Geprüfte/-r Industriemeister/-in, Fachrichtung Glas

Zielgruppe

Mitarbeiter der Glasindustrie, die als Führungskräfte tätig werden wollen.

Funktionsprofil

Die Aufgaben und die Bedeutung des Industriemeisters als Entscheider und Verantwortlicher für die Produktion sind umfangreicher geworden.
Rationellere Produktionstechniken bei ständig steigenden Qualitätsansprüchen kennzeichnen die Produktionsbedingungen in der Metall-, Elektro- und Glasindustrie. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, denen der Industriemeister Glas gerecht werden muss. Neben Führungs- und Ausbildungsaufgaben übernimmt er die Verantwortung für die störungsfreie Koordination der Produktionsabläufe, für Qualitätssicherung sowie für die Sicherheit im Betrieb.

Gliederung der Prüfung

  1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  3. Handlungsspezifische Qualifikation
Wobei die Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation separat zu erbringen ist, siehe Zulassungsvoraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Glasberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG
  • Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit

Anmeldung & Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation

Prüfung schriftliche Prüfungstermine
Frühjahr 2025 29. und 30. April 2025
Herbst 2025 5. und 6. November 2025

Handlungsspezifische Qualifikationen

Prüfung
aktuell keine Prüfung

Anmeldeschluss:

  • zur Frühjahrsprüfung: jeweils der 15. Februar
  • zur Herbstprüfung: jeweils der 31. Juli
Sofern Sie bereits von der IHK Aachen eine Zulassung ausgesprochen bekommen haben, besitzen Sie ein Benutzerkonto für das Fortbildungs-Infocenter (FobI), indem Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen beider Prüfungsteile jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel aus der zusammengefassten Bewertung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und den einzelnen Bewertungen des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden.

Prüfungsgebühr (ohne berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen)

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation: 301,50 Euro (Teilwiederholung: 150,75 Euro, Gesamtwiederholung: 241,20 Euro)
Handlungsspezifische Qualifikationen: 301,50 Euro (Teilwiederholung: 150,75 Euro, Gesamtwiederholung: 241,20 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

Es ist formal nicht erforderlich, vor der Prüfung einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die meisten Prüfungsteilnehmer bereiten sich aber mit solcher Unterstützung vor. Im Kammerbezirk Aachen sowie bundesweit agieren diverse Lehrgangsanbieter und bereiten mit unterschiedlichen Konzepten (Vollzeit, berufsbegleitend oder sogar über E-Learning) auf diese Prüfung vor.
Die IHK Aachen bietet Vorbereitungslehrgänge an: Nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Weiterbildung gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie unter: Seminare, Lehrgänge und E-Learnings.
Auch andere Weiterbildungsveranstalter bieten Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Prüfungen an: Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Lehrgangsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an die Lehrgangsanbieter zu richten.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.

Ihnen fehlen noch Informationen?

Schauen Sie gerne in unsere "Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) - IHK Aachen“, dort finden Sie hilfreiche Antworten.