Programm

FAQ: "YoungProfessionals"

Wie funktioniert das Programm “YoungProfessionals”? Hier finden Sie erste Antworten.
Wichtig! Aufgrund der Vielzahl möglicher Einzelfälle sind verbindliche Aussagen auch nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalles möglich. Ohne Rücksprache mit IHK-Berufsbildungsexperten raten wir von eigenständigen Bewerbungsaktivitäten ab. 

Für welche Berufe wird das Programm “YoungProfessionals“ angeboten? 

Grundsätzlich ist die Aufnahme jedes anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz möglich, sofern er in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fällt. 

Gilt das Programm “YoungProfessionals” bundesweit?

Beim Programm “YoungProfessionals” handelt es sich um ein Pilotprojekt. Eine Übertragung auf Standorte außerhalb des Bezirks der IHK Aachen ist nur in Absprache und Abstimmung mit den jeweils zuständigen Stellen möglich. Ein gesetzlicher Anspruch auf Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Programms “YoungProfessionals” besteht generell nicht.

Welcher Bachelor berechtigt zur Teilnahme?

Voraussetzung ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen, akkreditierten Studiums mit mindestens sechs Semestern und 180 ECTS-Punkten. Im Ausland erworbene Bachelorabschlüsse können berücksichtigt werden. Auch Studienabschlüsse, die noch im Rahmen anerkannter Diplomprüfungsordnungen erfolgreich abgelegt worden sind, können berücksichtigt werden. 

Wie lange darf der Bachelorabschluss her sein? 

Es gibt keine grundsätzliche zeitliche Beschränkung.

Gibt es eine fachliche Zuordnung zwischen Bachelor und Ausbildungsberuf?

Nein! Für den Seiteneinstieg und eine berufliche Neuorientierung sind komplementäre oder hybride Studienerfahrungen viel wichtiger. Mit dem Ausbildungsberuf soll in erster Linie Neuland betreten werden.  Ausbildungsgeschwindigkeit und IHK- Abschlussprüfung stellen dafür angemessene Herausforderungen dar. Idealerweise entstehen so in einem überschaubaren Zeitraum auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig gebrauchte Doppelqualifikationen. Im Erfolgsfall sind Anschlussbeschäftigungen so gut wie sicher. 

Wie findet man den passenden Ausbildungsberuf?

Dafür gibt es leider keine Patentrezepte! In welchen Bereichen wollen Sie dauerhaft berufstätig sein? Wo sehen Sie eigene Stärken? Wo sind Sie wirklich gut? Das sind Überlegungen, die Sie selber anstellen müssen. Hilfreich ist dann der Dialog mit IHK-Berufsbildungsexperten. 

Welche vertraglichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Um eine Ausbildung im Rahmen des Programms “YoungProfessionals” aufnehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb geschlossen wird. Im Ausbildungsvertrag wird unter dem Punkt “sonstige Vereinbarungen” vermerkt, dass die Ausbildung im Rahmen des Programms “YoungProfessionals” erfolgt. 

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verkürzung der Ausbildung?

Die Verkürzung erfolgt auf Grundlage des § 8 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verdopplung der Ausbildungsvergütung?

Die Vereinbarung über die Gewährung der doppelten Ausbildungsvergütung ist eine einzelvertragliche Regelung der Vertragsparteien. Sie wird als Vertragsbestandteil in den Ausbildungsvertrag aufgenommen.

Besteht die Pflicht zum Besuch der Berufsschule?

In der Regel sind “YoungProfessionals” nicht mehr berufsschulpflichtig. Unabhängig davon empfehlen wir den Besuch der Berufsschule sowie zusätzliche Aktivitäten zur Prüfungsvorbereitung.

Kann man Leistungen aus dem Studium auf die IHK-Prüfung anrechnen lassen?

Eine Anrechnung einzelner Leistungen ist in der Regel nicht möglich.