Azubis finden und binden

Rekrutierung aus dem Ausland

Mit dem neuen Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung baut die Bundesregierung bürokratische Hürden ab und vereinfacht Verfahren. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Qualifikation: Wer einen Berufsabschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. 
  • Potenzial: Neu ist die Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Informationsportale zur Fachkräfteeinwanderung

Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland sind alle Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz verfügbar.
Für Unternehmen und Interessenten werden kurzgefasste, kostenfreie Webinare zu aktuellen Themen der Fachkräfteeinwanderung fortlaufend von IHK NRW e.V. (IQ Netzwerk NRW West: Fachkräfteeinwanderung (iq-nrw-west.de)) angeboten. Eine Anmeldung genügt.
Weitere Internet-Portale für Unternehmen und Fachkräfte aus dem Ausland informieren über die Bandbreite der vielfältigen Themen hinsichtlich der Fachkräftesicherung durch Zuwanderung, Integration und Qualifizierung. Beginnend mit der Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse geht es über Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven in Deutschland hin zu Qualifizierungen innerhalb und außerhalb von Betrieben.
Seit langem setzt sich unter anderem das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung mit seiner Expertise für die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen ein.
Das Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) unterstützt Menschen mit Migrationsgeschichte dabei, ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern und berät Arbeitgeber zu den Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung.
Mit der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Arbeitgeber und zukünftige Arbeitnehmer in aufenthaltsrechtlichen Fragen und bei der Erteilung von Visa.
Die IHK Aachen beantwortet gerne Ihre ersten Fragen und gibt Hinweise auf zuständige Stellen und Behörden.