationen sowie Prüfungsdatum der einzelnen Ausbildungsberufe zu.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist dann möglich, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Die Kriterien sind in den einzelnen Ausbildungsverordnungen festgelegt.

Nachteilsausgleich

Bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen des/der Prüfungsteilnehmers/-in, die für die Prüfung von Bedeutung sind, kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin bei der IHK und fordern das Antragsformular an. Dieses muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der Zwischen- oder Abschlussprüfung bei der IHK eingereicht werden.

Nichtteilnahme

  • Abschlussprüfung
    Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.

    Versäumt der Prüfungsteilnehmer einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.

    Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Teilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet. 
  • Zwischenprüfung
    Nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen kann zur Abschlussprüfung nur zugelassen werden, wer an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen hat (§ 8, Abs. 2).

Notenschlüssel

Notenschlüssel bei Abschluss- und Zwischenprüfungen:
Punkte
Note
100 bis 92 Punkte
Note 1 = sehr gut
unter 92 bis 81 Punkte
Note 2 = gut
unter 81 bis 67 Punkte
Note 3 = befriedigend
unter 67 bis 50 Punkte
Note 4 = ausreichend
unter 50 bis 30 Punkte
Note 5 = mangelhaft
unter 30 bis 0 Punkte
Note 6 = ungenügend

Prüfungsbescheinigung

Jeder Prüfungsteilnehmer erhält nach der Teilnahme am letzten Prüfungsfach eine Bescheinigung, in der das Bestehen/nicht Bestehen bestätigt wird.

Prüfungseinladungen

Die Einladung
  • zur schriftlichen Prüfung senden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin an den Ausbildungsbetrieb.
  • zur mündlichen/praktischen Prüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung.

Prüfungsordnung

Prüfungstermine

  • Abschlussprüfung und Zwischenprüfung
    Unter dem Link finden Sie die langfristig festgelegten Prüfungstermine.

Prüfungsergebnisse

  • vorläufige Ergebnisse
    Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsfächer können ab dem in der Einladung genannten Termin mit der Azubi-Identnummer und der Prüflingsnummer in der Datenbank "Prüfungsergebnisse online" abgerufen werden. 
  • Ergebnismitteilung
    Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe eine Ergebnismitteilung und die Prüfungsteilnehmer bei Bestehen ein Zeugnis.

Prüfungszeugnis

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungszeugnis, in dem die Leistung in jedem Prüfungsfach sowie im Gesamtergebnis mit Punktzahl und Note ausgewiesen wird.

Rücktritt von Prüfungen

Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.
Versäumt der Prüfungsteilnehmer einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Teilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.

Teilnahmebescheinigung Zwischenprüfung

Die Teilnahmebescheinigungen senden wir nach der Auswertung (etwa sechs Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin) in zweifacher Ausfertigung – für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb – an den Ausbildungsbetrieb.

Termine Prüfungen

  • Abschlussprüfung und Zwischenprüfung
    Unter dem Link finden Sie die langfristig festgelegten Prüfungstermine.
  • Terminpläne Abschluss- und Zwischenprüfung
    Mit der Anmeldung senden wir einen Terminplan mit wichtigen Informationen sowie Prüfungsdatum der einzelnen Ausbildungsberufe.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss formlos die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK Aachen.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz), frühestens zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Der Prüfungsteilnehmer kann sich auf Antrag von der Wiederholung der Prüfungsfächer befreien lassen, in denen er mindestens ausreichende Leistungen = 50 Punkte erzielt hat, sofern er sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung – zur Wiederholungsprüfung angemeldet und an der nächstmöglichen Prüfung teilnimmt.
Auf Verlangen des Auszubildenden ist der Ausbildungsvertrag bis zur nächstmöglichen Prüfung zu verlängern, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).

Zeugnis

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungszeugnis, in dem die Leistung in jedem Prüfungsfach sowie im Gesamtergebnis mit Punktzahl und Note ausgewiesen wird.

Zwischenprüfung

  • Anmeldung/Aufforderung: Welche Dokumente erhalten Sie?
    Für Auszubildende, die zur Prüfung anstehen, senden wir rechtzeitig (etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss) die Aufforderungsformulare und einen Terminplan mit wichtigen Informationen sowie Prüfungsdatum der einzelnen Ausbildungsberufe an den Ausbildungsbetrieb.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
  • die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungszeit tatsächlich und nicht nur  kalendarisch zurückgelegt
  • die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt
  • an der Zwischenprüfung (Ausnahme = gestreckte Abschlussprüfung) teilgenommen hat.